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Bebauungsplan für den Berger Hang

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.05.2009, B 415 Betreff: Bebauungsplan für den Berger Hang Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2009, § 5624 - OA 804 OBR 16 - Für etwa die Hälfte der Fläche des Berger Hangs zwischen Heinrich-Bingemer-Weg und Riedstraße sowie zwischen Neuer Weg und Fritz-Schubert-Ring besteht ein seit dem 22.11.1969 rechtskräftiger Bebauungsplan mit der Bezeichnung B 388 - Pfingstborn I. Dessen Festsetzungen sehen im Wesentlichen ein Reines Wohngebiet mit maximal zwei Vollgeschossen vor. Für die Dachform wird mit Ausnahme von Nebenanlagen und eingeschossigen Gebäuden, auf denen auch Flachdächer zulässig sind, das Satteldach vorgeschrieben. Gaupen und sonstige Dachaufbauten sind nicht zulässig. Im östlichen Anschluss an diesen Bebauungsplan befindet sich ein Plangebiet für einen Bebauungsplan (B 398 - Pfingstborn II) mit einem Aufstellungsbeschluss vom 10.07.1972. Die auf dieser Fläche bereits genehmigte und realisierte Bebauung entspricht den Zielen und den angedachten Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr. 398. Die Genehmigungen erfolgten auf Grundlage des § 34 BauGB. Die in diesem Plangebiet bisher nicht bebauten Flächen sind in ihrer planungsrechtlichen Qualität ebenfalls auf Grundlage des § 34 BauGB zu beurteilen. Auch wenn Ausnahmen und Befreiungen im Sinne des § 31 BauGB in den mit Bebauungsplänen überplanten Bereichen im Einzelfall zulässig sind oder aber städtebaulich geboten erscheinen, so hält der Magistrat den Bereich Berger Hang derzeit für planungsrechtlich hinreichend qualifiziert. Die Aufstellung eines räumlich umfassenden Bebauungsplans für den Bereich Berger Hang wird daher als nicht zielführend erachtet. Dies zudem auch vor dem Hintergrund, dass das Gebiet heute überwiegend bebaut ist und derzeit kein hoher Veränderungsdruck darauf lastet. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 23.06.2009, OA 927 Antrag vom 22.06.2009, OF 466/16 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.02.2009, OA 804 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 03.06.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 23.06.2009, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 927 2009 1. Die Vorlage B 415 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 466/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 31.08.2009, TO I, TOP 58 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 927 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 927 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE., FDP und Freie Wähler (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und Freie Wähler (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (B 415 = Kenntnis, OA 927 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (B 415 = Zurückweisung, OA 927 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 68 Beschluss: 1. Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 927 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 927 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FAG, Freie Wähler und REP gegen SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FAG und REP gegen SPD, LINKE., FDP, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE., FDP, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6713, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 61 00