Bebauungsplan Nr. 907
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Vorlage M 19 vom 17.01.2014 wird mit folgender Massgabe zugestimmt: Der Magistrat stellt sicher, dass die Streuobststreifen erhalten werden und weist vorab geeignete Ausgleichsflächen im Stadtgebiet nach. Begründung: Mit der Vorlage M 19 vom 17.01.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim Ost (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB). Das Plangebiet grenzt an den nordöstlichen Ortsrand von Berkersheim an. Der Geltungsbereich wird im Westen begrenzt durch den rückwärtigen Feldweg beziehungsweise die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung "Am Hohlacker". Im Norden endet das Gebiet mit den Flurstücken 80/6 und 20/1 der Flur 8. Im Osten endet es mit dem Feldweg mit der Flurstücknummer 54/2 der Flur 8 und dessen Verlängerung und im Süden mit dem Feldweg mit der Flurstücksnummer 60/8 der Flur 9 der Gemarkung Berkersheim. Das Plangebiet wird derzeit ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Es enthält Streuobststreifen, deren Einbeziehung in den Entwurf zu prüfen sein wird. Für den hier geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und darüber hinaus Ausgleichsflächen nachzuweisen. Eine Umsetzung kann nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Streuobststreifen erhalten werden und vom Magistrat vorab geeignete Ausgleichsflächen im Stadtgebiet nachgewiesen werden.
Inhalt
Antrag vom 11.03.2014, NR 826
Betreff: Bebauungsplan Nr. 907 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Vorlage M 19 vom 17.01.2014 wird mit folgender Massgabe zugestimmt: Der Magistrat stellt sicher, dass die Streuobststreifen erhalten werden und weist vorab geeignete Ausgleichsflächen im Stadtgebiet nach. Begründung: Mit der Vorlage M 19 vom 17.01.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim Ost (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB). Das Plangebiet grenzt an den nordöstlichen Ortsrand von Berkersheim an. Der Geltungsbereich wird im Westen begrenzt durch den rückwärtigen Feldweg beziehungsweise die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung "Am Hohlacker". Im Norden endet das Gebiet mit den Flurstücken 80/6 und 20/1 der Flur 8. Im Osten endet es mit dem Feldweg mit der Flurstücknummer 54/2 der Flur 8 und dessen Verlängerung und im Süden mit dem Feldweg mit der Flurstücksnummer 60/8 der Flur 9 der Gemarkung Berkersheim. Das Plangebiet wird derzeit ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Es enthält Streuobststreifen, deren Einbeziehung in den Entwurf zu prüfen sein wird. Für den hier geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und darüber hinaus Ausgleichsflächen nachzuweisen. Eine Umsetzung kann nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Streuobststreifen erhalten werden und vom Magistrat vorab geeignete Ausgleichsflächen im Stadtgebiet nachgewiesen werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.03.2014
Beratungsverlauf 10 Sitzungen
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