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Verkehrsführung rund um das Riedbergzentrum in der derzeitigen Form beibehalten

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 15.03.2013, OA 348 entstanden aus Vorlage: OF 213/12 vom 03.03.2013

Betreff: Verkehrsführung rund um das Riedbergzentrum in der derzeitigen Form beibehalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die derzeitige Verkehrsführung rund um das Riedbergzentrum dauerhaft beizubehalten und die Ernst-Abbe-Straße sowie die Otto-Schott-Straße nicht für den Zweirichtungsverkehr freizugeben. Begründung: Das Riedbergzentrum wird im Norden von der Ernst-Abbe-Straße und im Westen von der Otto-Schott-Straße begrenzt. Diese Straßen sind zurzeit nur für den Einrichtungsverkehr freigegeben und können nur von der südlich gelegenen Riedbergallee kommend in Richtung Altenhöferallee östlich des Riedbergzentrums befahren werden. Diese Verkehrsführung hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Sowohl der Eigentümer und Betreiber des Riedbergzentrums als auch Vertreter der dortigen Geschäfte sprechen sich für die Beibehaltung der derzeitigen Verkehrsführung aus. Da die Otto-Schott-Straße ursprünglich für den Zweirichtungsverkehr geplant wurde und dementsprechend breit ausgebaut ist, können sich Fahrzeuge für die Einfahrt in die Tiefgarage des Riedbergzentrums am rechten Fahrbahnrand einfädeln, während Fahrzeuge, die weiterfahren wollen, ungehindert passieren können. Da gerade am Wochenende und in den Abendstunden das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich sehr hoch ist, sollte dies weiterhin möglich sein. Würde die Otto-Schott-Straße hingegen für den Zweirichtungsverkehr freigegeben, wäre mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen, wenn sich Fahrzeuge vor der Einfahrt stauen. Der Einrichtungsverkehr auf der Ernst-Abbe-Straße macht es den auf die Altenhöferallee abbiegenden Autofahrerinnen und Autofahrern möglich, sich in zwei Reihen aufzustellen. Dies verkürzt den Rückstau und verhindert, dass die zur Ernst-Abbe-Straße gelegene Tiefgaragenausfahrt und der angrenzende Anlieferbereich auch bei höherem Verkehrsaufkommen blockiert werden. Da der Verzicht auf die Freigabe der Ernst-Abbe-Straße und der Otto-Schott-Straße keine verkehrlichen Nachteile mit sich bringt - die Riedbergallee ist auch so auf kürzestem Weg erreichbar - soll die jetzige Verkehrsregelung auf Dauer nicht verändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12