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Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros im Ginnheimer Bebauungsplan!

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2011, OA 1270 entstanden aus Vorlage: OF 1352/9 vom 10.01.2011 Betreff: Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros im Ginnheimer Bebauungsplan! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2010, § 8960; OA 1217/10 OBR 8 Der Gebäudekomplex Ginnheimer Landstraße 164-172 weist in allen Obergeschossen Wohnnutzung auf, lediglich die Erdgeschossebene wird gewerblich genutzt. Hier finden sich insbesondere der Versorgung des Gebiets dienende Lebensmittel- und Getränkeeinzelhandelsbetriebe. Auch Gaststätten und sonstiger Einzelhandel sind vorhanden und städtebaulich erwünscht. Nicht nachvollziehbar ist dort aber die Festsetzung eines Kerngebietes (MK) im geltenden Bebauungsplan Nr. 465 vom 24.05.1983. Dies muss umgehend entsprechend dem von der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2010 beschlossenen Antrag NR 1994 ("Der Ausbreitung von Spielhallen wirksam begegnen") geändert werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Bebauungsplan Nr. 465 vom 24.05.1983 insoweit zu ändern, dass der als Kerngebiet ausgewiesene Bereich nunmehr als Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) unter Ausschluss der Nutzung "Vergnügungsstätte", was nach § 1 Absatz 5 Satz 1 BauNVO möglich ist, festgesetzt wird; 2. bis zum Inkrafttreten der Änderung des Bebauungsplans Nr. 465 Baugesuche zur Genehmigung entsprechender unerwünschter Nutzungen, insbesondere von Spielhallen, gemäß § 15 BauNVO zurückzustellen oder eine Veränderungssperre auf der Grundlage des § 14 BauNVO zu erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.06.2011, B 295 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 26.01.2011 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP 63 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1270 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., REP, NPD, ÖkoLinX-ARL und Stv. Holtz (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011, TO II, TOP 65 Beschluss: Der Vorlage OA 1270 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD, ÖkoLinX-ARL und Stv. Holtz Beschlussausfertigung(en): § 9583, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011 Aktenzeichen: 63 0