Regionaltangente Ost: Transparenz und Bürgerbeteiligung
Antrag
Der Magistrat wird aufgefordert, bei den weiteren Planungen für eine Regionaltangente Ost (RTO) die Bürgerschaft zu beteiligen und dabei folgendes umzusetzen:
- Aus einer Kenntnisnahme des Berichts B 128 vom 08.04.2024 durch die Stadtverordnetenversammlung ergibt sich keine Zustimmung für die im Bericht favorisierte Trassenvariante 1 und kein Handlungsauftrag an den Magistrat, ausschließlich die Trassenvariante 1 bei weiteren Untersuchungen zu betrachten und weiterzuverfolgen.
- Bei der Festlegung einer in anschließenden Untersuchungen weiter zu vertiefenden Vorzugstrasse für die RTO sind als Kriterien für die Machbarkeit nicht nur die technischen Fragen der Trassierung, der verkehrliche Nutzen und die Kosten, sondern auch die Eingriffe in Natur und Landschaft, die städtebaulichen Auswirkungen, die Folgen für die vorhandene bauliche und soziale Infrastruktur (z. B. Wohngebäude, Sportanlagen, Kleingärten, Landwirtschaft) und die Lärmbelastung zu bewerten.
- Die Festlegung der Stadt Frankfurt am Main auf eine zusammen mit den Projektpartnern weiter zu untersuchende Vorzugstrasse erfolgt unter Beteiligung der betroffenen Ortsbeiräte. Der Magistrat legt daraufhin einen Magistratsvortrag mit seinem Vorschlag vor, über den die Stadtverordnetenversammlung entscheidet. In dieser Vorlage sind zur Herleitung der Entscheidung folgende Untersuchungen und Bewertungen vorzunehmen: a) Alle untersuchten Korridore, also auch die bisher nicht bekannt gemachten, sind mit ihren Vor- und Nachteilen zu erläutern. Dabei sind die innerhalb der jeweiligen Untersuchungskorridore betrachteten verschiedenen Trassenvarianten einzeln zu bewerten. b) Bei der Bewertung und Darstellung der Trassenvarianten 1 - 5 im Untersuchungskorridor Bergen-Enkheim / Fechenheim / Maintal ist durch eine zunächst vereinfachte Betrachtung zusätzlich eine Variante der Trasse 1 mit einer in Bergen-Enkheim und Fechenheim vollständig unterirdischen Führung in einem in bergmännischer Bauweise zu bauenden Tunnel zu prüfen.
- Die Ergebnisse der Trassenuntersuchungen sind den betroffenen Ortsbeiräten und der Stadtverordnetenversammlung ausführlich vorzustellen. Zusätzlich sind in den jeweiligen Stadtteilen öffentliche Informationsveranstaltungen für die Bürger durchzuführen. Dabei sind die von den Bürgern geäußerten Bedenken und Vorschläge in der Magistratsvorlage über eine Vorzugstrasse darzustellen und zu bewerten.
Begründung
Mit der Regionaltangente Ost kann der Schienenring um Frankfurt geschlossen und insbesondere Menschen aus dem südöstlichen Wetteraukreis eine attraktive, schnelle ÖPVN-Verbindung in Richtung Frankfurt und dem Flughafen angeboten werden. Auch die angebundenen Frankfurter Stadtteile können durch zusätzliche Verbindungen von dem neuen Angebot profitieren. Die RTO ist damit ein wichtiger Baustein für eine Angebotsverbesserung des ÖPNV mit kürzeren Fahrtzeiten als bisher, der nicht nur Pendlern eine Alternative zum Auto anbietet. So unbestritten positiv aus verkehrlicher Sicht allgemein ein Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur ist, so offensichtlich ist auch, dass zusätzliche Trassen Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft sowie die vorhandenen Siedlungsstrukturen und die dort lebenden Menschen mit sich bringen. Es ist deshalb notwendig - auch um die Zustimmung und Unterstützung der örtlichen Bevölkerung für die Projekte zu gewinnen - bei der Auswahl der Streckenführung die technische Machbarkeit, den verkehrlichen Nutzen, die Kosten, Eingriffe in Natur und Landschaft, städtebauliche Auswirkungen, die Folgen für die vorhandene bauliche und soziale Infrastruktur (z. B. Wohngebäude, Sportanlagen, Kleingärten, Landwirtschaft) und die Lärmbelastung sorgsam gegeneinander abzuwägen und die Ergebnisse transparent und ausführlich den parlamentarischen Gremien und der Bevölkerung zu erläutern. Bei der Trassenauswahl für die RTO auf Frankfurter Gebiet ist dies bisher nicht geschehen. Bei der Prüfung der Machbarkeit legt sich der Magistrat allein aufgrund von technischen Fragenstellungen und des verkehrlichen Nutzens auf eine Trassenführung in Bergen-Enkheim und Fechenheim fest, die anderen Kriterien werden nicht oder nur oberflächlich durch Verweis auf spätere Untersuchungen einbezogen. Auch gibt es keinen Vergleich der Vor- und Nachteile aller untersuchter Trassen untereinander. Diese Unterlassungen geschieht vor dem Hintergrund einer schwierigen Topographie in Bergen-Enkheim, bei der der untersuchte Bereich eine der stärksten Höhendifferenzen des Berger Rückens aufweist. Bei der öffentlichen Präsentation im Ortsbeirat konnten daher wichtige Fragen nicht beantwortet werden, während monströs anmutende Bauwerke wie eine 22 Meter hohe Überführung über das Riedbad in Enkheim und die Lage des Tunnelmundes am Berger Rücken in unmittelbarer Nähe eines Bauernhofes die Menschen beunruhigen. Es ist daher notwendig, vor einer Entscheidung über eine vertieft zu untersuchende Vorzugstrasse zunächst die Vor- und Nachteile der bisher untersuchten Trassen einander gegenüberzustellen, transparent den politischen Gremien und der Bevölkerung in den Stadtteilen zu erklären und die Sorgen und Vorschläge der Menschen aufzunehmen. Dabei ist es auch sinnvoll, für sich schon jetzt abzeichnende Schwachstellen zumindest in erster Näherung die Machbarkeit von Alternativen zu untersuchen. Dies könnte die Führung der RTO in Bergen-Enkheim und Fechenheim vollständig unterirdisch in einem Tunnel sein, um eine Überführung in Enkheim und eine Trasse durch das Landschaftsschutzgebiet zu vermeiden. Damit könnten sich bedeutende Vorteile für die Wohnbevölkerung, die angrenzenden Sport- und Freizeitanlagen sowie das Enkheimer Ried ergeben.
Beratungsverlauf 6 Sitzungen