Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße absichern
Begründung
und Zuckschwerdtstraße absichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radfahrstreifen zwischen dem Dalbergkreisel und der Zuckschwerdtstraße auf der Kasinostraße sowie der Emmerich-Josef-Straße dort, wo er auf gleicher Höhe mit der Fahrbahn liegt, gegen haltende bzw. parkende Kraftfahrzeuge abzusichern. Begründung: Da dieser Radfahrstreifen gegen die Fahrtrichtung des Autoverkehrs verläuft, gibt es keinerlei Ausweichmöglichkeiten für Radfahrer, wenn sich haltende oder parkende Kraftfahrzeuge darauf befinden. Das führt schnell zu gefährlichen Situationen. Leider hält auch die erst vor relativ kurzer Zeit aufgebrachte rote Markierung Autofahrer nicht davon ab, ihre Fahrzeuge dort abzustellen. Deshalb ist eine Sicherung des Radfahrstreifens möglichst zur Fahrbahnseite hin erforderlich.