Fahrradfreundliche Ampelschaltung Rennbahnstraße/Bruchfeldstraße
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 08.06.2018, OA 280 entstanden aus Vorlage:
OF 894/5 vom
22.05.2018 Betreff: Fahrradfreundliche Ampelschaltung
Rennbahnstraße/Bruchfeldstraße Vorgang: OM 4009/15 OBR 5; ST 938/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, Überlegungen
anzustellen, wie die Ampel an der Rennbahnstraße/Ecke Bruchfeldstraße für
den rechts abbiegenden Radverkehr attraktiver gestaltet werden kann. Begründung: Derzeit warten nur die wenigsten rechts abbiegenden
Radfahrer vor der roten Ampel. Das Überfahren des Rotsignals ist zwar verboten,
aber das Unrechtsbewusstsein offenbar gering, weil weder Fußgänger noch
Kraftfahrzeuge kreuzen. Die Signalisierung sollte so ausgestattet werden, dass
sie die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer als sinnvoll empfindet. Andernfalls
wird sie zu oft missachtet und es verbreitet sich der Eindruck, Lichtsignale
hätten nur Empfehlungscharakter. Der Ortsbeirat hatte bereits in seiner Anregung
OM 4009 den Magistrat um eine Verbesserung der Ampelschaltung gebeten.
Dazu führte er in seiner Stellungnahme ST 938 aus, dass eine gesonderte
Signalregelung für den Radverkehr eine eigenständige Radverkehrsführung
erfordere. Es gibt hier aber einen Radweg. Die Vorschriften geben nicht her,
dass gesonderte Flächen je Radverkehrsrichtung vorgehalten werden müssen.
Anders als beim Kraftfahrzeugverkehr ist dies nicht unbedingt erforderlich,
weil sich Radfahrende im Zweifel sprachlich über ihre Fahrabsichten
verständigen. Der Magistrat führte ferner aus, dass
mögliche Konflikte mit der etwa 30 Meter entfernten Fußgängerampel
einer gesonderten Rechtsabbiegersignalisierung entgegenstehen. Auch das
berücksichtigt nicht die andere Fahrweise von Radfahrenden. Selbstverständlich
sollen Kraftfahrzeuge nicht kurz nach einem Grünsignal unvermittelt vor einer
roten Ampel stehen, weil dies zu gefährlichen Bremsmanövern oder gar zum
Überfahren des Rotsignals führen kann. Diese Gefahr besteht aber beim
Radverkehr aufgrund der viel niedrigeren Beschleunigungsfähigkeit und der
niedrigeren Geschwindigkeit nicht. Zudem sollte der Magistrat auch unkonventionelle
Maßnahmen prüfen: Eventuell kann eine Radfahrampel für alle Verkehrsrichtungen
mit einem nicht leuchtenden Grünpfeil ausgestattet werden, der aber nur
Radfahrende zum Rechtsabbiegen berechtigen soll. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.03.2015, OM 4009
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.06.2015, ST 938
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.11.2018, ST 2146
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket: 13.06.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 34
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 280 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 2949, 23. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 14.08.2018 Aktenzeichen: 32 1