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Verbesserung der Zufahrt zum Wertstoffhof Nord der FES im Gewerbegebiet Am Martinszehnten

Vorlagentyp: NR CDU SPD GRÜNE

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation verbessert werden kann, ob beispielsweise
    • a)die Öffnungszeiten verändert werden sollten,
    • b)die Einrichtung einer Einbahnstraßen-Regelung auf der Max-Holder-Str. möglich ist,
    • c)diese Einbahnstraßenregelung permanent oder temporär z.B. samstags gelten sollte,
    • d)in welcher geeigneten baulichen Form die Einrichtung einer Wartespur für den Wertstoffhof Nord möglich ist,
    • e)eine Einbahnstraßenregelung mit Wartespur eine Einschränkung für die Erreichbarkeit der übrigen in der Max-Holder-Straße ansässigen Gewerbebetriebe bedeuten würde,
    • f)für den Wertstoffhof Nord und die anderen Wertstoffhöfe in der Stadt gegebenenfalls ein Ticketingsystem eingeführt werden kann, wo z.B. für einem Zeitraum von 30 Minuten eine begrenzte Anzahl an Anlieferungsrechten in den Wertstoffhof gebucht werden könnte.

Begründung

Nicht erst in Zeiten der Corona-Krise wird der Wertstoffhof Nord der FES im Gewerbegebiet Am Martinszehnten insbesondere am Wochenende sehr stark frequentiert. Dies führt dazu, dass sich auf der Zufahrt in der Max-Holder-Straße regelmäßig in beide Fahrbahnrichtungen unzählige Autos stauen. Wartezeiten von einer Stunde sind durchaus nicht unüblich. Da durch die wartenden Autos die Max-Holder-Straße immer jeweils nur auf der Gegenfahrbahn befahren werden kann, kommt es teilweise zu gefährlichen Begegnungs- und Überholvorgängen durch den Durchgangsverkehr, der an der Warteschlange vorbeifahren möchte. Gleichzeitig kommt es, bedingt durch die Wartezeiten, abends zur Schließzeit des Wertstoffhofs für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu teilweise unschönen Szenen, wenn sie Besucherinnen und Besucher, die zuvor über eine Stunde in der Warteschlange gestanden haben, abweisen müssen. Um diese gefährliche Verkehrssituation zu entschärfen und gleichzeitig die Akzeptanz bei den Wertstoffhofbesucherinnen und -besucher zu erhöhen, sowie die Arbeitssituation für die FES-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter zu entspannen, sollte über ein Einbahnstraßensystem im Gewerbegebiet am Martinszehnten nachgedacht werden.

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 41
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage NR 1239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
AFD
Sitzung 40
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage NR 1239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
AFD
Sitzung 41
OBR 12
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage NR 1239 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU FDP BFF
Ablehnung:
Grüne
Sitzung 42
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 41
Angenommen
1. Der Vorlage NR 1239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 604 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 47
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 7
Angenommen
1. Der Vorlage NR 1239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage OA 604 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Busch, Lange, Hanisch, Mund, Reschke, Dr. Kößler, Wehnemann und Rinn sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass Oberbürgermeister Feldmann als Vorsitzender des Magistrats einen Redebeitrag von Stadtrat Frank untersagt, da er selbst bereits für den Magistrat zu der Thematik gesprochen hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter
Sitzung 44
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 6
Angenommen
nicht auf TO 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 42) vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 42) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6208,

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