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Aufstellen von Bücherschränken im Rathaus

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 351

Betreff: Aufstellen von Bücherschränken im Rathaus Von Seiten des Magistrats bestehen gegen das Aufstellen von Bücherschränken im Eingangsbereich des Nieder-Erlenbacher Rathauses keine Bedenken, sofern alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden und der Dienstbetrieb nicht gestört wird.