Rechtsanspruch auf Kitaplätze für unter Dreijährige in Kalbach erfüllen Bauplanung für eine weitere Kinderkrippe beauftragen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B
45 Betreff:
Rechtsanspruch auf
Kitaplätze für unter Dreijährige in Kalbach erfüllen Bauplanung für eine
weitere Kinderkrippe beauftragen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2012, § 2135 - OA 241/12 OBR 12 - Der Rechtsanspruch auf einen
Krippenplatz ab dem 1. Lebensjahr tritt zum 01. August 2013 in Kraft. Die Stadt
Frankfurt strebt bei den Unter-Dreijährigen eine Versorgungsquote von 48% bis
2015 an. Die Versorgungsquote im Stadtteil
Kalbach beträgt bei den Unter-Dreijährigen aktuell 0%. Ungeachtet des Sanierungs- und Erweiterungsprojektes
der Kita Krambambuli befinden sich zurzeit zwei weitere Liegenschaften in der
Prüfung. Sehr wahrscheinlich können diese
Maßnahmen im Rahmen des Sofortprogramms für den Ausbau der Kindertagesbetreuung
in 2013 umgesetzt und 80 weitere Plätze für Unter-Dreijährige geschaffen
werden. Nach Umsetzung aller Maßnahmen würde
der Versorgungsgrad für die Unter-Dreijährigen im Schulbezirk Kalbach 69 %
betragen. Das südlich der bestehenden KT
gelegene Grundstück "Über den Gartenwiesen" ist teilweise noch im privaten
Besitz. Ein Verkauf an die Stadt Frankfurt ist nicht beabsichtigt. Um in den
Besitz dieses Grundstückes zu kommen, müsste dieses enteignet werden. Das sich im Besitz der Stadt Frankfurt befindende
Grundstück Kalbach, Flur 38, Flurstück 3964 ist vom Zuschnitt und der Größe von
ca. 873 qm für einen Neubau KT zu klein und deshalb ungeeignet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
24.08.2012, OA 241
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 12
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 23.01.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung
der KAV am 11.02.2013, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 45
dient zur Kenntnis. 18. Sitzung des OBR
12 am 15.02.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 45
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
04.03.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 45
dient zur Kenntnis. 18. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 11.03.2013, TO I, TOP 61
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 45
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)
18. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP
48 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 45
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 2886, 18. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 11.03.2013 Aktenzeichen: 40 4