Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Die Pavillons der Außenstelle der Kalbacher Grundschule als Kinderkrippe nutzen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.10.2011, B 422

Betreff: Die Pavillons der Außenstelle der Kalbacher Grundschule als Kinderkrippe nutzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.08.2011, § 453 - OA 35/11 OBR 12 - Die Grundschule Kalbach ist derzeit in einer Pavillonanlage am Kalbacher Stadtpfad ausgelagert, da am ursprünglichen Standort ein Erweiterungsbau erstellt wird. Die Außenstelle der Grundschule Kalbach besteht weiterhin in der Talstraße, in der derzeit die Betreuung der Grundschule Kalbach untergebracht ist. Mit der Fertigstellung des Erweiterungsbaus wird im April 2012 gerechnet. Hiernach wird die temporäre Pavillonauslagerungsstätte im Kalbacher Stadtpfad zurückgebaut und der Abbruch der Pavillonanlage in der Talstraße geplant, da diese für schulische Zwecke nicht mehr benötigt wird. Zwischenzeitlich wurde beschlossen, die trotz ihres Alters (ca. 20 Jahre) gut erhaltene Anlage in der Talstraße nicht abzubrechen, wenn sie für andere Zwecke verwendet werden kann. Das Hochbauamt der Stadt Frankfurt am Main hat bereits eine bauliche Planung vorgelegt, die die Pavillonanlage zur Nutzung als befristeten Auslagerungsort für die Evangelische Kindertageseinrichtung Krambambuli während der Sanierungs- und Erweiterungsphase ertüchtigen soll. Es handelt sich um 5 Gruppen mit ca. 105 Kindern im Alter von 3-10 Jahren. Diese Planung wurde der Bauaufsicht vorgelegt und bedarf noch deren Zustimmung. Nach der Nutzung als Auslagerungsort für die Kindertageseinrichtung Krambambuli wird das Stadtschulamt auf Grund der Erfahrungen, die in der Betreuung von Kindergartenkindern in diesen Räumlichkeiten gemacht wurden, entscheiden, ob eine Nutzung für Kinder unter 3 Jahren in Frage kommt. Sowohl wärmetechnische als auch bauliche Anforderungen für Gebäude müssen den aktuellen Bestimmungen und Standards entsprechen, wenn sie als Dauereinrichtungen genutzt werden sollen. Nach heutigen Erkenntnissen ist die Pavillonanlage in der Talstraße als Dauerbetreuungseinrichtung für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet.

Verknüpfte Vorlagen