Neubaugebiet .Im Vogelsgesang. Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 49
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Anregung vom 11.05.2010, OA 1118 entstanden aus Vorlage: OF 705/7 vom 21.04.2010
Betreff: Neubaugebiet "Im Vogelsgesang" Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 49 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 49, wird zurückgewiesen, da der Verkauf des Grundstücks nicht dem Willen der Stadt Frankfurt am Main entspricht, städtische Baugrundstücke in Erbpacht zu vergeben und zudem nicht geprüft wurde, ob die Erschließungsstraße den zusätzlichen Verkehr aufnehmen kann. Überdies ist die ausgewiesene Baufläche nicht mehr durch den Bebauungsplan Nr. 280 abgedeckt, und Informationen zum angrenzenden Bebauungsplan Nr. 150 Ä liegen im System plan-As nicht vor. Es ist also möglich, dass die geplante Bebauung nicht im Einklang mit dem gültigen Bebauungsplan ist. Der Magistrat wird gebeten, eine neue Vorlage zu erstellen, die die genannten Punkte berücksichtigt. Begründung:
- Die Stadt Frankfurt möchte attraktives Wohnen in der Stadt bezahlbar halten und einer exzessiven Grundstücksspekulation entgegenwirken. Auch aus diesem Grund hat eine Grundstücksvergabe in Erbpacht Vorrang vor einem Verkauf.
- Einer geplanten Wohnbebauung sollte schon aus Gründen der Rechtssicherheit eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans vorausgehen.
- Die Straße "Im Vogelsgesang" ist eine schmale Erschließungsstraße mit Einbahnverkehr und dringend benötigten Parkplätzen. Hier sollte vor dem Bau neuer Wohnhäuser ein Konzept für die verkehrliche Erschließung vorgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 49 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 12.05.2010