Bebauung des Campus Bockenheim an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichten
Vorlagentyp: NR LINKE.
Begründung
Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichten Der Magistrat wird beauftragt, folgende Änderungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten:
- Der Anteil des Wohnens wird weiter erhöht, Büro- und Hotel-Hochhäuser werden nicht zugelassen.
- In allen Wohngebieten werden 50 % der Fläche gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 Baugesetzbuch für geförderten Wohnungsbau vorbehalten.
- Bei allen Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, werden die Baufenster und die Bauhöhen so festgelegt, dass sie den jetzigen Gebäudemaßen entsprechen.
- Auf den Bau des Hochhauses am Adorno-Platz wird verzichtet. Auf der ganzen Fläche am Adorno-Platz wird die Bauhöhe auf 19 m begrenzt.
- Die maximale Bauhöhe entlang der Senckenberganlage wird auf 25 m begrenzt. Für die Gebäude, die im Inneren der Blockbebauung liegen, wird die Bauhöhe auf 19 m begrenzt. An der Senckenberganlage wird eine Blockrandbebauung als Lärmschutz vorgesehen.
- Die Fläche für die Kindertagesstätte wird von der Senckenberganlage in den Blockinnenbereich verlegt. Begründung: Der vorgelegte Bebauungsplan richtet sich nicht an den Bedürfnissen der Bockenheimer Bevölkerung aus, sondern an den Interessen von potenziellen Investoren. Die geplante Bebauung hat viele Nachteile für die Bockenheimer Bevölkerung. zu 1 und 2) Die Stadtteile Bockenheim und Westend sind seit Jahren einem erhöhten Veränderungsdruck ausgesetzt. Luxussanierung, Entmietung und Mietsteigerung sind die Folge einer verfehlten Stadtentwicklungspolitik. In Frankfurt fehlen zur Zeit mindestens 30.000 Wohnungen und 50.000 Sozialwohnungen. Um diesen dringenden Bedarf zu decken, muss der Anteil an Wohnungen insgesamt und insbesondere der Anteil der geförderten Wohnungen auf dem "Kulturcampus" erhöht werden. Mit ca. 1,4 Mio. Quadratmetern an leerstehenden Büroflächen benötigt Frankfurt keine weiteren Büro-Hochhäuser. In den letzten Jahren sind viele Hotels neu gebaut worden, sodass auch dafür kein Bedarf erkennbar ist. Die Ausweisung von gewerblichen Hochhäusern widerspricht auch dem "Konsensplan", der für diesen Bereich Wohnbebauung vorsieht. Zu 3) Im Bereich der denkmalgeschützten Gebäude soll die Bauhöhe entsprechend dem jetzigen Bestand festgesetzt werden, damit diese erhalten werden. Wenn für das Studierendenhaus und das Studentenwohnheim eine zulässige Bauhöhe von 19 m festgesetzt wird, dann ist der Anreiz groß, diese doch noch abzureißen. Völlig unsinnig ist es, für das Philosophicum eine Bauhöhe unterhalb der Höhe des Bestandsgebäudes festzusetzen. Zu 4) Durch die Reduzierung der maximalen Bauhöhe fügen sich die Neubauten besser in die bestehende Bebauung ein. Außerdem können in Wohnhochhäusern nur teure Wohnungen entstehen, während der größte Bedarf in Frankfurt bei bezahlbaren Wohnungen liegt. Zu 5) Die bauliche Verdichtung mit Hochhäusern bis 140 m Höhe hätte negative Auswirkungen auf das Klima und würde ein enormes Verkehrsaufkommen verursachen. Dadurch würde der ganze Stadtteil erheblich belastet. Ein städtebaulicher Missgriff wie der AfE-Turm sollte vermieden werden. Eine Blockrandbebauung an der Senckenberganlage ist notwendig, um das dahinter liegende Gebiet vor Straßenlärm zu schützen. Zu 6) Die Kindertagesstätte direkt an der stark befahrenen Senckenberganlage vorzusehen, kann nur als schlechter Witz angesehen werden. Dies bedeutet für die Kinder eine reale Gefährdung durch die erhöhte Unfallgefahr und die extreme Lärm- und Abgasbelastung.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 09.02.2016, NR 1388 Betreff: Bebauung des Campus Bockenheim an den
Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichten Der Magistrat wird beauftragt,
folgende Änderungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten: 1. Der Anteil des Wohnens wird weiter erhöht, Büro-
und Hotel-Hochhäuser werden nicht zugelassen. 2. In allen Wohngebieten werden 50 % der Fläche gemäß
§ 9 Abs. (1) Punkt 7 Baugesetzbuch für geförderten Wohnungsbau vorbehalten.
3. Bei allen Gebäuden, die unter
Denkmalschutz stehen, werden die Baufenster und die Bauhöhen so festgelegt,
dass sie den jetzigen Gebäudemaßen entsprechen. 4. Auf den Bau des Hochhauses am Adorno-Platz wird
verzichtet. Auf der ganzen Fläche am Adorno-Platz wird die Bauhöhe auf 19 m
begrenzt. 5. Die maximale
Bauhöhe entlang der Senckenberganlage wird auf 25 m begrenzt. Für die Gebäude,
die im Inneren der Blockbebauung liegen, wird die Bauhöhe auf 19 m begrenzt. An
der Senckenberganlage wird eine Blockrandbebauung als Lärmschutz
vorgesehen. 6. Die Fläche für
die Kindertagesstätte wird von der Senckenberganlage in den Blockinnenbereich
verlegt. Begründung: Der vorgelegte Bebauungsplan richtet sich nicht an
den Bedürfnissen der Bockenheimer Bevölkerung aus, sondern an den Interessen
von potenziellen Investoren. Die geplante Bebauung hat viele Nachteile für die
Bockenheimer Bevölkerung. zu
1 und 2) Die Stadtteile Bockenheim und Westend sind seit Jahren einem erhöhten
Veränderungsdruck ausgesetzt. Luxussanierung, Entmietung und Mietsteigerung
sind die Folge einer verfehlten Stadtentwicklungspolitik. In Frankfurt fehlen
zur Zeit mindestens 30.000 Wohnungen und 50.000 Sozialwohnungen. Um diesen
dringenden Bedarf zu decken, muss der Anteil an Wohnungen insgesamt und
insbesondere der Anteil der geförderten Wohnungen auf dem "Kulturcampus" erhöht
werden. Mit ca. 1,4 Mio. Quadratmetern an leerstehenden Büroflächen benötigt
Frankfurt keine weiteren Büro-Hochhäuser. In den letzten Jahren sind viele
Hotels neu gebaut worden, sodass auch dafür kein Bedarf erkennbar ist. Die
Ausweisung von gewerblichen Hochhäusern widerspricht auch dem "Konsensplan",
der für diesen Bereich Wohnbebauung vorsieht. Zu 3) Im Bereich der denkmalgeschützten Gebäude soll
die Bauhöhe entsprechend dem jetzigen Bestand festgesetzt werden, damit diese
erhalten werden. Wenn für das Studierendenhaus und das Studentenwohnheim eine
zulässige Bauhöhe von 19 m festgesetzt wird, dann ist der Anreiz groß, diese
doch noch abzureißen. Völlig unsinnig ist es, für das Philosophicum eine
Bauhöhe unterhalb der Höhe des Bestandsgebäudes festzusetzen. Zu 4) Durch die Reduzierung der
maximalen Bauhöhe fügen sich die Neubauten besser in die bestehende Bebauung
ein. Außerdem können in Wohnhochhäusern nur teure Wohnungen entstehen, während
der größte Bedarf in Frankfurt bei bezahlbaren Wohnungen liegt. Zu 5) Die bauliche Verdichtung
mit Hochhäusern bis 140 m Höhe hätte negative Auswirkungen auf das Klima und
würde ein enormes Verkehrsaufkommen verursachen. Dadurch würde der ganze
Stadtteil erheblich belastet. Ein städtebaulicher Missgriff wie der AfE-Turm
sollte vermieden werden. Eine Blockrandbebauung an der Senckenberganlage ist
notwendig, um das dahinter liegende Gebiet vor Straßenlärm zu schützen. Zu 6) Die Kindertagesstätte direkt an
der stark befahrenen Senckenberganlage vorzusehen, kann nur als schlechter Witz
angesehen werden. Dies bedeutet für die Kinder eine reale Gefährdung durch die
erhöhte Unfallgefahr und die extreme Lärm- und Abgasbelastung. Antragsteller:
LINKE.
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Carmen
Thiele
Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Merve
Ayyildiz
Stadtv. Lothar Reininger
Stadtv. Martin
Kliehm
Stadtv. Dr. Peter Gärtner Vertraulichkeit: Nein
Hauptvorlage:
Vortrag des Magistrats vom 11.01.2016, M 1 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2
Versandpaket: 10.02.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.02.2016, TO I, TOP
12 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1388 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. SPD; BFF (= Enthaltung) CDU und GRÜNE (= Votum
im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD gegen BFF (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum
im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: LINKE. (M 1 = Ablehnung, NR 1388 = Annahme) FDP (M 1 =
Annahme, NR 1388 = Ablehnung) 51. Sitzung des OBR 2
am 15.02.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 1 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1388 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (=
Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 16.02.2016, TO I, TOP 6
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 1 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der
Vorlage NR 1388 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP
48. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 18
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1388 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung);
BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 1 = Ablehnung, NR 1388 = Annahme) REP (M 1 =
Annahme, NR 1388 = Ablehnung) Stv. Dr. Dr. Rahn (M 1 und NR 1388 =
Annahme) Stv. Krebs (M 1 und NR 1388 = Enthaltung)
49. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 21
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 1388 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn
gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und Stv. Krebs (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen SPD (= Prüfung
und Berichterstattung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ARL und Stv. Dr. Dr. Rahn (=
Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 6861, 49. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 Aktenzeichen: 61 0