Liegenschaftsfonds zur Förderung von Wohnprojekten
Begründung
Wohnprojekten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 14.09.2012 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der NR 293 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Vergabe von Grundstücken aus dem Liegenschaftsfonds zu den jeweils marktüblichen Preisen erfolgen wird. Begründung: Die Idee, zur Förderung innovativer und gemeinschaftlicher Wohnprojekte ein städtischen Liegenschaftsfonds mit geeigneten Grundstücken aufzubauen, ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings muss die Vergabe der Grundstücke zu den jeweils gängigen Marktpreisen erfolgen, um auszuschließen, dass gegebenenfalls in Einzelfällen eine mehr oder weniger versteckte Subventionierung zu Lasten der Stadt erfolgt.
Inhalt
Antrag vom 18.06.2012, NR 324
Betreff: Liegenschaftsfonds zur Förderung von Wohnprojekten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 14.09.2012 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der NR 293 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Vergabe von Grundstücken aus dem Liegenschaftsfonds zu den jeweils marktüblichen Preisen erfolgen wird. Begründung: Die Idee, zur Förderung innovativer und gemeinschaftlicher Wohnprojekte ein städtischen Liegenschaftsfonds mit geeigneten Grundstücken aufzubauen, ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings muss die Vergabe der Grundstücke zu den jeweils gängigen Marktpreisen erfolgen, um auszuschließen, dass gegebenenfalls in Einzelfällen eine mehr oder weniger versteckte Subventionierung zu Lasten der Stadt erfolgt.Hauptvorlage: Antrag vom 15.05.2012, NR 293
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