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Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 440 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2019, § 4341 - OA 413/19 OBR 15 - Der Magistrat hat sich intensiv mit der zunehmenden Gestaltung von Vorgärten und Gartenflächen mit Kies- und Schotterflächen auseinandergesetzt und auch Diskus sionen und Regelungen anderer Städte einbezogen. Aus gestalterischen, wie aus Gründen der Sicherung eines angenehmen Kleinklimas und von Artenvielfalt, ist es Ziel des Magistrats, dass eine Begrünung und Bepflanzung der Garten- und Vorgartenflächen erfolgt. Hierzu kann bereits heute auf verschiedene rechtliche Grundlagen zurückgegriffen werden. In der Hessischen Bauordnung (HBO) in § 8 Absatz 1 ist festgelegt, dass die nicht überbauten Flächen von bebauten Grundstücken zum einen wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und zum anderen zu begrünen und zu bepflanzen sind. Eine Ausnahme bilden lediglich die Flächen anderer zulässiger Nutzungen, wie zum Beispiel Kfz-Stellplätze. Die Gestaltung von Vorgärten ist in Frankfurt durch die geltende Vorgartensatzung geregelt. Vorgärten sind danach mit Ausnahme der notwendigen Zugänge und Zufahrten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die beiden Regelungen sind bereits eine gute Basis, um das Ziel, Vorgärten und Gartenflächen innerhalb der Bebauung in Hinblick auf eine positive Wirkung für das Kleinklima und eine Biodiversität zu gestalten, zu begründen. Der Magistrat wird im Rahmen der Gestaltungsrichtlinien des Stadtplanungsamtes und der Bauaufsicht ausdrücklich auf den gestalterischen Mehrwert von Vorgärten hinweisen und auch entsprechend beraten. In den aufzustellenden Bebauungsplänen werden entsprechende Regelungen zum Ausschluss von Kies- und Schotterflächen in Vorgärten und Gartenflächen aufgenommen, um die beschriebene Zielrichtung zu sichern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.06.2019, OA 413 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 440 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 440 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 440 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 5632, 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 25.05.2020 Aktenzeichen: 61 0