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Wohnen statt Büros auf dem ehemaligen Gelände der Deutschen Flugsicherung an der Richard-Strauss-Allee/Kennedyallee

Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE

Begründung

ehemaligen Gelände der Deutschen Flugsicherung an der Richard-Strauss-Allee/Kennedyallee Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei einem etwaigen Bauantrag im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf dem ehemaligen Gelände der Deutschen Flugsicherung im Bereich Richard-Strauss-Allee/Kennedyallee, das gemeindliche Einvernehmen nur zu erteilen, wenn 1. eine Wohnbebauung beantragt wird, deren Geschossflächenzahl (GFZ) 1,1 und die Grundflächenzahl (GRZ) 0,22 nicht übersteigen. 2. die Wohnungen in solitär stehenden Stadtvillen untergebracht werden. 3. der Passivhausstandard eingehalten wird. 4. der schützenswerte Baumbestand erhalten bleibt und dazu das Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde erreicht wird. 5. die ehemals bestehende axiale Struktur des Park der Villa Mumm wieder hergestellt wird. 6. die Ausdehnung der Tiefgarage auf die bislang bereits versiegelten Flächen begrenzt wird. Begründung: Im Bebauungsplan B 523 ist das ehemalige Gelände der Deutschen Flugsicherung als Sondergebiet (SO) - Öffentliche Verwaltung Flugsicherung - ausgewiesen. Die Bürogebäude hätten bis zu neun Stockwerken hoch sein dürfen. Ziel des Bebauungsplanes war es, den Umzug der Deutschen Flugsicherung von Frankfurt nach Langen zu verhindern. Nachdem diese Einrichtung dennoch nach Langen umgezogen ist, ist eine neue Nutzung für diesen Bereich vorzusehen. Die oben genannten Auflagen sind sowohl für die Qualität des neuentstehenden Wohnquartiers wie für die wichtige Stadteingangssituation wie für den sensiblen Umgang mit historischen Parkanlage im Übergang zum Stadtwald. Eine Realisierung der Gebäude in Passivhausqualität sorgt einerseits für die erforderliche Energieeffizienz und andererseits für den an diesem Standort besonders notwendigen passiven Lärmschutz.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2010, NR 1884 Betreff: Wohnen statt Büros auf dem ehemaligen Gelände der Deutschen Flugsicherung an der Richard-Strauss-Allee/Kennedyallee Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei einem etwaigen Bauantrag im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf dem ehemaligen Gelände der Deutschen Flugsicherung im Bereich Richard-Strauss-Allee/Kennedyallee, das gemeindliche Einvernehmen nur zu erteilen, wenn 1. eine Wohnbebauung beantragt wird, deren Geschossflächenzahl (GFZ) 1,1 und die Grundflächenzahl (GRZ) 0,22 nicht übersteigen. 2. die Wohnungen in solitär stehenden Stadtvillen untergebracht werden. 3. der Passivhausstandard eingehalten wird. 4. der schützenswerte Baumbestand erhalten bleibt und dazu das Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde erreicht wird. 5. die ehemals bestehende axiale Struktur des Park der Villa Mumm wieder hergestellt wird. 6. die Ausdehnung der Tiefgarage auf die bislang bereits versiegelten Flächen begrenzt wird. Begründung: Im Bebauungsplan B 523 ist das ehemalige Gelände der Deutschen Flugsicherung als Sondergebiet (SO) - Öffentliche Verwaltung Flugsicherung - ausgewiesen. Die Bürogebäude hätten bis zu neun Stockwerken hoch sein dürfen. Ziel des Bebauungsplanes war es, den Umzug der Deutschen Flugsicherung von Frankfurt nach Langen zu verhindern. Nachdem diese Einrichtung dennoch nach Langen umgezogen ist, ist eine neue Nutzung für diesen Bereich vorzusehen. Die oben genannten Auflagen sind sowohl für die Qualität des neuentstehenden Wohnquartiers wie für die wichtige Stadteingangssituation wie für den sensiblen Umgang mit historischen Parkanlage im Übergang zum Stadtwald. Eine Realisierung der Gebäude in Passivhausqualität sorgt einerseits für die erforderliche Energieeffizienz und andererseits für den an diesem Standort besonders notwendigen passiven Lärmschutz. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.08.2010, NR 1963 Anregung vom 20.08.2010, OA 1173 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 02.06.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2010, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage NR 1884 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.06.2010, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1884 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.08.2010, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1884 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1963 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 1173 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.08.2010, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1884 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 1173 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1963 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage OA 1173 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (NR 1884 = Ablehnung, NR 1963 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1173 = Annahme) Stv. Holtz (NR 1884, NR 1963 und OA 1173 = Enthaltung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.09.2010, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1884 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 1173 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1963 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage OA 1173 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung), REP (= Annahme im Rahmen NR 1963) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz); Stv. Holtz (= Enthaltung) Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung), REP (= Annahme im Rahmen NR 1963) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FAG, FREIE WÄHLER und NPD (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Holtz (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 8592, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.09.2010 Aktenzeichen: 64 0