Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros im Ginnheimer Bebauungsplan!
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 10.06.2011, B
295 Betreff:
Ausschluss von Spielhallen
und Wettbüros im Ginnheimer Bebauungsplan! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9583 - OA 1270/11 OBR 9 - zu 1. :
Der Magistrat beabsichtigt, für den Bereich des
Bebauungsplans Nr. 465 "Ginnheimer Landstraße/ Rosa-Luxemburg-Straße", in dem
auch der Komplex Ginnheimer Landstraße Nr. 164-172 liegt, ein
Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Ziel ist es, die vorhandene Wohnnutzung
einschließlich der dazugehörigen Versorgungsfunktionen langfristig zu sichern.
Durch geänderte Nachfragesituationen und Nutzungsanfragen kann dieses Ziel mit
dem derzeit bestehenden Planungsrecht nicht ausreichend gewährleistet werden.
Der Bebauungsplan Nr. 465 setzt für diesen Bereich ein Kerngebiet fest. Die im
Kerngebiet zulässigen Spielhallen und Wettbüros können die gewünschte
Wohnnutzung stören und zur Abwertung der Wohnlage führen. zu 2.: Die Voraussetzungen für die Rückstellung von
Baugesuchen nach § 15 BauGB bzw. den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14
BauGB sind in jeden Fall erst nach Vorliegen des Aufstellungsbeschlusses
gegeben. Ein zukünftiges Bebauungsplanverfahren hat keinen Einfluss auf bereits
vorhandene und genehmigte Spielhallen und Wettbüros bzw. auf Bauanträge mit dem
Ziel der Errichtung einer Spielhalle, sofern deren Genehmigungsfähigkeit sowohl
in planungsrechtlicher als auch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht nach aktuell
geltendem Recht gegeben ist und auch keine weiteren öffentlich-rechtlichen
Vorschriften entgegenstehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
20.01.2011, OA 1270
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 9
Versandpaket: 15.06.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9
am 18.08.2011, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 295
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 3. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.09.2011, TO I, TOP
33 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 295
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (=
Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 589, 3. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.09.2011 Aktenzeichen: 61 00