Die Pavillons der Außenstelle der Kalbacher Grundschule als Kinderkrippe nutzen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 24.10.2011, B
422 Betreff:
Die Pavillons der
Außenstelle der Kalbacher Grundschule als Kinderkrippe nutzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.08.2011, § 453 - OA 35/11 OBR 12 - Die Grundschule Kalbach ist derzeit in
einer Pavillonanlage am Kalbacher Stadtpfad ausgelagert, da am ursprünglichen
Standort ein Erweiterungsbau erstellt wird. Die Außenstelle der Grundschule Kalbach besteht
weiterhin in der Talstraße, in der derzeit die Betreuung der Grundschule
Kalbach untergebracht ist. Mit der Fertigstellung des Erweiterungsbaus wird im
April 2012 gerechnet. Hiernach wird die temporäre
Pavillonauslagerungsstätte im Kalbacher Stadtpfad zurückgebaut und der Abbruch
der Pavillonanlage in der Talstraße geplant, da diese für schulische Zwecke
nicht mehr benötigt wird. Zwischenzeitlich wurde beschlossen, die trotz ihres
Alters (ca. 20 Jahre) gut erhaltene Anlage in der Talstraße nicht abzubrechen,
wenn sie für andere Zwecke verwendet werden kann. Das Hochbauamt der Stadt Frankfurt am Main hat
bereits eine bauliche Planung vorgelegt, die die Pavillonanlage zur Nutzung als
befristeten Auslagerungsort für die Evangelische Kindertageseinrichtung
Krambambuli während der Sanierungs- und Erweiterungsphase ertüchtigen soll. Es
handelt sich um 5 Gruppen mit ca. 105 Kindern im Alter von 3-10 Jahren. Diese
Planung wurde der Bauaufsicht vorgelegt und bedarf noch deren Zustimmung.
Nach der Nutzung als Auslagerungsort für die
Kindertageseinrichtung Krambambuli wird das Stadtschulamt auf Grund der
Erfahrungen, die in der Betreuung von Kindergartenkindern in diesen
Räumlichkeiten gemacht wurden, entscheiden, ob eine Nutzung für Kinder unter 3
Jahren in Frage kommt. Sowohl wärmetechnische als auch bauliche Anforderungen
für Gebäude müssen den aktuellen Bestimmungen und Standards entsprechen, wenn
sie als Dauereinrichtungen genutzt werden sollen. Nach heutigen Erkenntnissen ist die Pavillonanlage
in der Talstraße als Dauerbetreuungseinrichtung für Kinder unter 3 Jahren nicht
geeignet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
10.06.2011, OA 35
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 12
Versandpaket: 26.10.2011 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12
am 02.12.2011, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 422
wird unter Hinweis auf OA 93 zurückgewiesen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 23.01.2012, TO I, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 422
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und Piraten gegen SPD (= Kenntnis
als Zwischenbericht)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE
WÄHLER und NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1039, 6. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 23.01.2012 Aktenzeichen: 40 4