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Bebauungsplan Nr. 874 - Katzenpforte hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 10.09.2010, M 186

Betreff: Bebauungsplan Nr. 874 - Katzenpforte hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet östlich und westlich der Katzenpforte in Frankfurt am Main - Innenstadt ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 29.06.2010 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, die städtebaulichen Defizite in diesem inner-städtischen Bereich zu beheben. Es soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. Gleichzeitig sollen die das Plangebiet prägenden Blockrandbebauungen und das Wohnhochhaus "Skylight" sowie die unterschiedlichen Nutzungsstrukturen bereichsbezogen planungsrechtlich gesichert und unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung weiterentwickelt werden. Die Stadt Frankfurt am Main hat im Jahr 2008 die Fortschreibung des Hochhausentwicklungsplans vorgenommen, in dem unter anderem ein weiteres Wohnhochhaus im Geltungsbereich des Plangebiets vorgeschlagen wird. Das für die Errichtung dieses Wohnhochhauses erforderliche Baurecht soll ebenfalls mit dem Bebauungsplan geschaffen werden. Begründung: B e g r ü n d u n g : ÜBERSICHTSKARTE zu I. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 874 - Katzenpforte grenzt an den Eschenheimer Turm und wird durch die Bleichstraße im Norden, die Brönnerstraße im Osten, die Stephan- bzw. Stiftstraße im Süden und die Straße Eschenheimer Tor im Westen umfasst. Das Gebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans NW 1b Nr. 2 vom 21.06.1977, in dem im westlichen Teil zwischen Eschenheimer Tor und Katzenpforte ein Kerngebiet (MK) und im östlichen Teil zwischen Katzenpforte und Brönnerstraße Baugrundstück für den Gemeinbedarf - Post festgesetzt ist. Im 2,18 ha umfassenden räumlichen Geltungsbereich liegen überwiegend private Grundstücke. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, damit die bestehenden städtebaulichen Defizite behoben werden können. Die innerstädtische Lage macht für diesen Bereich eine gezielte Planung durch eine städtebauliche Konzeption und einen Bebauungsplan notwendig. Auf Grund der hohen Nachfrage und der citynahen Lage entstand vor Jahren bereits ein hoher Entwicklungsdruck auf das Gebiet. Mit der Aufgabe der Kinonutzung am Eschenheimer Tor entsteht eine potenzielle Umstrukturierungsfläche. Für diesen Bereich ist weiterhin eine kulturelle Nutzung anzustreben. Die Stadt Frankfurt am Main hat im Jahr 2008 die Fortschreibung des Hochhausentwicklungsplans vorgenommen, in dem unter anderem auch ein weiteres Wohnhochhaus im Geltungsbereich dieses Plangebiets vorgeschlagen wird. Das Ziel ist folglich eine städtebauliche Konzeption, welche die Lage des Plangebietes über eine strategische und räumliche Lösung ausnutzt und dem Ort zugleich die Möglichkeit einer sukzessiven Entwicklung bietet. Des Weiteren soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung eine verbesserte Eingliederung des Plangebietes in die Stadtstruktur, unter anderem über eine verbesserte Zugänglichkeit, gewährleisten. Die städtebaulichen Defizite innerhalb des Plangebietes sollen durch eine behutsame Stadtreparatur behoben werden. Dazu sollen sich die Dichte und die Höhe der Baukubatur der zukünftigen Bebauung im Wesentlichen an dem innerstädtischen Bestand orientieren. Das Gesamtziel des Konzeptes soll die Schaffung eines flexiblen und städtischen Stadtquartiers sein, welches durch seine Nutzungsdurchmischung innerhalb des Blockrandes die notwendige Urbanität erzeugt. Mit der städtebaulichen Konzeption für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 874 soll zugleich ein Impuls für die Stadt Frankfurt am Main gesetzt werden, der darüber hinaus die Innenstadt stärkt. Anlage Lageplan (ca. 1,8 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 30.11.2010, NR 2105 Anregung vom 30.11.2010, OA 1231 Antrag vom 30.11.2010, OF 718/1 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 15.09.2010