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Holzablagerung auf einer landwirtschaftlichen Fläche

Vorlagentyp: OF SPD

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. ob es sich jetzt um eine dauerhafte Lagerstätte handelt und 2. wie künftig weiter damit umgegangen wird.

Begründung

Diese ungenutzte landwirtschaftliche Fläche stellt keinen Lagerbereich für Holzmaterialien dar und ist daher seiner eigentlichen Nutzung wieder zuzuführen. Hierzu wird auf die ST 505 verweisen, die erklärt, dass "die genannte Fläche im Außenbereich liegt und in der hochwertigen Zone II des Landschaftsschutzgebiets ist. Eine dauerhafte Lagerung von Holz ist an dieser Stelle ohne die erforderliche natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigung nicht gestattet."

Beratungsverlauf 1 Sitzung

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5. Sitzung OBR 12
TO I
✕ Abgelehnt