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Schutz der Anwohner der Karl-Bieber-Höhe vor Oberflächenwasser (Hochwasser)

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 24.08.2007, OA 463 entstanden aus Vorlage: OF 126/15 vom 01.08.2007

Betreff: Schutz der Anwohner der Karl-Bieber-Höhe vor Oberflächenwasser (Hochwasser) Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.11.2007 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend für den Bereich Karl-Bieber-Höhe in Nieder-Eschbach ein Konzept zu erarbeiten, das die Anwohner der hangseits gelegenen Häuser vor Überschwemmungen schützt, welche durch abfließendes Oberflächenwasser, insbesondere aus den nicht bebauten, landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgelöst wird. Dabei ist der Schwerpunkt auf ökologische Schutzmaßnahmen zu setzen, die ein Versickern des anfallenden Oberflächenwassers gewährleisten. Der Bau eines Kanalsystems ist, auch aufgrund der topografischen Situation, finanziell nicht zu vertreten. Eine ökologische Lösung dieses Problems durch beispielsweise Anpachtung oder Erwerb notwendiger Flächen und deren Umgestaltung in Grünflächen (Streuobstwiesen o. Ä.) und durch Einrichtung natürlicher Versickerungsmulden ist anzustreben. Diese Flächen könnten zur Pflege der Landwirtschaft und/oder den betroffenen Anwohnern überlassen werden. Begründung: Bei den im Juni und Juli diesen Jahres stattgefundenen starken Regengüssen kam es nicht zum ersten Mal in diesem Bereich zu teilweise dramatischen Überschwemmungssituationen in einzelnen Häusern. Das Oberflächenwasser der landwirtschaftlich genutzten Flächen sammelte sich im öffentlichen, nicht erschlossenen "Straßenbereich" und hatte im nachgewiesenen schlimmsten Fall die komplette Zerstörung einer Wohnungseinrichtung zur Folge. Da die vorgenannten Regengüsse zwar nicht die ersten extremen dieser Art waren, sich aber zukünftig wahrscheinlich immer mehr häufen werden, ist hier eine Abhilfe dringend geboten. Das Amt für Straßenbau und Erschließung sieht sich aufgrund der Tatsache, dass dieser Bereich eigentlich kein erschlossenes, aber trotzdem bebautes Gebiet ist, nicht in der Pflicht. Angedachte städtische Schutzmaßnahmen auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen (z. T.) wurden durch Veräußerung dieser Flächen an private Eigentümer hinfällig. Zum Schutz der Bewohner in diesem Bereich muss eine für alle Beteiligten vertretbare, aber dringend erforderliche Lösung des Problems gefunden werden. Anlage 1 (ca. 51 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15