Aufstellen von Bücherschränken im Rathaus
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 351
Betreff: Aufstellen von Bücherschränken im Rathaus Von Seiten des Magistrats bestehen gegen das Aufstellen von Bücherschränken im Eingangsbereich des Nieder-Erlenbacher Rathauses keine Bedenken, sofern alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden und der Dienstbetrieb nicht gestört wird.