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Naturerlebnisbad auf dem Gelände des ehemaligen Höchster Strandbades

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 31.03.2003, B 268

Betreff: Naturerlebnisbad auf dem Gelände des ehemaligen Höchster Strandbades Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2002, § 1912 - NR 404 SPD, B 743/02 - In der Zwischenzeit wurden weitere Sondierungen im Hinblick auf die Möglichkeit zur Errichtung eines Naturerlebnisbades auf dem Tillybadgelände vorgenommen. Hierbei konnte jedoch keine überzeugende Lösung gefunden werden, um gesundheitliche Gefährdungspotentiale für die Besucherinnen und Besucher in ausreichendem Maße ausschließen zu können. Daher wurde die Idee des Ortsbeirates 6, das Areal des ehemaligen Höchster Strandbades der Angelsportgemeinschaft Ffm.-Schwanheim 1960 e.V. zu überlassen, wohlwollend aufgenommen. Die diesbezüglich umgehend veranlassten Prüfungen führten erfreulicherweise zu einem positiven Ergebnis. Nachdem in den letzten Jahren vielfältige Nutzungsoptionen für das Tillybadgelände geprüft wurden, konnte endlich mit der Überlassung des Geländes an die Angelsportgemeinschaft Ffm.-Schwanheim 1960 e.V. eine optimale Lösung gefunden werden. Der vorgenannte Verein nutzt das Areal seit dem 01.01.2003 auf umweltverträgliche und schonende Weise für vereinssportliche Zwecke. Die Grünpflege sowie die Bauunterhaltung der genutzten Gebäude obliegt der Gemeinschaft, die im übrigen vertraglich verpflichtet wurde, dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei Tatsachen geschaffen werden, die eine spätere Wiederinbetriebnahme des Tillybades als Freibad verhindern könnten. Der Vertrag läuft vorerst bis zum 31.12.2008 und enthält eine vom Angelsportverein nutzbare Verlängerungsoption um weitere sechs Jahre. Sollte sich die Stadt entscheiden, das ehemalige Tillybad zu sanieren und wieder als Freibad zu nutzen, kann der Nutzungsvertrag mit der Angelsportgemeinschaft Ffm.-Schwanheim 1960 e.V. fristlos gekündigt werden. Aufgrund der vorstehend geschilderten, sehr zu begrüßenden Entwicklung werden die Prüfungen hinsichtlich der Nutzbarkeit des Geländes als Naturerlebnisbad nicht weiter verfolgt.Nebenvorlage: Anregung vom 06.05.2003, OA 1268 Antrag vom 14.04.2003, OF 836/6