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Hundeauslauf im Volkspark Niddatal Antrag der FDP-Fraktion vom 20.05.2008, NR 913

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 12.08.2008, OA 692 entstanden aus Vorlage: OF 430/7 vom 25.07.2008

Betreff: Hundeauslauf im Volkspark Niddatal Antrag der FDP-Fraktion vom 20.05.2008, NR 913 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 913 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

  1. Die Erweiterungsfläche endet im Norden - entgegen dem Vorschlag - schon südlich der großen von West nach Ost verlaufenden Wegeachse.

  2. Dafür wird die Fläche im Süden bis zur nächsten Wegquerung ausgedehnt.

  3. Die Respektierung dieser erweiterten Flächen durch die Hundehalter wird kontrolliert.

  4. Auf Hinweisschildern und mit Handzetteln werden die Nutzer der Freilauffläche darauf hingewiesen, dass
    • a)die Hundehalter auch auf den Freilaufflächen jederzeit die Sicherheit aller Parkbenutzer zu gewährleisten haben;
    • b)die Hundehalter dafür Sorge zu tragen haben, dass Fußgänger und Radfahrer auf den Parkwegen nicht behindert werden. Begründung: Der Wunsch der Hundehalter nach einer Vergrößerung der Freilauffläche ist nachvollziehbar, dies entspräche einer Legalisierung des faktisch bestehenden Zustands. Die Erweiterungsfläche sollte aber die zentrale Wegebeziehung entlang der Nidda nicht queren, um Nutzungskonflikte zu minimieren. Entsprechend der Zeichnung könnte die Fläche aber im Süden ohne weitere Nutzungskonflikte bis zur nächsten Wegquerung erweitert werden. Leider gibt es immer noch Hundehalter, die der Meinung sind, dass sie auf den Hundefreilaufflächen keine Rücksicht auf andere Parknutzer nehmen müssen. Gerade bei Wegquerungen im Bereich der Hundefreilaufzonen vernachlässigen diese Hundehalter häufig die weiterhin gültige Aufsichts- und Sicherungspflicht. Erst in jüngster Vergangenheit kam es in einem solchen Bereich zu einem schweren Unfall eines Radfahrers. Hier könnten Aufklärungsmaßnahmen aber auch häufige Kontrollen Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7Hauptvorlage: Antrag vom 20.05.2008, NR 913