Verschmutzungen U-Bahn-Stationen - "Bußgelder" einführen
Antrag
- Gemeinsam mit der VGF die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Verunreinigungen in unterirdischen Verkehrsanlagen der VGF (U-Bahn-Stationen, Zugangsbereiche, Verteilerebenen) künftig in gleicher Weise mit "Bußgeldern" geahndet werden können wie Verunreinigungen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Frankfurt am Main.
- Eine einheitliche Vollzugsregelung zwischen Stadtpolizei/Ordnungsamt und VGF zu erarbeiten, damit Verstöße vor Ort festgestellt, dokumentiert und mit einem Bußgeld belegt werden können.
- Der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, welche Anpassungen an Satzungen, Hausordnungen oder vertragliche Regelungen dafür erforderlich sind und ob hierfür gemeinsame Kontrollgänge in VGF-Anlagen vorgesehen werden.
Begründung
Das Erscheinungsbild und die Sauberkeit von Bahnhöfen und U-Bahn-Stationen spielt bei der Attraktivität des ÖPNV eine wesentliche Rolle. Sie sind wichtige Kriterien bei der Entscheidung, mit U-Bahnen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Leider ist die Sauberkeit in U-Bahn-Stationen häufig mangelhaft und abschreckend. Die Stationen müssen sauberer werden. Umso erstaunlicher ist es, dass die Benutzungsordnung der VGF für U-Bahn-Stationen kein "Bußgeld" für die Verursacher von Verunreinigungen vorsieht. Während die Stadt Frankfurt die Bußgelder für das Wegwerfen von Abfall auf Straßen und Plätzen deutlich erhöht hat, werden in den unterirdischen Anlagen der VGF Verstöße aber kaum oder nicht mit denselben Mitteln verfolgt wie "oben". Es ist nicht nachvollziehbar und für die Abwehr von Verschmutzungen nicht sinnvoll, wenn das gleiche Fehlverhalten an der Oberfläche mit einem dreistelligen Betrag belegt wird, in der U-Bahn-Station aber folgenlos bleibt. Finanzielle Strafen müssen daher auch für Verschmutzungen in U-Bahn-Stationen eingeführt werden.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
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