Sicherung der Freifläche auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)
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Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 1018
Betreff: Sicherung der Freifläche auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2009, § 5386 - OA 768 OBR 15, B 430/09 - Zwischenbericht: Die Vorlage zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 800 GrünGürtelpark Nieder-Eschbach befindet sich in der Bearbeitung. Wie bereits berichtet, ist neben der Berücksichtigung neuer gesetzlicher Regelungen ebenfalls eine zeichnerische Überarbeitung erforderlich geworden. Hinsichtlich der Abgrenzung des Geltungsbereichs sind noch offene Fragen zur Anwendung des Baugesetzbuches für diesen besonderen Fall, der Aufstellung einer Satzung für einen offenen Landschaftsraum, zu klären. Da andere prioritäre Projekte vorlaufend fertig zu stellen sind, kann die Vorlage zur öffentlichen Auslegung -bei vorangegangener Klärung der rechtlichen Fragen- voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres in den Geschäftsgang gebracht werden.