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Rechtsanspruch auf Kitaplätze für unter Dreijährige in Kalbach erfüllen Bauplanung für eine weitere Kinderkrippe beauftragen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B 45 Betreff: Rechtsanspruch auf Kitaplätze für unter Dreijährige in Kalbach erfüllen Bauplanung für eine weitere Kinderkrippe beauftragen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2012, § 2135 - OA 241/12 OBR 12 - Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem 1. Lebensjahr tritt zum 01. August 2013 in Kraft. Die Stadt Frankfurt strebt bei den Unter-Dreijährigen eine Versorgungsquote von 48% bis 2015 an. Die Versorgungsquote im Stadtteil Kalbach beträgt bei den Unter-Dreijährigen aktuell 0%. Ungeachtet des Sanierungs- und Erweiterungsprojektes der Kita Krambambuli befinden sich zurzeit zwei weitere Liegenschaften in der Prüfung. Sehr wahrscheinlich können diese Maßnahmen im Rahmen des Sofortprogramms für den Ausbau der Kindertagesbetreuung in 2013 umgesetzt und 80 weitere Plätze für Unter-Dreijährige geschaffen werden. Nach Umsetzung aller Maßnahmen würde der Versorgungsgrad für die Unter-Dreijährigen im Schulbezirk Kalbach 69 % betragen. Das südlich der bestehenden KT gelegene Grundstück "Über den Gartenwiesen" ist teilweise noch im privaten Besitz. Ein Verkauf an die Stadt Frankfurt ist nicht beabsichtigt. Um in den Besitz dieses Grundstückes zu kommen, müsste dieses enteignet werden. Das sich im Besitz der Stadt Frankfurt befindende Grundstück Kalbach, Flur 38, Flurstück 3964 ist vom Zuschnitt und der Größe von ca. 873 qm für einen Neubau KT zu klein und deshalb ungeeignet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.08.2012, OA 241 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 12 Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 23.01.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung der KAV am 11.02.2013, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 45 dient zur Kenntnis. 18. Sitzung des OBR 12 am 15.02.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 45 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 45 dient zur Kenntnis. 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 11.03.2013, TO I, TOP 61 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 45 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis) 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 45 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2886, 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 11.03.2013 Aktenzeichen: 40 4