Kein Verkauf der Liegenschaft .Im Vogelsgesang.
Vorlagentyp: NR SPD
Begründung
"Im Vogelsgesang" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Liegenschaft Hausen Flur 2 wird nicht verkauft, sondern in Erbpacht vergeben.
- Zur Förderung von gemeinschaftlichem oder genossenschaftlichem Wohnen wird ein Investor gesucht, der ein solches Wohnprojekt umsetzt.
- Vor der Errichtung neuen Wohnraums entwickelt der Magistrat ein Konzept zur Verkehrserschließung. Begründung: Direkt am Grüngürtel sollte die Stadt die Fläche im Eigentum behalten, um auch eine ihrer wenigen Flächen zur Förderung von besonderen Wohnformen zur Verfügung zu haben. Um in diesem Gebiet unterschiedliche Wohnungsangebote zu erhalten, sollte die Fläche zur Bebauung mit gemeinschaftlichem Wohnen in Erbpacht vergeben werden. Da die schmale Straße "Im Vogelsang" bereits jetzt durch Park- und Verkehrsdruck belastet ist, ist ein Konzept zur Verkehrserschließung unabdingbar.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.05.2010, NR 1863 Betreff: Kein Verkauf der Liegenschaft
"Im Vogelsgesang" Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1. Die Liegenschaft Hausen Flur 2
wird nicht verkauft, sondern in Erbpacht vergeben. 2. Zur Förderung von gemeinschaftlichem oder
genossenschaftlichem Wohnen wird ein Investor gesucht, der ein solches
Wohnprojekt umsetzt. 3. Vor der Errichtung neuen Wohnraums entwickelt der
Magistrat ein Konzept zur Verkehrserschließung. Begründung: Direkt am
Grüngürtel sollte die Stadt die Fläche im Eigentum behalten, um auch eine ihrer
wenigen Flächen zur Förderung von besonderen Wohnformen zur Verfügung zu haben.
Um in diesem Gebiet unterschiedliche Wohnungsangebote zu erhalten, sollte die
Fläche zur Bebauung mit gemeinschaftlichem Wohnen in Erbpacht vergeben
werden. Da die schmale Straße "Im Vogelsang"
bereits jetzt durch Park- und Verkehrsdruck belastet ist, ist ein Konzept zur
Verkehrserschließung unabdingbar. Antragsteller:
SPD
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Ursula
Busch Stadtv.
Elke Sautner Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.03.2010, M 49
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 27.08.2010, B 570
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.05.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.05.2010, TO I, TOP
16 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage M 49 wird abgelehnt. 2.
Der
Vorlage NR 1863 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3.
Der Vorlage OA 1118 wird im Rahmen der Vorlage NR 1863
zugestimmt. Abstimmung: zu 1.
SPD und LINKE. gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); CDU
und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2.
Ziffer 1.: SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (=
Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer
2.: SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und
Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Ziffer 3.: SPD und LINKE. gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
und FREIE WÄHLER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 3. SPD und LINKE.
gegen FDP (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung);
CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG und Stv. Schenk (M 49
= Annahme) 44. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2010, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 49 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7502, beachtet wird.
2.
a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1863 werden
abgelehnt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1863 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3.
Die
Vorlage OA 1118 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme)
zu
2. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD,
LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP
gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und
Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE
WÄHLER (= Annahme)
zu 3. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1863) sowie FAG (= Annahme)
und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 49 = Annahme, NR
1863 = Ziffern 1. und 2. Ablehnung, Ziffer 3. Annahme, OA 1118 = Prüfung
und Berichterstattung) NPD (M 49 = Annahme, NR 1863 = Ziffern 1. und 2.
Ablehnung, Ziffer 3. Prüfung und Berichterstattung, OA 1118 =
Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 49 = Ablehnung, NR 1863 und OA 1118 =
Annahme) Stv. Schenk (M 49 = Annahme, NR 1863 und OA 1118 =
Ablehnung) 44. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.05.2010, TO II, TOP 35 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 49 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7502, beachtet wird.
2.
a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1863 werden
abgelehnt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1863 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3.
Die
Vorlage OA 1118 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FAG, FREIE WÄHLER,
REP, NPD und Stv. Schenk (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2.
a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP, REP, NPD und Stv. Schenk gegen
SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.:
CDU, GRÜNE, FDP, REP, NPD und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und
Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, LINKE., FAG,
FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie Stv. Schenk (= Ablehnung)
zu
3. CDU, GRÜNE, FDP, NPD und Stv. Schenk gegen SPD und
LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1863), FAG und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie
FREIE WÄHLER und REP (= Prüfung und Berichterstattung)
Beschlussausfertigung(en): § 8210, 44. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2010 Aktenzeichen: 23 11