Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B
440 Betreff:
Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf
Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen
in neuen Bebauungsplänen verankern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2019, § 4341 - OA 413/19 OBR 15 - Der Magistrat hat sich intensiv mit der zunehmenden
Gestaltung von Vorgärten und Gartenflächen mit Kies- und Schotterflächen
auseinandergesetzt und auch Diskus sionen und Regelungen
anderer Städte einbezogen. Aus gestalterischen, wie aus Gründen der Sicherung
eines angenehmen Kleinklimas und von Artenvielfalt, ist es Ziel des Magistrats,
dass eine Begrünung und Bepflanzung der Garten- und Vorgartenflächen
erfolgt. Hierzu kann bereits
heute auf verschiedene rechtliche Grundlagen zurückgegriffen werden. In der Hessischen Bauordnung (HBO) in § 8 Absatz 1
ist festgelegt, dass die nicht überbauten Flächen von bebauten Grundstücken zum
einen wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und zum anderen zu
begrünen und zu bepflanzen sind. Eine Ausnahme bilden lediglich die Flächen
anderer zulässiger Nutzungen, wie zum Beispiel Kfz-Stellplätze. Die Gestaltung von Vorgärten ist in Frankfurt durch
die geltende Vorgartensatzung geregelt. Vorgärten sind danach mit Ausnahme der
notwendigen Zugänge und Zufahrten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.
Die beiden Regelungen sind bereits eine gute Basis,
um das Ziel, Vorgärten und Gartenflächen innerhalb der Bebauung in Hinblick auf
eine positive Wirkung für das Kleinklima und eine Biodiversität zu gestalten,
zu begründen. Der Magistrat wird im Rahmen der Gestaltungsrichtlinien des
Stadtplanungsamtes und der Bauaufsicht ausdrücklich auf den gestalterischen
Mehrwert von Vorgärten hinweisen und auch entsprechend beraten. In den
aufzustellenden Bebauungsplänen werden entsprechende Regelungen zum Ausschluss
von Kies- und Schotterflächen in Vorgärten und Gartenflächen aufgenommen, um
die beschriebene Zielrichtung zu sichern. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
14.06.2019, OA 413
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15
Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR
15 am 17.01.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 440 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2020, TO I, TOP
24 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 440 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 38. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP
14 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 440 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 5632, 38. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 25.05.2020 Aktenzeichen: 61 0