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Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 834 Südliche Rödelheimer Landstraße hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 64

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 21.04.2009, OA 848 entstanden aus Vorlage: OF 519/7 vom 06.04.2009

Betreff: Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 834 Südliche Rödelheimer Landstraße hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 64 Die bestehende Veränderungssperre behindert seit Sommer 2007 die ansässigen Gewerbebetriebe in ihrer geschäftlichen Entwicklung. Eine Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr ist nicht vertretbar. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 64, wird abgelehnt.

  2. Die Veränderungssperre im Bebauungsplanverfahren Nr. 834 wird in dem genutzten Gewerbebereich aufgehoben und bezieht sich zukünftig nur noch auf die nicht genutzten Brachflächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.04.2009