Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros im Ginnheimer Bebauungsplan!
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 20.01.2011, OA 1270 entstanden aus Vorlage:
OF 1352/9 vom
10.01.2011 Betreff: Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros im
Ginnheimer Bebauungsplan! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2010, § 8960; OA
1217/10 OBR 8 Der Gebäudekomplex Ginnheimer Landstraße
164-172 weist in allen Obergeschossen Wohnnutzung auf, lediglich die
Erdgeschossebene wird gewerblich genutzt. Hier finden sich insbesondere der
Versorgung des Gebiets dienende Lebensmittel- und
Getränkeeinzelhandelsbetriebe. Auch Gaststätten und sonstiger Einzelhandel sind
vorhanden und städtebaulich erwünscht. Nicht nachvollziehbar ist dort aber die
Festsetzung eines Kerngebietes (MK) im geltenden Bebauungsplan Nr. 465 vom
24.05.1983. Dies muss umgehend entsprechend dem von der
Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2010 beschlossenen Antrag NR 1994 ("Der
Ausbreitung von Spielhallen wirksam begegnen") geändert werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert,
1. den Bebauungsplan Nr. 465 vom 24.05.1983 insoweit
zu ändern, dass der als Kerngebiet ausgewiesene Bereich nunmehr als Mischgebiet
gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) unter Ausschluss der Nutzung
"Vergnügungsstätte", was nach § 1 Absatz 5 Satz 1 BauNVO möglich ist,
festgesetzt wird;
2. bis zum Inkrafttreten der
Änderung des Bebauungsplans Nr. 465 Baugesuche zur Genehmigung entsprechender
unerwünschter Nutzungen, insbesondere von Spielhallen, gemäß § 15 BauNVO
zurückzustellen oder eine Veränderungssperre auf der Grundlage des § 14 BauNVO
zu erlassen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 10.06.2011, B 295
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 26.01.2011 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP
63 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA
1270 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., REP, NPD, ÖkoLinX-ARL
und Stv. Holtz (= Annahme) 51. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011, TO II, TOP 65 Beschluss: Der Vorlage OA
1270 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD,
ÖkoLinX-ARL und Stv. Holtz Beschlussausfertigung(en): § 9583, 51. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011 Aktenzeichen: 63 0