Verfügen einer Grenzmarkierung in der de-Neufville-Straße
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
de-Neufville-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor den Liegenschaften "de-Neuville-Straße 28 - 30" eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote (Zeichen 299) lfd. Nr. 73, Abschnitt 9: Markierungen, Anlage 2 zu § 41 (1) StVO zu verfügen. Begründung: Trotz eindeutiger Beschilderung parken Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Fahrzeuge vor den genannten Liegenschaften. Dies hat zur Folge, dass die Andienung des gegenüberliegenden Dachdeckerbetriebs, sowie die Zu- und Abfahrt zum Betriebsgelände nicht reibungslos erfolgen kann. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass das zusätzliche Anbringen einer Grenzmarkierung hier Abhilfe schaffen würde.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.01.2019,
OF 1147/5 Betreff: Verfügen einer Grenzmarkierung in der
de-Neufville-Straße Der Ortsbeirat bittet den
Magistrat, vor den Liegenschaften "de-Neuville-Straße 28 - 30" eine
Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote (Zeichen 299) lfd. Nr. 73, Abschnitt
9: Markierungen, Anlage 2 zu § 41 (1) StVO zu verfügen. Begründung: Trotz eindeutiger Beschilderung parken
Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Fahrzeuge vor den genannten Liegenschaften.
Dies hat zur Folge, dass die Andienung des gegenüberliegenden
Dachdeckerbetriebs, sowie die Zu- und Abfahrt zum Betriebsgelände nicht
reibungslos erfolgen kann. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass das zusätzliche
Anbringen einer Grenzmarkierung hier Abhilfe schaffen würde. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5
am 15.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4237 2019
Die Vorlage OF 1147/5 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme