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Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 368

Betreff: Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9582 - OA 1269/11 OBR 11 - Die Bearbeitung der in der Stellungnahme ST 1315/10 in Aussicht gestellten Vorplanung zur Umgestaltung und Sanierung der Wilhelmshöher Straße zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und Leonardsgasse dauert noch an. Der Magistrat strebt weiterhin an, die Entwurfs- und Ausführungsplanung für diese Maßnahme nach Abschluss der Vorplanung noch in 2011 zu beauftragen. Ein Realisierungszeitraum für den Riederwaldtunnel kann u. a. aufgrund des laufenden Planänderungsverfahrens zur Tunnelverschiebung Am Erlenbruch noch nicht angegeben und daher auch kein zeitlicher Bezug zur Sanierung der Wilhelmshöher Straße hergestellt werden.