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Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing bereitstellen

Vorlagentyp: NR CDU

Begründung

Carsharing bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im öffentlichen Raum Standorte für die Bereitstellung von stationsgebundenen Carsharing-Fahrzeugen auszuweisen und die Berechtigung der Nutzung dieser Standorte durch Ausschreibungen an Carsharing-Anbieter zu vergeben. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen: a) In jedem Jahr sollen unter Beteiligung der betreffenden Ortsbeiräte 70 Stellplätze für stationsgebundenes Car-Sharing ausgewiesen werden. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung jährlich über die Umsetzung, die nächsten geplanten Standorte und den künftigen stadtweiten Bedarf. b) Zusätzlich sollen über Mobilitätsstationen, etwa im Umfeld von U- und S-Bahnstationen, Carsharing-Stellplätze in Verbindung mit anderen Mobilitätsangeboten wie ÖPNV, Fahrrad- und Elektroroller-Verleih ausgewiesen werden. c) 10 Prozent der neu ausgewiesenen Stellplätze sollen mit Ladesäulen für E-Fahrzeuge ausgestattet werden. Die anderen Stellplätze sollen nach und nach eine Ladeinfrastruktur erhalten. Die Anbieter werden verpflichtet, an elektrifizierten Stellplätzen E-Autos bereitzustellen. d) Die Ausschreibung für die Nutzung der Standorte soll losweise erfolgen. Die Lose sind so zusammenzustellen, dass Kombinationen von innenstädtischen Stellplätzen und Stellplätzen in außengelegenen Stadteilen gebildet werden. Begründung: Die Reduzierung von Autos in den Innenstädten, eine Verringerung des Autoverkehrs wie auch des Flächenbedarfs für Parkplätze ist ein wichtiges, der Stadtgestaltung, der Aufenthalts- und Luftqualität zugutekommendes Ziel. Allerdings darf man den Wunsch nach Mobilität nicht vernachlässigen. Eine sinnvolle Maßnahme sind hier Carsharing-Angebote, die es vielen Menschen ermöglichen, auf ein eigenes Auto oder den Zweitwagen zu verzichten, ohne Mobilität einzubüßen. Für genaue Zahlen über die Entlastungswirkung von Carsharing-Angeboten sei auf die STARS-Studie von 2018 verwiesen. Zudem bietet Carsharing für Menschen, die sich kein eigenes Auto leisten können, ein Plus an sozialer Teilhabe, da sie diese Form der Mobilität für einzelne Fahrten nutzen können. Durch die jüngste Änderung des Hessischen Straßengesetzes ist es in Verbindung mit der entsprechenden Bundesgesetzgebung den Kommunen jetzt möglich, im öffentlichen Straßenraum Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing auszuweisen. Davon muss auch der Magistrat der Stadt Frankfurt Gebrauch machen, um die Vorteile von Carsharing für die Menschen in dieser Stadt nutzbar zu machen. Es sollen daher jährlich 70 zusätzliche Carsharing-Stellplätze ausgewiesen werden, von denen zur Vermeidung von örtlichen Emissionen und für einen möglichst umweltfreundlichen Autoverkehr 10 Prozent Ladesäulen für Elektroautos haben sollen. Die Stellplätze sollen durch eine Ausschreibung, deren Anforderungen gewährleisten, dass infolge einer Mischkalkulation auch in den außengelegenen Stadteilen Carsharing-Stellplätze betrieben werden, an die Anbieter vergeben werden. Zur Reduzierung des Autoverkehrs durch ein attraktives Angebot anderer Verkehrsmittel können insbesondere Mobilitätsstationen beitragen, an denen ein Umstieg zwischen verschieden Verkehrsangeboten wie Auto, ÖPNV, Fahrrad- und E-Scooter-Verleih einfach möglich ist. Deswegen müssen auch Mobilitätsstationen mit Carsharing-Stellplätzen geschaffen werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, NR 223 Betreff: Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im öffentlichen Raum Standorte für die Bereitstellung von stationsgebundenen Carsharing-Fahrzeugen auszuweisen und die Berechtigung der Nutzung dieser Standorte durch Ausschreibungen an Carsharing-Anbieter zu vergeben. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen: a) In jedem Jahr sollen unter Beteiligung der betreffenden Ortsbeiräte 70 Stellplätze für stationsgebundenes Car-Sharing ausgewiesen werden. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung jährlich über die Umsetzung, die nächsten geplanten Standorte und den künftigen stadtweiten Bedarf. b) Zusätzlich sollen über Mobilitätsstationen, etwa im Umfeld von U- und S-Bahnstationen, Carsharing-Stellplätze in Verbindung mit anderen Mobilitätsangeboten wie ÖPNV, Fahrrad- und Elektroroller-Verleih ausgewiesen werden. c) 10 Prozent der neu ausgewiesenen Stellplätze sollen mit Ladesäulen für E-Fahrzeuge ausgestattet werden. Die anderen Stellplätze sollen nach und nach eine Ladeinfrastruktur erhalten. Die Anbieter werden verpflichtet, an elektrifizierten Stellplätzen E-Autos bereitzustellen. d) Die Ausschreibung für die Nutzung der Standorte soll losweise erfolgen. Die Lose sind so zusammenzustellen, dass Kombinationen von innenstädtischen Stellplätzen und Stellplätzen in außengelegenen Stadteilen gebildet werden. Begründung: Die Reduzierung von Autos in den Innenstädten, eine Verringerung des Autoverkehrs wie auch des Flächenbedarfs für Parkplätze ist ein wichtiges, der Stadtgestaltung, der Aufenthalts- und Luftqualität zugutekommendes Ziel. Allerdings darf man den Wunsch nach Mobilität nicht vernachlässigen. Eine sinnvolle Maßnahme sind hier Carsharing-Angebote, die es vielen Menschen ermöglichen, auf ein eigenes Auto oder den Zweitwagen zu verzichten, ohne Mobilität einzubüßen. Für genaue Zahlen über die Entlastungswirkung von Carsharing-Angeboten sei auf die STARS-Studie von 2018 verwiesen. Zudem bietet Carsharing für Menschen, die sich kein eigenes Auto leisten können, ein Plus an sozialer Teilhabe, da sie diese Form der Mobilität für einzelne Fahrten nutzen können. Durch die jüngste Änderung des Hessischen Straßengesetzes ist es in Verbindung mit der entsprechenden Bundesgesetzgebung den Kommunen jetzt möglich, im öffentlichen Straßenraum Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing auszuweisen. Davon muss auch der Magistrat der Stadt Frankfurt Gebrauch machen, um die Vorteile von Carsharing für die Menschen in dieser Stadt nutzbar zu machen. Es sollen daher jährlich 70 zusätzliche Carsharing-Stellplätze ausgewiesen werden, von denen zur Vermeidung von örtlichen Emissionen und für einen möglichst umweltfreundlichen Autoverkehr 10 Prozent Ladesäulen für Elektroautos haben sollen. Die Stellplätze sollen durch eine Ausschreibung, deren Anforderungen gewährleisten, dass infolge einer Mischkalkulation auch in den außengelegenen Stadteilen Carsharing-Stellplätze betrieben werden, an die Anbieter vergeben werden. Zur Reduzierung des Autoverkehrs durch ein attraktives Angebot anderer Verkehrsmittel können insbesondere Mobilitätsstationen beitragen, an denen ein Umstieg zwischen verschieden Verkehrsangeboten wie Auto, ÖPNV, Fahrrad- und E-Scooter-Verleih einfach möglich ist. Deswegen müssen auch Mobilitätsstationen mit Carsharing-Stellplätzen geschaffen werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Sascha Vogel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 22.12.2021 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 14 am 10.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage NR 223 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD; BFF (= Enthaltung) 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage NR 223 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage NR 223 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP, LINKE. und Die PARTEI (= Zurückweisung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 223 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage NR 223 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage NR 223 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage NR 223 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage NR 223 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 223 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage NR 223 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage NR 223 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, farbechte/LINKE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zustimmung); BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 7. Sitzung des OBR 13 am 18.01.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage NR 223 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage NR 223 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage NR 223 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Zurückweisung) 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage NR 223 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung SPD 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 50 Beschluss: a) Die Vorlage NR 223 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage NR 223 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage NR 223 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 08.02.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 223 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 14.02.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 223 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage NR 223 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage NR 223 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 15.03.2022, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage NR 223 auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 223 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 223 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 343 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. 1. Die Vorlage NR 223 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 343 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz, Nagel, Schlimme, Luxen und Dr. Mehler-Würzbach dienen zur Kenntnis. 2. 1. Die Vorlage NR 241 wird abgelehnt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz, Nagel, Schlimme, Luxen und Dr. Mehler-Würzbach dienen zur Kenntnis. 3. 1. Der Vorlage NR 343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz, Nagel, Schlimme, Luxen und Dr. Mehler-Würzbach dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 2. zu 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) zu 3. zu 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 223) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 223 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Aufforderung an den Magistrat, den Bericht spätestens in einem Monat vorzulegen) Beschlussausfertigung(en): § 1654, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 § 2146, 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.09.2022 Aktenzeichen: 61 0