Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing bereitstellen

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Magistrat beabsichtigt, interessierten Carsharing-Anbietern die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen und bereitet entsprechende Zuteilungsverfahren vor. Der Magistrat verfolgt das Ziel, in wenigen Jahren einen Versorgungsgrad von 1,0 Carsharing-Fahrzeugen je 1.000 Einwohner zu ermöglichen und damit zur heutigen Spitzengruppe deutscher Städte aufzuschließen. Neben einem weiteren Zuwachs durch die Nutzung privater Stellplätze - insbesondere bei Neubauvorhaben, die die Möglichkeiten der Stellplatzsatzung zur Reduktion baulich herzustellender Stellplätze nutzen - wird der Großteil des Zuwachses nur über zusätzliche Stationen im öffentlichen Straßenraum zu realisieren sein. Der Wert von 70 Stellplätzen pro Jahr wird als realistische Untergrenze des angestrebten Entwicklungskorridors angesehen. Der Magistrat beabsichtigt, nacheinander Zuteilungsverfahren in drei zusammenhängenden Teilräumen der Stadt durchzuführen, die jeweils etwa ein Drittel der Gesamteinwohnerzahl umfassen und innenstadtnahe Stadtteile mit solchen am Stadtrand kombinieren. Der Magistrat wird auf die jeweils zuständigen Ortsbeiräte zugehen, um die Zielsetzung der Ausweitung des Carsharing-Angebots und den Ablauf der Verfahren zu erläutern. Dabei wird den Ortsbeiräten die Gelegenheit gegeben, eigene Standortvorschläge einzubringen. In den Folgejahren soll das Angebot an Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum in gesamtstädtischen Verfahren nachfrageorientiert weiter aufgestockt werden. Der Magistrat strebt ein flächendeckendes Angebot an Carsharing-Stationen insbesondere in verdichteten Wohn- und Mischgebieten an. Sofern es sich anbietet, soll es insbesondere im Umfeld von U- und S-Bahn-Stationen eine Bündelung mit weiteren Mobilitätsangeboten geben. Die hohe Herausforderung, im urbanen Umfeld alle relevanten Mobilitätsangebote an einer Stelle räumlich zusammenzufassen (Mobilitätsstation), soll jedoch nicht zum Hemmnis werden, das Carsharing-Angebot zügig auszubauen. Über den aktuell in Frankfurt am Main praktizierten Open-Market-Ansatz für die Schaffung von Ladeinfrastruktur (LIS) im öffentlichen Raum kann eine Ausstattung der Carsharing-Stationen mit LIS nicht gewährleistet werden. Die Prüfung, wie Carsharing-Stationen unter Einbeziehung einschlägiger Bundes- und Landesförderungen mit LIS ausgestattet werden können, läuft noch. Bei der Standortprüfung wird die grundsätzliche Eignung für die Schaffung von LIS mitbetrachtet. Eine Verpflichtung der Carsharing-Anbieter, an Stationen, die mit einer Ladeinfrastruktur ausgestattet werden, in einem angemessenen Zeitraum E-Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen, ist beabsichtigt. Die Teilräume und die jeweiligen Zuteilungsverfahren werden so gestaltet, dass Carsharing-Anbieter nur eine Kombination aus innerstädtischen Stationen und Stationen in äußeren Stadtteilen als Bündel zugeteilt bekommen können.

Beratungsverlauf 19 Sitzungen

Sitzung 14
OBR 3
TO I, TOP 56
Angenommen
Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU
Sitzung 15
OBR 4
TO II, TOP 12
Angenommen
Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 15
OBR 1
TO I, TOP 43
Angenommen
Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke ÖkoLinX-ARL Die Partei
Ablehnung:
BFF
Sitzung 14
OBR 7
TO I, TOP 27
Angenommen
Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU BFF
Enthaltung:
Freie Wähler
Sitzung 15
OBR 13
TO I, TOP 11
Angenommen
Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 15
OBR 6
TO I, TOP 35
Angenommen
Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 15
OBR 15
TO I, TOP 21
Angenommen
Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD BFF
Ablehnung:
CDU FDP
Sitzung 15
OBR 5
TO I, TOP 36
Angenommen
Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 15
OBR 14
TO I, TOP 15
Angenommen
Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 15
OBR 11
TO II, TOP 5
Angenommen
Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Linke BFF
Ablehnung:
Grüne
Sitzung 15
OBR 2
TO II, TOP 25
Angenommen
Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 15
OBR 10
TO II, TOP 36
Angenommen
Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 15
OBR 16
TO I, TOP 8
Angenommen
Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 15
OBR 8
TO I, TOP 25
Angenommen
Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 15
OBR 9
TO II, TOP 4
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3156 2022 1. a) Die Vorlage B 380 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 379/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Ablehnung:
BFF
Sitzung 15
OBR 12
TO I, TOP 24
Angenommen
Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 12
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 13
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 25
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 16
OBR 9
TO I, TOP 13
Angenommen
Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke