Verfügen einer Grenzmarkierung in der de-Neufville-Straße
Begründung
de-Neufville-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor den Liegenschaften "de-Neuville-Straße 28 - 30" eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote (Zeichen 299) lfd. Nr. 73, Abschnitt 9: Markierungen, Anlage 2 zu § 41 (1) StVO zu verfügen. Begründung: Trotz eindeutiger Beschilderung parken Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Fahrzeuge vor den genannten Liegenschaften. Dies hat zur Folge, dass die Andienung des gegenüberliegenden Dachdeckerbetriebs, sowie die Zu- und Abfahrt zum Betriebsgelände nicht reibungslos erfolgen kann. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass das zusätzliche Anbringen einer Grenzmarkierung hier Abhilfe schaffen würde.
Inhalt
Antrag vom 28.01.2019, OF 1147/5
Betreff: Verfügen einer Grenzmarkierung in der de-Neufville-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor den Liegenschaften "de-Neuville-Straße 28 - 30" eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote (Zeichen 299) lfd. Nr. 73, Abschnitt 9: Markierungen, Anlage 2 zu § 41 (1) StVO zu verfügen. Begründung: Trotz eindeutiger Beschilderung parken Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Fahrzeuge vor den genannten Liegenschaften. Dies hat zur Folge, dass die Andienung des gegenüberliegenden Dachdeckerbetriebs, sowie die Zu- und Abfahrt zum Betriebsgelände nicht reibungslos erfolgen kann. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass das zusätzliche Anbringen einer Grenzmarkierung hier Abhilfe schaffen würde.Beratung im Ortsbeirat: 5