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Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 874 - Katzenpforte

Vorlagentyp: NR FDP

Begründung

Nr. 874 - Katzenpforte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 186 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der neu zu planende Hochpunkt sich an der Grundfläche und der Kubatur des sich in der Nähe befindlichen "Skylight"-Gebäudes orientiert und eine Ausrichtung erhält, die eine eventuelle Beeinträchtigung des Skylight möglichst minimiert. Vor der Baugenehmigung für einen Hochpunktes sind eine Sichtfeld-, Verschattungs- und Klimaanalyse durchzuführen. Begründung: Im zu erstellenden Bebauungsplan sollte der vorgesehene Hochpunkt in einer Weise eingefügt werden, dass durch ihn für das Wohnhochhaus Skylight keine unzumutbare Beeinträchtigung entstehen. Dies sollte möglich sein, ohne dem Ziel zu widersprechen, mehr Wohnraum schaffen zu wollen. Im Stadtmodell erscheint der eingeplante Hochpunkt auf dem zu planenden Areal als zu massiv. Das könnte bei Anwohnern und Betroffenen zu Irritationen führen. Deshalb sollte klar gestellt werden, dass die Modelkubatur nicht Grundlage der Planung ist.

Inhalt

Antrag vom 30.11.2010, NR 2105

Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 874 - Katzenpforte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 186 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der neu zu planende Hochpunkt sich an der Grundfläche und der Kubatur des sich in der Nähe befindlichen "Skylight"-Gebäudes orientiert und eine Ausrichtung erhält, die eine eventuelle Beeinträchtigung des Skylight möglichst minimiert. Vor der Baugenehmigung für einen Hochpunktes sind eine Sichtfeld-, Verschattungs- und Klimaanalyse durchzuführen. Begründung: Im zu erstellenden Bebauungsplan sollte der vorgesehene Hochpunkt in einer Weise eingefügt werden, dass durch ihn für das Wohnhochhaus Skylight keine unzumutbare Beeinträchtigung entstehen. Dies sollte möglich sein, ohne dem Ziel zu widersprechen, mehr Wohnraum schaffen zu wollen. Im Stadtmodell erscheint der eingeplante Hochpunkt auf dem zu planenden Areal als zu massiv. Das könnte bei Anwohnern und Betroffenen zu Irritationen führen. Deshalb sollte klar gestellt werden, dass die Modelkubatur nicht Grundlage der Planung ist.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.09.2010, M 186 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 08.12.2010

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