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Verlängerung der Stadtbahnlinie U 6 nach Nordwesten

Vorlagentyp: NR CDU

Begründung

Nordwesten Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Fall eines positiven Ergebnisses der Verkehrsuntersuchung zur Verlängerung der U6 nach Nordwesten bis Steinbach mit angeschlossenem P+R-Platz die VGF zu veranlassen, die Trassenplanung aufzunehmen und in deren Finanzplanung beginnend mit dem Jahr 2011 Mittel dafür einzustellen. Begründung: Die Verlängerung der U6 bis Steinbach verbunden mit einem P+R-Platz an der Tank- und Rastanlage Taunusblick könnte geeignet sein, eine zusätzliche attraktive ÖPNV-Verbindung in die Frankfurter Innenstadt besonders auch für Pendler herzustellen. Die Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung für dieses Projekt werden im Laufe des Jahres 2010 vorliegen. Bei einem positiven Ergebnis sollten die weiteren Planungsschritte, die dann von der VGF durchgeführt werden müssten, ohne Zeitverzug ergriffen werden. Dazu müssen die notwenigen Mittel in der Finanzplanung der VGF berücksichtigt werden.

Inhalt

Antrag vom 22.02.2010, NR 1736

Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U 6 nach Nordwesten Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Fall eines positiven Ergebnisses der Verkehrsuntersuchung zur Verlängerung der U6 nach Nordwesten bis Steinbach mit angeschlossenem P+R-Platz die VGF zu veranlassen, die Trassenplanung aufzunehmen und in deren Finanzplanung beginnend mit dem Jahr 2011 Mittel dafür einzustellen. Begründung: Die Verlängerung der U6 bis Steinbach verbunden mit einem P+R-Platz an der Tank- und Rastanlage Taunusblick könnte geeignet sein, eine zusätzliche attraktive ÖPNV-Verbindung in die Frankfurter Innenstadt besonders auch für Pendler herzustellen. Die Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung für dieses Projekt werden im Laufe des Jahres 2010 vorliegen. Bei einem positiven Ergebnis sollten die weiteren Planungsschritte, die dann von der VGF durchgeführt werden müssten, ohne Zeitverzug ergriffen werden. Dazu müssen die notwenigen Mittel in der Finanzplanung der VGF berücksichtigt werden.

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