Bebauungsplan Gräfstraße/Sophienstraße
Vorlagentyp: NR LINKE.
Begründung
Gräfstraße/Sophienstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 884 folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Es sind 30 % der Fläche gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau festzusetzen.
- Es ist der Bau einer Kindertagesstätte verbindlich vorzuschreiben.
- Die Bäume auf dem Mainova-Gelände nördlich und westlich des Umspannwerks werden als zu erhaltend festgesetzt. Begründung: zu
- Laut Bauschild werden auf dem Gelände 193 Wohnungen gebaut. Laut Magistratsbericht B 449 vom 5.10.2012 sind 38 geförderte Wohnungen geplant. Die Quote an geförderten Wohnungen beträgt also nur knapp 20 %. Da die Stadt offensichtlich nicht in der Lage oder Willens ist, das deklarierte Ziel von 30 % geförderter Wohnungen gegenüber der ABG durchzusetzen, sollte diese Quote im Bebauungsplan verbindlich festgesetzt werden. zu
- Bei fast 200 Wohnungen ist davon auszugehen, dass auch etliche Familien mit Kindern einziehen, die einen Betreuungsbedarf haben. Daher ist es notwendig, eine Kindertagesstätte vorzusehen, da in den angrenzenden Gebieten ein Mangel an Betreuungsplätzen besteht und die Schaffung von Betreuungsplätzen auf dem südlichen Campus-Gelände noch in den Sternen steht. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, bei jedem größeren Wohnungs-Neubauprojekt eine Kindertagesstätte vorzusehen, aber in Frankfurt werden solche Selbstverständlichkeiten einfach ignoriert. zu
- In der Großstadt sollten Bäume erhalten bleiben, wo immer es nur möglich ist. Neupflanzungen stellen keinen gleichwertigen Ersatz für großkronige, alte Bäume dar. Auf dem Mainova-Gelände sind keine Baumaßnahmen geplant, daher können die dortigen Bäume ohne Beeinträchtigung des geplanten Wohnungsbaus erhalten werden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.02.2013, NR 525 Betreff: Bebauungsplan
Gräfstraße/Sophienstraße Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr.
884 folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Es sind 30 % der Fläche gemäß § 9 Abs. (1) Punkt
7 BauGB für geförderten Wohnungsbau festzusetzen. 2. Es ist der Bau einer Kindertagesstätte
verbindlich vorzuschreiben. 3. Die Bäume auf dem Mainova-Gelände nördlich und
westlich des Umspannwerks werden als zu erhaltend festgesetzt. Begründung: zu 1. Laut Bauschild werden auf dem Gelände 193
Wohnungen gebaut. Laut Magistratsbericht B 449 vom 5.10.2012 sind 38 geförderte
Wohnungen geplant. Die Quote an geförderten Wohnungen beträgt also nur knapp 20
%. Da die Stadt offensichtlich nicht in der Lage oder Willens ist, das
deklarierte Ziel von 30 % geförderter Wohnungen gegenüber der ABG
durchzusetzen, sollte diese Quote im Bebauungsplan verbindlich festgesetzt
werden. zu 2. Bei fast 200 Wohnungen ist
davon auszugehen, dass auch etliche Familien mit Kindern einziehen, die einen
Betreuungsbedarf haben. Daher ist es notwendig, eine Kindertagesstätte
vorzusehen, da in den angrenzenden Gebieten ein Mangel an Betreuungsplätzen
besteht und die Schaffung von Betreuungsplätzen auf dem südlichen
Campus-Gelände noch in den Sternen steht. Eigentlich sollte es
selbstverständlich sein, bei jedem größeren Wohnungs-Neubauprojekt eine
Kindertagesstätte vorzusehen, aber in Frankfurt werden solche
Selbstverständlichkeiten einfach ignoriert. zu 3. In der Großstadt sollten Bäume erhalten
bleiben, wo immer es nur möglich ist. Neupflanzungen stellen keinen
gleichwertigen Ersatz für großkronige, alte Bäume dar. Auf dem Mainova-Gelände
sind keine Baumaßnahmen geplant, daher können die dortigen Bäume ohne
Beeinträchtigung des geplanten Wohnungsbaus erhalten werden. Antragsteller:
LINKE.
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr. Peter
Gärtner
Stadtv. Carmen Thiele
Stadtv. Lothar
Reininger
Stadtv. Merve Ayyildiz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.11.2012, M 259
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 20.02.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2013, TO I, TOP
11 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 259 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 525 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR
525) zu 2. FDP und RÖMER
gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); CDU, GRÜNE, SPD und Piraten (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 18. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2013, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 259 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 525 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR
525) zu 2. Ziffern 1. und
2.: CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (=
Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 259 =
Ablehnung, NR 525 = Annahme) REP (M 259 = Annahme, NR 525 =
Ablehnung) 19. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2013, TO II, TOP 18 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 259 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 525 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen
NR 525) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2.
Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD,
LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 3.:
CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung)
sowie LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 2823, 19. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2013 Aktenzeichen: 61 00