Naturerlebnisbad auf dem Gelände des ehemaligen Höchster Strandbades
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 31.03.2003, B 268 Betreff: Naturerlebnisbad auf dem Gelände des ehemaligen Höchster Strandbades Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2002, § 1912 - NR 404 SPD, B 743/02 - In der Zwischenzeit wurden weitere Sondierungen im Hinblick auf die Möglichkeit zur Errichtung eines Naturerlebnisbades auf dem Tillybadgelände vorgenommen. Hierbei konnte jedoch keine überzeugende Lösung gefunden werden, um gesundheitliche Gefährdungspotentiale für die Besucherinnen und Besucher in ausreichendem Maße ausschließen zu können. Daher wurde die Idee des Ortsbeirates 6, das Areal des ehemaligen Höchster Strandbades der Angelsportgemeinschaft Ffm.-Schwanheim 1960 e.V. zu überlassen, wohlwollend aufgenommen. Die diesbezüglich umgehend veranlassten Prüfungen führten erfreulicherweise zu einem positiven Ergebnis. Nachdem in den letzten Jahren vielfältige Nutzungsoptionen für das Tillybadgelände geprüft wurden, konnte endlich mit der Überlassung des Geländes an die Angelsportgemeinschaft Ffm.-Schwanheim 1960 e.V. eine optimale Lösung gefunden werden. Der vorgenannte Verein nutzt das Areal seit dem 01.01.2003 auf umweltverträgliche und schonende Weise für vereinssportliche Zwecke. Die Grünpflege sowie die Bauunterhaltung der genutzten Gebäude obliegt der Gemeinschaft, die im übrigen vertraglich verpflichtet wurde, dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei Tatsachen geschaffen werden, die eine spätere Wiederinbetriebnahme des Tillybades als Freibad verhindern könnten. Der Vertrag läuft vorerst bis zum 31.12.2008 und enthält eine vom Angelsportverein nutzbare Verlängerungsoption um weitere sechs Jahre. Sollte sich die Stadt entscheiden, das ehemalige Tillybad zu sanieren und wieder als Freibad zu nutzen, kann der Nutzungsvertrag mit der Angelsportgemeinschaft Ffm.-Schwanheim 1960 e.V. fristlos gekündigt werden. Aufgrund der vorstehend geschilderten, sehr zu begrüßenden Entwicklung werden die Prüfungen hinsichtlich der Nutzbarkeit des Geländes als Naturerlebnisbad nicht weiter verfolgt. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 06.05.2003, OA 1268 Antrag vom 14.04.2003, OF 836/6 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.11.2001, NR 404 Bericht des Magistrats vom 22.07.2002, B 743 Antrag vom 27.10.2024, OF 1112/6 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5985 Zuständige Ausschüsse: Sportausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 02.04.2003 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 06.05.2003, TO I, TOP 61 Beschluss: Anregung OA 1268 2003 1. a) Die Vorlage B 268 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 1268 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 836/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des Sportausschusses am 12.06.2003, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1268 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. zu Ziffer 1.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) zu Ziffer 2.: CDU und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG und REP (B 268 = Kenntnis, OA 1268 = Ablehnung) PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (B 268 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 1268 = Annahme) BFF (B 268 = Kenntnis, OA 1268 = Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2003, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1268 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, FAG, REP und BFF gegen GRÜNE, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, FDP, FAG und REP gegen GRÜNE, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, FDP, FAG und REP gegen SPD, GRÜNE, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5522, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2003 Aktenzeichen: 52 1