Verpachtung ehemaliges Freibad Höchst (Tillybad)
Begründung
Höchst (Tillybad) Vorgang: B 268/03 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Pachtvertrag für das Gelände des ehemaligen Höchster Strandbades (Tillybad) mit der Angelsportgemeinschaft Ffm.-Schwanheim 1960 e.V. möglichst langfristig zu verlängern, um dem Verein Planungssicherheit zu geben. Begründung: Das Gelände des ehemaligen Höchster Strandbades wurde Anfang der 2000er-Jahre auf Initiative des Ortsbeirats 6 von der Stadt an die Angelsportgemeinschaft Ffm.-Schwanheim 1960 e.V. (ASG) verpachtet. Damals war das Gelände in einem sehr schlechten Zustand. Die ASG hat es mit großer ehrenamtlicher Arbeit wieder instandgesetzt und seitdem über 23 Jahre sowohl die Grünpflege und auch die Bauerhaltung selbst übernommen. Zudem stellt der Verein das Gelände auch anderen Vereinen für Veranstaltungen zur Verfügung. Die Stadt Frankfurt war sehr froh, dass diese Lösung zur Instandhaltung des Strandbad-Geländes und der Gebäude gefunden werden konnte (s. Bericht des Magistrats vom 31.03.2003, B 268). Nun läuft der Pachtvertrag mit der Anglersportgemeinschaft Schwanheim zum 31.12.2024 aus und die Stadt hat ihn bisher nicht verlängert, obwohl der Verein sich auf die Ausschreibung wieder beworben hat. Wenn die Angler ihr Gelände verlieren, bedroht das die Existenz des Vereins. Zudem wäre unklar, wer sich zukünftig um das Gelände kümmert. Die Stadt Frankfurt sollte das Gelände daher weiterhin an die ASG verpachten, die sich nachweislich über mehr als zwei Jahrzehnte gut um das Gelände gekümmert hat, insbesondere auch, um den Fortbestand des Vereins sicherzustellen.