Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing bereitstellen
Vorlagentyp: NR CDU
Begründung
Carsharing bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im öffentlichen Raum Standorte für die Bereitstellung von stationsgebundenen Carsharing-Fahrzeugen auszuweisen und die Berechtigung der Nutzung dieser Standorte durch Ausschreibungen an Carsharing-Anbieter zu vergeben. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen: a) In jedem Jahr sollen unter Beteiligung der betreffenden Ortsbeiräte 70 Stellplätze für stationsgebundenes Car-Sharing ausgewiesen werden. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung jährlich über die Umsetzung, die nächsten geplanten Standorte und den künftigen stadtweiten Bedarf. b) Zusätzlich sollen über Mobilitätsstationen, etwa im Umfeld von U- und S-Bahnstationen, Carsharing-Stellplätze in Verbindung mit anderen Mobilitätsangeboten wie ÖPNV, Fahrrad- und Elektroroller-Verleih ausgewiesen werden. c) 10 Prozent der neu ausgewiesenen Stellplätze sollen mit Ladesäulen für E-Fahrzeuge ausgestattet werden. Die anderen Stellplätze sollen nach und nach eine Ladeinfrastruktur erhalten. Die Anbieter werden verpflichtet, an elektrifizierten Stellplätzen E-Autos bereitzustellen. d) Die Ausschreibung für die Nutzung der Standorte soll losweise erfolgen. Die Lose sind so zusammenzustellen, dass Kombinationen von innenstädtischen Stellplätzen und Stellplätzen in außengelegenen Stadteilen gebildet werden. Begründung: Die Reduzierung von Autos in den Innenstädten, eine Verringerung des Autoverkehrs wie auch des Flächenbedarfs für Parkplätze ist ein wichtiges, der Stadtgestaltung, der Aufenthalts- und Luftqualität zugutekommendes Ziel. Allerdings darf man den Wunsch nach Mobilität nicht vernachlässigen. Eine sinnvolle Maßnahme sind hier Carsharing-Angebote, die es vielen Menschen ermöglichen, auf ein eigenes Auto oder den Zweitwagen zu verzichten, ohne Mobilität einzubüßen. Für genaue Zahlen über die Entlastungswirkung von Carsharing-Angeboten sei auf die STARS-Studie von 2018 verwiesen. Zudem bietet Carsharing für Menschen, die sich kein eigenes Auto leisten können, ein Plus an sozialer Teilhabe, da sie diese Form der Mobilität für einzelne Fahrten nutzen können. Durch die jüngste Änderung des Hessischen Straßengesetzes ist es in Verbindung mit der entsprechenden Bundesgesetzgebung den Kommunen jetzt möglich, im öffentlichen Straßenraum Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing auszuweisen. Davon muss auch der Magistrat der Stadt Frankfurt Gebrauch machen, um die Vorteile von Carsharing für die Menschen in dieser Stadt nutzbar zu machen. Es sollen daher jährlich 70 zusätzliche Carsharing-Stellplätze ausgewiesen werden, von denen zur Vermeidung von örtlichen Emissionen und für einen möglichst umweltfreundlichen Autoverkehr 10 Prozent Ladesäulen für Elektroautos haben sollen. Die Stellplätze sollen durch eine Ausschreibung, deren Anforderungen gewährleisten, dass infolge einer Mischkalkulation auch in den außengelegenen Stadteilen Carsharing-Stellplätze betrieben werden, an die Anbieter vergeben werden. Zur Reduzierung des Autoverkehrs durch ein attraktives Angebot anderer Verkehrsmittel können insbesondere Mobilitätsstationen beitragen, an denen ein Umstieg zwischen verschieden Verkehrsangeboten wie Auto, ÖPNV, Fahrrad- und E-Scooter-Verleih einfach möglich ist. Deswegen müssen auch Mobilitätsstationen mit Carsharing-Stellplätzen geschaffen werden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 15.12.2021, NR 223 Betreff: Stellplätze für stationsgebundenes
Carsharing bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im
öffentlichen Raum Standorte für die Bereitstellung von stationsgebundenen
Carsharing-Fahrzeugen auszuweisen und die Berechtigung der Nutzung dieser
Standorte durch Ausschreibungen an Carsharing-Anbieter zu vergeben. Dabei ist
folgendes zu berücksichtigen: a) In jedem Jahr sollen unter Beteiligung der
betreffenden Ortsbeiräte 70 Stellplätze für stationsgebundenes Car-Sharing
ausgewiesen werden. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung
jährlich über die Umsetzung, die nächsten geplanten Standorte und den künftigen
stadtweiten Bedarf. b) Zusätzlich sollen über Mobilitätsstationen, etwa
im Umfeld von U- und S-Bahnstationen, Carsharing-Stellplätze in Verbindung mit
anderen Mobilitätsangeboten wie ÖPNV, Fahrrad- und Elektroroller-Verleih
ausgewiesen werden. c) 10 Prozent der neu ausgewiesenen Stellplätze
sollen mit Ladesäulen für E-Fahrzeuge ausgestattet werden. Die anderen
Stellplätze sollen nach und nach eine Ladeinfrastruktur erhalten. Die Anbieter
werden verpflichtet, an elektrifizierten Stellplätzen E-Autos
bereitzustellen.
d) Die
Ausschreibung für die Nutzung der Standorte soll losweise erfolgen. Die Lose
sind so zusammenzustellen, dass Kombinationen von innenstädtischen Stellplätzen
und Stellplätzen in außengelegenen Stadteilen gebildet werden. Begründung: Die Reduzierung von Autos in den Innenstädten, eine
Verringerung des Autoverkehrs wie auch des Flächenbedarfs für Parkplätze ist
ein wichtiges, der Stadtgestaltung, der Aufenthalts- und Luftqualität
zugutekommendes Ziel. Allerdings darf man den Wunsch nach Mobilität nicht
vernachlässigen. Eine sinnvolle Maßnahme sind hier Carsharing-Angebote, die es
vielen Menschen ermöglichen, auf ein eigenes Auto oder den Zweitwagen zu
verzichten, ohne Mobilität einzubüßen. Für genaue Zahlen über die
Entlastungswirkung von Carsharing-Angeboten sei auf die STARS-Studie von 2018
verwiesen. Zudem bietet Carsharing für Menschen, die sich kein eigenes Auto
leisten können, ein Plus an sozialer Teilhabe, da sie diese Form der Mobilität
für einzelne Fahrten nutzen können. Durch die jüngste Änderung des Hessischen
Straßengesetzes ist es in Verbindung mit der entsprechenden Bundesgesetzgebung
den Kommunen jetzt möglich, im öffentlichen Straßenraum Stellplätze für
stationsgebundenes Carsharing auszuweisen. Davon muss auch der Magistrat der
Stadt Frankfurt Gebrauch machen, um die Vorteile von Carsharing für die
Menschen in dieser Stadt nutzbar zu machen. Es sollen daher jährlich 70
zusätzliche Carsharing-Stellplätze ausgewiesen werden, von denen zur Vermeidung
von örtlichen Emissionen und für einen möglichst umweltfreundlichen Autoverkehr
10 Prozent Ladesäulen für Elektroautos haben sollen. Die Stellplätze sollen
durch eine Ausschreibung, deren Anforderungen gewährleisten, dass infolge einer
Mischkalkulation auch in den außengelegenen Stadteilen Carsharing-Stellplätze
betrieben werden, an die Anbieter vergeben werden. Zur Reduzierung des Autoverkehrs durch ein
attraktives Angebot anderer Verkehrsmittel können insbesondere
Mobilitätsstationen beitragen, an denen ein Umstieg zwischen verschieden
Verkehrsangeboten wie Auto, ÖPNV, Fahrrad- und E-Scooter-Verleih einfach
möglich ist. Deswegen müssen auch Mobilitätsstationen mit
Carsharing-Stellplätzen geschaffen werden. Antragsteller:
CDU
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr. Sascha
Vogel Stadtv.
Dr. Veronica Fabricius
Stadtv. Sabine
Fischer
Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Mobilität und Smart-City
Ausschuss für
Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5,
6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 22.12.2021
Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 14
am 10.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage NR 223 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und SPD; BFF (= Enthaltung)
7. Sitzung des OBR 11
am 10.01.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage NR 223 wird abgelehnt.
Abstimmung:
4 GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE. und BFF (=
Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE 7. Sitzung des OBR 1
am 11.01.2022, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage NR 223 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP, LINKE. und Die PARTEI
(= Zurückweisung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 4. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.01.2022, TO I, TOP
23 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 223 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des OBR 6
am 11.01.2022, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage NR 223 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15
am 14.01.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage NR 223 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FDP
7. Sitzung des OBR 2
am 17.01.2022, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage NR 223 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 4
am 17.01.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage NR 223 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung SPD
4. Sitzung des
Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 223 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 7. Sitzung des OBR 10
am 18.01.2022, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage NR 223 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7
am 18.01.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage NR 223 wird abgelehnt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, farbechte/LINKE, FDP und ÖkoLinX-ARL
gegen CDU (= Zustimmung); BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
7. Sitzung des OBR 13
am 18.01.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage NR 223 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16
am 18.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage NR 223 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (=
Ablehnung) bei Enthaltung SPD 7. Sitzung des OBR 9
am 20.01.2022, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage NR 223 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (=
Zurückweisung) 7. Sitzung des OBR 8
am 20.01.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage NR 223 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei einer Enthaltung SPD
7. Sitzung des OBR 3
am 21.01.2022, TO I, TOP 50 Beschluss: a) Die Vorlage NR 223 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5
am 21.01.2022, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage NR 223 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12
am 21.01.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage NR 223 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 08.02.2022, TO I, TOP 8
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 223 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 5. Sitzung des
Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 14.02.2022, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 223 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 8. Sitzung des OBR 5
am 18.02.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage NR 223 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3
am 18.02.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage NR 223 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen FDP und
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 6. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 15.03.2022, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage NR 223
auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert hat.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 6. Sitzung des
Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 223 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des
Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage NR 223 wird dem
Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 343 zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (=
Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
AfD (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (=
Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO I, TOP 11
Beschluss: 1. 1. Die
Vorlage NR 223 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 343 zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Schulz, Nagel, Schlimme, Luxen und Dr. Mehler-Würzbach
dienen zur Kenntnis.
2. 1. Die Vorlage NR 241 wird abgelehnt. 2. Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz, Nagel, Schlimme, Luxen und Dr.
Mehler-Würzbach dienen zur Kenntnis. 3. 1. Der
Vorlage NR 343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz, Nagel, Schlimme, Luxen und Dr.
Mehler-Würzbach dienen zur Kenntnis. Abstimmung:
zu 1. zu 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und
BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) und
AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)
zu 2. zu 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF
und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und
Berichterstattung mit Angabe der Kosten) zu 3. zu 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG
und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 223) sowie LINKE.
und AfD (= Ablehnung) 10. Sitzung des
Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage NR 223 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU,
ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Aufforderung an den Magistrat, den
Bericht spätestens in einem Monat vorzulegen) Beschlussausfertigung(en):
§ 1654, 12. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 § 2146, 10. Sitzung
des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.09.2022 Aktenzeichen: 61 0