Tagesgruppen mit sozialpädagogischen und heilpädagogischen Angeboten in der Straßburger Straße 21 erhalten
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 08.06.2015, B
228 Betreff:
Tagesgruppen mit sozialpädagogischen und heilpädagogischen Angeboten in
der Straßburger Straße 21 erhalten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2015, § 5719 - OA 603/15 OBR 6 - Die richtige Bezeichnung für diese Einrichtung lautet
"Heilpädagogische Tagesgruppen Goldstein". Es handelt sich um ein Angebot der
Erziehung in einer Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII der kommunalen Kinder-
Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main. Hintergrund für die Aufgabe dieses Angebotes in der
Straßburger Straße ist die inhaltliche Neuausrichtung der Kommunalen Kinder-,
Jugend und Familienhilfe Frankfurt. Der Betrieb 57 wird künftig die dringend
benötigten Inobhutnahme-Plätze in Frankfurt im Rahmen eines
Inobhutnahme-Verbundes sicherstellen und sich aus dem Arbeitsfeld der
Ambulanten Jugendhilfen sukzessive zurückziehen. Die personellen und sächlichen
Ressourcen werden in den Bereich der Inobhutnahme schrittweise umgesteuert.
Im März d. J. hat sich die Betriebskommission
intensiv mit den Tagesgruppen Goldstein beschäftigt. In diesen Tagesgruppen
werden 21 Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren mit besonderen Problemlagen in
einer Vorschulgruppe und zwei Schülergruppen unterstützt und gefördert. Die
Kinder werden vom Sozialdienst des Jugend- und Sozialamtes im Rahmen von Hilfen
zur Erziehung in eine möglichst wohnortnahe Tagesgruppe vermittelt. In der
Praxis ist es so, dass die Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet kommen und
mittels Taxis in die Tagesgruppen gefahren werden. Die Liegenschaft, in der die Tagesgruppe Goldstein
untergebracht ist, entspricht schon seit einigen Jahren nicht mehr den
geforderten räumlichen Standards, so dass Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen in erheblichem Umfang unausweichlich sind. Dies hat
auch die Heimaufsicht mit dem Hinweis auf die Betriebserlaubnis moniert.
Vor dem Hintergrund, dass der Mietvertrag für diese
Liegenschaft Ende November 2015 endet, gab es umfangreiche Überlegungen
bezüglich einer Fortführung dieses Angebotes. Dabei hat sich der Betrieb vom
Jugend- und Sozialamt beraten lassen. Die Betriebskommission hat nun beschlossen, das
Angebot der Tagesgruppen Goldstein zugunsten einer Umsteuerung der personellen
und sächlichen Ressourcen in den geplanten Inobhutnahme-Verbund
einzustellen. Für die durch die Einstellung des
Angebotes betroffenen Kinder werden individuelle Lösungen vorbereitet. Sofern im Rahmen der Hilfeplanung nicht bereits im
Laufe des Jahres eine Beendigung der Hilfe vorgesehen ist, können einige Kinder
in die Tagesgruppen Rödelheim oder das Hermann-Luppe-Haus des Betriebes
wechseln. Auch besteht die Möglichkeit, in Absprache mit den Eltern und dem
Jugend- und Sozialamt in die Tagesgruppe eines anderen Trägers zu wechseln. In
Frankfurt halten 9 Träger in 16 Einrichtungen über das Stadtgebiet verteilt ca.
290 Tagesgruppenplätze vor. Angesichts einer ausreichenden Trägerzahl in diesem
Fachfeld ist die Versorgung von Familien mittels Hilfen zur Erziehung in einer
Tagesgruppe in Frankfurt weiterhin gewährleistet. Der Jugendhilfeausschuss hat die inhaltliche
Neuausrichtung des Eigenbetriebes bereits zur Kenntnis genommen und diesen
Prozess mit verfolgt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tagesgruppen
Goldstein sind über die Planungen unterrichtet. Sie
wurden über alle freien Stellen im Betrieb, dem Jugend- und Sozialamt und dem
Stadtschulamt informiert. Mit dieser inhaltlichen Neuausrichtung wird der
Betrieb dem in seiner Betriebssatzung verankerten Grundsatz gerecht, seine
Angebots- und Hilfskonzepte fachlich weiter zu entwickeln und seine
Angebotsstruktur in qualitativer wie auch in quantitativer Hinsicht an sich
veränderte Bedarfe anzupassen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
10.02.2015, OA 603
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 6
Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss
KAV
Versandpaket: 10.06.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6
am 30.06.2015, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 228 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 20.07.2015, TO I, TOP 19
Beschluss: Die Vorlage B 228 dient zur Kenntnis.
31.
Sitzung der KAV am 07.09.2015, TO II, TOP 28
Beschluss: Die Vorlage B 228 dient zur Kenntnis.
42. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 14.09.2015, TO I, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 228 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
RÖMER (= Kenntnis) 42. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.09.2015, TO I, TOP 21
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 228 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6232, 42. Sitzung
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 17.09.2015 Aktenzeichen: 40 4