Bebauungsplan für den Berger Hang
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Bericht des Magistrats vom 29.05.2009, B 415
Betreff: Bebauungsplan für den Berger Hang Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2009, § 5624 - OA 804 OBR 16 - Für etwa die Hälfte der Fläche des Berger Hangs zwischen Heinrich-Bingemer-Weg und Riedstraße sowie zwischen Neuer Weg und Fritz-Schubert-Ring besteht ein seit dem 22.11.1969 rechtskräftiger Bebauungsplan mit der Bezeichnung B 388 - Pfingstborn I. Dessen Festsetzungen sehen im Wesentlichen ein Reines Wohngebiet mit maximal zwei Vollgeschossen vor. Für die Dachform wird mit Ausnahme von Nebenanlagen und eingeschossigen Gebäuden, auf denen auch Flachdächer zulässig sind, das Satteldach vorgeschrieben. Gaupen und sonstige Dachaufbauten sind nicht zulässig. Im östlichen Anschluss an diesen Bebauungsplan befindet sich ein Plangebiet für einen Bebauungsplan (B 398 - Pfingstborn II) mit einem Aufstellungsbeschluss vom 10.07.1972. Die auf dieser Fläche bereits genehmigte und realisierte Bebauung entspricht den Zielen und den angedachten Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr. 398. Die Genehmigungen erfolgten auf Grundlage des § 34 BauGB. Die in diesem Plangebiet bisher nicht bebauten Flächen sind in ihrer planungsrechtlichen Qualität ebenfalls auf Grundlage des § 34 BauGB zu beurteilen. Auch wenn Ausnahmen und Befreiungen im Sinne des § 31 BauGB in den mit Bebauungsplänen überplanten Bereichen im Einzelfall zulässig sind oder aber städtebaulich geboten erscheinen, so hält der Magistrat den Bereich Berger Hang derzeit für planungsrechtlich hinreichend qualifiziert. Die Aufstellung eines räumlich umfassenden Bebauungsplans für den Bereich Berger Hang wird daher als nicht zielführend erachtet. Dies zudem auch vor dem Hintergrund, dass das Gebiet heute überwiegend bebaut ist und derzeit kein hoher Veränderungsdruck darauf lastet.Nebenvorlage: Anregung vom 23.06.2009, OA 927 Antrag vom 22.06.2009, OF 466/16