Liegenschaftsfonds zur Förderung von Wohnprojekten
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 07.01.2013, B
4 Betreff:
Liegenschaftsfonds zur Förderung
von Wohnprojekten Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
28.06.2012, § 1849 - NR
293/12 CDU und GRÜNE, NR 324/12 FDP - Der Magistrat betrachtet
innovative und gemeinschaftliche Wohnprojekte als zukunftsweisend und
grundsätzlich förderungswürdig. Die Nachfrage nach gemeinschaftlichen Wohnformen
steigt in Frankfurt stetig. Nicht nur für Personen ab 50 Jahren ist der
gezielte Aufbau von Gruppen, die in ein gemeinsam neu entwickeltes Objekt als
Hausgemeinschaft einziehen, nachweislich von großem Interesse. Auch für andere
Bevölkerungsgruppen kann eine solche Wohnform eine Alternative zu zufällig
zustande gekommenen Nachbarschaften darstellen. Bundesweit steigt die Zahl
solcher Wohnmodelle. Dabei ist im Einzelnen nicht bekannt, ob und in welchem
Umfang diese Wohnprojekte öffentlich gefördert sind oder ausschließlich auf
einer Eigeninitiative der Nutzer beruhen. Wohninitiativen planen, bauen und nutzen die
Immobilien gemeinsam für den eigenen Bedarf. Dadurch sind Leerstände sowie die
Spekulation mit den errichteten Immobilien nicht zu erwarten. Die Beteiligten
haben in der Regel ein starkes Interesse, langfristig in der Stadt Frankfurt zu
wohnen. Gerade in einer Stadt wie Frankfurt mit einer hohen
Bevölkerungsfluktuation kann so ein stabilisierender Einfluss entstehen.
Mit der Koordinierungs- und Beratungsstelle des
Netzwerks Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V. ist ein guter Ansatz
gelungen, die bestehende Nachfrage zusammenzuführen und fachkundig zu beraten.
Die Schwierigkeit für Wohninitiativen besteht darin, im Wettbewerb mit anderen
Interessenten geeignete Objekte zu finden, in denen sich entsprechende
Wohnprojekte umsetzen lassen. Es ist davon auszugehen, dass die an
Wohninitiativen beteiligten Personen voraussichtlich über einen ausreichenden
finanziellen Hintergrund verfügen, in der Regel jedoch über wenig Erfahrung im
Immobilien- und Baugeschäft. Die Gruppen agieren darüber hinaus nach einem
demokratischen bzw. genossenschaftlichen Prinzip, wobei alle Akteure
gleichberechtigt sind. Dadurch können Abstimmungsprozesse sehr lange dauern und
die Wohninitiativen gegenüber professionellen Akteuren wie Bauträgern bei der
Bewerbung um auf üblichem Weg ausgeschriebene Immobilien benachteiligt
sein. Hier ist ein Liegenschaftsfonds der
Stadt ein denkbares Instrument, um solche Initiativen zu fördern. Der Fonds
entzieht die geeigneten Grundstücke dem Markt und stellt sie gezielt den
förderungswürdigen Projekten zur Verfügung. Da mit einer solchen Vergabe der
Kaufpreis als Auswahlkriterium ausfällt, ist zu bedenken, dass die
Förderungswürdigkeit eines Projekts durch die Stadt Frankfurt am Main anhand
objektiver und vorher festgelegter Kriterien erfolgen muss. Um die Wahrung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes sicherzustellen, sind daher parallel zum Aufbau
des Liegenschaftsfonds entsprechende Vergaberichtlinien zu definieren. Bei
einer Vergabe aus einem Immobilienfonds zu einem vorher fest definierten Preis
kann die Auswahlentscheidung vorwiegend auf die geplante Nutzungskonzeption
sowie die Förderungswürdigkeit der beteiligten Personen gestützt werden.
Da es durchaus denkbar ist, dass auch professionelle
Marktteilnehmer solche modernen Wohnformen aufgreifen und Interessentengruppen
zusammen stellen werden, müsste eine Vergabe von vornherein auf private
Wohninitiativen beschränkt werden. Es wäre möglich, ein Vergabeverfahren zeitlich so
auszudehnen, dass die am Wohnprojekt Beteiligten ausreichend Zeit haben, das
Angebot für eine Immobilie aus dem Fonds intern detailliert zu beraten und zu
beschließen. Bei einem normalen Vergabeverfahren werden zudem in der Regel
Vorplanungen verlangt, die dann der Vergabeentscheidung zugrunde gelegt werden.
Auch auf solche Vorarbeiten könnte bei der Vergabe aus dem Liegenschaftsfonds
verzichtet werden, um den Wohninitiativen die hierfür erforderlichen Kosten zu
ersparen. Damit wäre in einem Vergabeverfahren
ausschließlich die zuvor definierte Förderungswürdigkeit eines Projekts
ausschlaggebend. Architektonische, rechtliche und technische Fragen wären im
Nachgang zur Vergabeentscheidung von der Projektgruppe ggf. unter Beteiligung
von professionellen Wohnprojektberatern zu klären. Hierfür wird ein Zeitrahmen
von mindestens einem Jahr als realistisch angesehen. Es ist zu bedenken, dass Neubauprojekte nicht selten
gerade an diesen Punkten scheitern, so dass eine erneute Vergabe von Objekten
nicht der Einzelfall sein wird. Gleichwohl ist strikt zu vermeiden, dass eine
mehrfache Vergabe von Immobilien notwendig wird. Der Fonds könnte sonst dazu
führen, dass geeignete Wohnbauflächen über längere Zeiträume nicht bebaut
werden. Die Vergabe von Grundstücken der
Stadt Frankfurt am Main erfolgt aufgrund der politischen Beschlusslage in der
Regel durch Bestellung von Erbbaurechten. Während dies von professionellen
Marktteilnehmern oft als Nachteil gesehen wird, wäre es für die geförderten
Wohnprojekte insoweit von Vorteil, als nicht die .Pionier-Generation' einer
Baugruppe alle Lasten tragen muss, sondern zumindest die Grunderwerbskosten auf
die Laufzeit und damit spätere Nutzer umgelegt würde. Die Stadt Frankfurt verfügt bedauerlicherweise im
Bestand nicht über eine ausreichende Anzahl von Immobilien, um einen solchen
Fonds aufzubauen. Über die aus Umlegungsverfahren zukünftig zugeteilten
Grundstücke hinaus wird der Magistrat im Rahmen verfügbarer
haushaltsrechtlicher Ansätze für den gewünschten Fonds geeignete Grundstücke zu
erwerben versuchen. Da ein Erbbaurecht im Regelfall niedriger zu
bewerten ist als das Volleigentum, wird das Weiterreichen dieser angekauften
Grundstücke zu Festpreisen und ohne die übliche Ausschreibung am Markt
tendenziell nicht ohne Subventionierung gelingen können. Diese Subventionierung bei Vergabe zu Festpreisen
unter Ausschluss des Grundstücksmarktes sollte daher dadurch begrenzt werden,
dass der Festpreis anhand marktüblicher Preise definiert wird. Der Preis, der
aufgrund der Vielzahl wertbeeinflussender Faktoren nicht für das Stadtgebiet
einheitlich festgelegt werden kann, muss in einem wirtschaftlich nachvollzieh-
und begründbaren Rahmen für jede Immobilie im Einzelfall ermittelt werden.
Die Subventionierung der Wohninitiativen durch die
Vergabe von Grundstücken aus dem Immobilienfonds bestünde damit im
Entgegenkommen im Auswahlverfahren, dem Vorhalten der Grundstücke über einen
längeren Zeitraum ohne Gegenleistung sowie den Verzicht auf mögliche höhere
Kaufpreise und Erbbauzinsen, die in einem normalen Vergabeverfahren am Markt in
der Regel erzielt werden können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
15.05.2012, NR 293
Antrag vom
18.06.2012, NR 324
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 09.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2013, TO I, TOP
45 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 4
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER 17. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 21.02.2013, TO I, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 4
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Römer (=
Kenntnis) 18. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2013, TO II, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 4
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2770, 17. Sitzung
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 21.02.2013 Aktenzeichen: 64 0