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Tagesgruppen mit sozialpädagogischen und heilpädagogischen Angeboten in der Straßburger Straße 21 erhalten

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.06.2015, B 228 Betreff: Tagesgruppen mit sozialpädagogischen und heilpädagogischen Angeboten in der Straßburger Straße 21 erhalten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2015, § 5719 - OA 603/15 OBR 6 - Die richtige Bezeichnung für diese Einrichtung lautet "Heilpädagogische Tagesgruppen Goldstein". Es handelt sich um ein Angebot der Erziehung in einer Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII der kommunalen Kinder- Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main. Hintergrund für die Aufgabe dieses Angebotes in der Straßburger Straße ist die inhaltliche Neuausrichtung der Kommunalen Kinder-, Jugend und Familienhilfe Frankfurt. Der Betrieb 57 wird künftig die dringend benötigten Inobhutnahme-Plätze in Frankfurt im Rahmen eines Inobhutnahme-Verbundes sicherstellen und sich aus dem Arbeitsfeld der Ambulanten Jugendhilfen sukzessive zurückziehen. Die personellen und sächlichen Ressourcen werden in den Bereich der Inobhutnahme schrittweise umgesteuert. Im März d. J. hat sich die Betriebskommission intensiv mit den Tagesgruppen Goldstein beschäftigt. In diesen Tagesgruppen werden 21 Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren mit besonderen Problemlagen in einer Vorschulgruppe und zwei Schülergruppen unterstützt und gefördert. Die Kinder werden vom Sozialdienst des Jugend- und Sozialamtes im Rahmen von Hilfen zur Erziehung in eine möglichst wohnortnahe Tagesgruppe vermittelt. In der Praxis ist es so, dass die Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet kommen und mittels Taxis in die Tagesgruppen gefahren werden. Die Liegenschaft, in der die Tagesgruppe Goldstein untergebracht ist, entspricht schon seit einigen Jahren nicht mehr den geforderten räumlichen Standards, so dass Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in erheblichem Umfang unausweichlich sind. Dies hat auch die Heimaufsicht mit dem Hinweis auf die Betriebserlaubnis moniert. Vor dem Hintergrund, dass der Mietvertrag für diese Liegenschaft Ende November 2015 endet, gab es umfangreiche Überlegungen bezüglich einer Fortführung dieses Angebotes. Dabei hat sich der Betrieb vom Jugend- und Sozialamt beraten lassen. Die Betriebskommission hat nun beschlossen, das Angebot der Tagesgruppen Goldstein zugunsten einer Umsteuerung der personellen und sächlichen Ressourcen in den geplanten Inobhutnahme-Verbund einzustellen. Für die durch die Einstellung des Angebotes betroffenen Kinder werden individuelle Lösungen vorbereitet. Sofern im Rahmen der Hilfeplanung nicht bereits im Laufe des Jahres eine Beendigung der Hilfe vorgesehen ist, können einige Kinder in die Tagesgruppen Rödelheim oder das Hermann-Luppe-Haus des Betriebes wechseln. Auch besteht die Möglichkeit, in Absprache mit den Eltern und dem Jugend- und Sozialamt in die Tagesgruppe eines anderen Trägers zu wechseln. In Frankfurt halten 9 Träger in 16 Einrichtungen über das Stadtgebiet verteilt ca. 290 Tagesgruppenplätze vor. Angesichts einer ausreichenden Trägerzahl in diesem Fachfeld ist die Versorgung von Familien mittels Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe in Frankfurt weiterhin gewährleistet. Der Jugendhilfeausschuss hat die inhaltliche Neuausrichtung des Eigenbetriebes bereits zur Kenntnis genommen und diesen Prozess mit verfolgt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tagesgruppen Goldstein sind über die Planungen unterrichtet. Sie wurden über alle freien Stellen im Betrieb, dem Jugend- und Sozialamt und dem Stadtschulamt informiert. Mit dieser inhaltlichen Neuausrichtung wird der Betrieb dem in seiner Betriebssatzung verankerten Grundsatz gerecht, seine Angebots- und Hilfskonzepte fachlich weiter zu entwickeln und seine Angebotsstruktur in qualitativer wie auch in quantitativer Hinsicht an sich veränderte Bedarfe anzupassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.02.2015, OA 603 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss KAV Versandpaket: 10.06.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 228 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.07.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 228 dient zur Kenntnis. 31. Sitzung der KAV am 07.09.2015, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 228 dient zur Kenntnis. 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.09.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 228 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.09.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 228 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6232, 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 17.09.2015 Aktenzeichen: 40 4