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Bebauungsplan Gräfstraße/Sophienstraße

Vorlagentyp: NR LINKE

Begründung

Gräfstraße/Sophienstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 884 folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Es sind 30 % der Fläche gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau festzusetzen.
  2. Es ist der Bau einer Kindertagesstätte verbindlich vorzuschreiben.
  3. Die Bäume auf dem Mainova-Gelände nördlich und westlich des Umspannwerks werden als zu erhaltend festgesetzt. Begründung: zu
  4. Laut Bauschild werden auf dem Gelände 193 Wohnungen gebaut. Laut Magistratsbericht B 449 vom 5.10.2012 sind 38 geförderte Wohnungen geplant. Die Quote an geförderten Wohnungen beträgt also nur knapp 20 %. Da die Stadt offensichtlich nicht in der Lage oder Willens ist, das deklarierte Ziel von 30 % geförderter Wohnungen gegenüber der ABG durchzusetzen, sollte diese Quote im Bebauungsplan verbindlich festgesetzt werden. zu
  5. Bei fast 200 Wohnungen ist davon auszugehen, dass auch etliche Familien mit Kindern einziehen, die einen Betreuungsbedarf haben. Daher ist es notwendig, eine Kindertagesstätte vorzusehen, da in den angrenzenden Gebieten ein Mangel an Betreuungsplätzen besteht und die Schaffung von Betreuungsplätzen auf dem südlichen Campus-Gelände noch in den Sternen steht. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, bei jedem größeren Wohnungs-Neubauprojekt eine Kindertagesstätte vorzusehen, aber in Frankfurt werden solche Selbstverständlichkeiten einfach ignoriert. zu
  6. In der Großstadt sollten Bäume erhalten bleiben, wo immer es nur möglich ist. Neupflanzungen stellen keinen gleichwertigen Ersatz für großkronige, alte Bäume dar. Auf dem Mainova-Gelände sind keine Baumaßnahmen geplant, daher können die dortigen Bäume ohne Beeinträchtigung des geplanten Wohnungsbaus erhalten werden.

Inhalt

Antrag vom 18.02.2013, NR 525

Betreff: Bebauungsplan Gräfstraße/Sophienstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 884 folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Es sind 30 % der Fläche gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau festzusetzen.

  2. Es ist der Bau einer Kindertagesstätte verbindlich vorzuschreiben.

  3. Die Bäume auf dem Mainova-Gelände nördlich und westlich des Umspannwerks werden als zu erhaltend festgesetzt. Begründung: zu

  4. Laut Bauschild werden auf dem Gelände 193 Wohnungen gebaut. Laut Magistratsbericht B 449 vom 5.10.2012 sind 38 geförderte Wohnungen geplant. Die Quote an geförderten Wohnungen beträgt also nur knapp 20 %. Da die Stadt offensichtlich nicht in der Lage oder Willens ist, das deklarierte Ziel von 30 % geförderter Wohnungen gegenüber der ABG durchzusetzen, sollte diese Quote im Bebauungsplan verbindlich festgesetzt werden. zu

  5. Bei fast 200 Wohnungen ist davon auszugehen, dass auch etliche Familien mit Kindern einziehen, die einen Betreuungsbedarf haben. Daher ist es notwendig, eine Kindertagesstätte vorzusehen, da in den angrenzenden Gebieten ein Mangel an Betreuungsplätzen besteht und die Schaffung von Betreuungsplätzen auf dem südlichen Campus-Gelände noch in den Sternen steht. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, bei jedem größeren Wohnungs-Neubauprojekt eine Kindertagesstätte vorzusehen, aber in Frankfurt werden solche Selbstverständlichkeiten einfach ignoriert. zu

  6. In der Großstadt sollten Bäume erhalten bleiben, wo immer es nur möglich ist. Neupflanzungen stellen keinen gleichwertigen Ersatz für großkronige, alte Bäume dar. Auf dem Mainova-Gelände sind keine Baumaßnahmen geplant, daher können die dortigen Bäume ohne Beeinträchtigung des geplanten Wohnungsbaus erhalten werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.11.2012, M 259 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 20.02.2013

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