Programm „Schöneres Frankfurt“: Umgestaltung des Atzelbergplatzes noch in 2010! Etat-Antrag von CDU und GRÜNEN vom 10.03.2010, E 206
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Anregung vom 15.03.2010, OA 1089 entstanden aus Vorlage: OF 424/11 vom 12.03.2010
Betreff: Programm "Schöneres Frankfurt": Umgestaltung des Atzelbergplatzes noch in 2010! Etat-Antrag von CDU und GRÜNEN vom 10.03.2010, E 206 Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 237 vom 04.12.2009, Doppelhaushalt 2010 und 2011 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2010 - 2013. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010, § 7831, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Umbau des Atzelbergplatzes wird noch für 2010 vorgesehen und nicht, wie im Etatantrag E 206 vom 10.03.2010 beantragt, erst in den Jahren 2012 und/oder Folgejahre. Begründung: Seit Ende des Jahres 2007 haben in einer Planungswerkstatt das Stadtplanungsamt sowie engagierte Bürger und Bürgerinnen gemeinsam den Umbau des Atzelbergplatzes geplant. Im November 2009 war das letzte Treffen der Planungswerkstatt, in welchem die abschließenden Plandetails besprochen und verabschiedet wurden. Das Stadtplanungsamt ging zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass der Baubeginn voraussichtlich im Herbst 2010 stattfinden könne. Umso unverständlicher ist es, dass CDU- und GRÜNE-Fraktion im Römer jetzt den Baubeginn um mindestens zwei Jahre hinauszögern wollen, obwohl die Planungen beendet sind und das Stadtplanungsamt im Laufe der nächsten Tage die entsprechende Beschlussvorlage erstellt. Die in der Planungswerkstatt engagierten Bürger und Bürgerinnen müssen sich veralbert und als nicht ernst genommen vorkommen. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, die Planungswerkstätten dienten dazu, den Bürgern und Bürgerinnen Mitwirkungsmöglichkeiten nur vorzugaukeln. Mit dieser Vorgehensweise wird wieder einmal vorgeführt, wie Bürgerbeteiligung nicht praktiziert werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11Hauptvorlage: Etatantrag vom 19.02.2010, E 2