Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B
368 Betreff:
Die grundhafte Erneuerung
der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel
durchgeführt werden Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
24.02.2011, § 9582 - OA
1269/11 OBR 11 -
Die Bearbeitung der in der Stellungnahme
ST 1315/10 in Aussicht gestellten Vorplanung zur Umgestaltung und Sanierung der
Wilhelmshöher Straße zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und Leonardsgasse
dauert noch an. Der Magistrat strebt weiterhin an, die Entwurfs- und
Ausführungsplanung für diese Maßnahme nach Abschluss der Vorplanung noch in
2011 zu beauftragen. Ein Realisierungszeitraum für den Riederwaldtunnel
kann u. a. aufgrund des laufenden Planänderungsverfahrens zur
Tunnelverschiebung Am Erlenbruch noch nicht angegeben und daher auch kein
zeitlicher Bezug zur Sanierung der Wilhelmshöher Straße hergestellt werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
17.01.2011, OA 1269
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 14.09.2011 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11
am 24.10.2011, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 368
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE,
FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)
5. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.12.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 368
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Beschlussausfertigung(en): § 907, 5. Sitzung des
Verkehrsausschusses vom 06.12.2011 Aktenzeichen: 66 5