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Die Pavillons der Außenstelle der Kalbacher Grundschule als Kinderkrippe nutzen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.10.2011, B 422 Betreff: Die Pavillons der Außenstelle der Kalbacher Grundschule als Kinderkrippe nutzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.08.2011, § 453 - OA 35/11 OBR 12 - Die Grundschule Kalbach ist derzeit in einer Pavillonanlage am Kalbacher Stadtpfad ausgelagert, da am ursprünglichen Standort ein Erweiterungsbau erstellt wird. Die Außenstelle der Grundschule Kalbach besteht weiterhin in der Talstraße, in der derzeit die Betreuung der Grundschule Kalbach untergebracht ist. Mit der Fertigstellung des Erweiterungsbaus wird im April 2012 gerechnet. Hiernach wird die temporäre Pavillonauslagerungsstätte im Kalbacher Stadtpfad zurückgebaut und der Abbruch der Pavillonanlage in der Talstraße geplant, da diese für schulische Zwecke nicht mehr benötigt wird. Zwischenzeitlich wurde beschlossen, die trotz ihres Alters (ca. 20 Jahre) gut erhaltene Anlage in der Talstraße nicht abzubrechen, wenn sie für andere Zwecke verwendet werden kann. Das Hochbauamt der Stadt Frankfurt am Main hat bereits eine bauliche Planung vorgelegt, die die Pavillonanlage zur Nutzung als befristeten Auslagerungsort für die Evangelische Kindertageseinrichtung Krambambuli während der Sanierungs- und Erweiterungsphase ertüchtigen soll. Es handelt sich um 5 Gruppen mit ca. 105 Kindern im Alter von 3-10 Jahren. Diese Planung wurde der Bauaufsicht vorgelegt und bedarf noch deren Zustimmung. Nach der Nutzung als Auslagerungsort für die Kindertageseinrichtung Krambambuli wird das Stadtschulamt auf Grund der Erfahrungen, die in der Betreuung von Kindergartenkindern in diesen Räumlichkeiten gemacht wurden, entscheiden, ob eine Nutzung für Kinder unter 3 Jahren in Frage kommt. Sowohl wärmetechnische als auch bauliche Anforderungen für Gebäude müssen den aktuellen Bestimmungen und Standards entsprechen, wenn sie als Dauereinrichtungen genutzt werden sollen. Nach heutigen Erkenntnissen ist die Pavillonanlage in der Talstraße als Dauerbetreuungseinrichtung für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.06.2011, OA 35 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 26.10.2011 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 02.12.2011, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 422 wird unter Hinweis auf OA 93 zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 23.01.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1039, 6. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 23.01.2012 Aktenzeichen: 40 4

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