Tempo 40 für den Riedberg
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, für die folgenden Haupterschließungsstraßen des Riedbergs die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h festzulegen: Altenhöferallee, Riedbergallee, Graf-von-Staufenberg-Allee und Carl-Herrmann-Rudloff-Allee um so für den Ortsbezirk 12 das neue Verkehrskonzept für Frankfurt umzusetzen.
Begründung
Im neuen Frankfurter Koalitionsvertrag findet sich in Zeile 2069 f. die Vereinbarung: "Auf allen Grundnetzstraßen in/an dicht besiedelten Wohngebieten innerhalb der Stadtgrenzen gilt grundsätzlich Tempo 40 [...]". Damit ist ein klarer politischer Wille definiert, den geltenden Rechtsrahmen anders auszulegen als dies bislang der Fall war und wie es in anderen Gemeinden, z. B. Freiburg oder Oberursel, bereits jetzt der Fall ist. Gemäß ST 1346 vom 19.07.2021 sind die genannten Straßen als Haupterschließungsstraßen definiert und dürften somit dem Grundnetz zuzurechnen sein.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme