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Vorkaufsrechte, Leerstand, Finanzen - Transparenz schaffen!

Vorlagentyp: NR CDU

Antrag

1. die nachstehenden bis jetzt als vertraulich zu behandelnden Magistratsvorträge öffentlich zu machen mit Ausnahme der personenbezogenen Daten der Grundstückseigentümer bzw. Vertragspartner der Stadt Frankfurt am Main: 2. alle leerstehenden Wohnungen in den aufgrund Vorkaufsrecht gemäß Milieuschutzsatzung erworbenen Liegenschaften unverzüglich zu vermieten oder mitzuteilen, welche Gründe einer Vermietung entgegenstehen. 3. mitzuteilen, wann diese Liegenschaften wieder privatisiert werden und mit welchen Einnahmen oder Verlusten zu rechnen ist, wenn man die gezahlten Kaufpreise zuzüglich Grunderwerbssteuer, Bewirtschaftungskosten abzüglich Mieteinnahmen und Verkaufspreis berechnet. 4. sämtliche Unterlagen und Informationen offenzulegen, aus denen hervorgeht, ob und in welchem Umfang bei Grundstückserwerben auch Vorkaufsrechte zugunsten Dritter gemäß § 27a BauGB ausgeübt wurden. Dies umfasst insbesondere die vertraglichen Bedingungen, Fristen sowie Haftungsregelungen, die im Rahmen der Ausübung des Vorkaufsrechts relevant sind.

Begründung

Die bisherigen Magistratsvorträge über die Ausübung von Vorkaufsrechten bleiben zwar formal vertraulich, doch bei Vorkaufsfällen, die bereits seit über fünf Jahren zurückliegen, besteht kein andauerndes Geheimhaltungsinteresse - insbesondere, da personenbezogene Daten durch Schwärzung geschützt werden können. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihren Steuergeldern erworben wurde und in welchem Zustand sich die Liegenschaften befinden. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen (07.12.2020) bestätigt, dass Verhandlungspositionen nur dann geheim gehalten werden dürfen, wenn es um noch offene Preisverhandlungen geht - beim Vorkaufsrecht, bei dem der Kaufpreis fixiert ist, ist dies nicht der Fall. Die Stadt Frankfurt am Main hat mit den vertraulichen M-Vorlagen und gemäß der Stellungnahme ST 2239/2018 sieben Liegenschaften mit etwa 72 Wohnungen zu insgesamt 17.450.000 € erworben - ein Umstand, der laut M 51 vom 12.04.2019 einer nachträglichen Information der Stadtverordneten über Vorkäufe jenseits von 100.000 € bedarf. Zudem ist eine M-Vorlage zur Jordanstraße 3 nicht abrufbar, obwohl hier das Vorkaufsrecht ausgeübt wurde und der Besitz seit dem 01.05.2017 besteht. Die verfallene und teils ungenutzte Bausubstanz in vielen dieser Liegenschaften macht dringenden Handlungsbedarf deutlich, um weiteren finanziellen Schaden zu vermeiden und dringend benötigten Wohnraum bereitzustellen. Neben den klassischen Vorkaufsfällen nach § 24 BauGB ist unklar, ob und in welchem Umfang die Stadt auch Vorkaufsrechte zugunsten Dritter nach § 27a BauGB ausgeübt hat. Da dieser Paragraf eine besondere Form des Vorkaufsrechts regelt, bei der die Gemeinde das Grundstück nicht selbst erwirbt, sondern für einen Dritten, ist es von öffentlichem Interesse, ob und unter welchen Bedingungen dies geschehen ist. Die Offenlegung dieser Informationen ist essenziell, um zu prüfen, ob die Stadt entsprechende Verpflichtungen eingegangen ist, welche Fristen und Nutzungsvorgaben dabei festgelegt wurden und ob daraus wirtschaftliche oder haftungsrechtliche Risiken entstanden sind. Gerade weil die Gemeinde in diesen Fällen neben dem Begünstigten als Gesamtschuldnerin haftet, muss nachvollziehbar sein, inwieweit diese Möglichkeit genutzt wurde und welche finanziellen oder strukturellen Folgen dies für die Stadt hatte.

Beratungsverlauf 9 Sitzungen

Sitzung 38
OBR 4
TO II, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage NR 1185 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU VOLT Dffm Und Fraktionslos
Ablehnung:
SPD Linke
Enthaltung:
Grüne ÖkoLinX-ARL
Sitzung 38
OBR 3
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage NR 1185 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Linke FDP VOLT ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Grüne
Sitzung 39
OBR 2
TO I, TOP 30
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage NR 1185 wird zurückgewiesen.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke
Ablehnung:
CDU FDP BFF
Sitzung 35
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU Linke ÖkoLinX-ELF
Sitzung 38
OBR 1
TO I, TOP 42
Angenommen
1. Der Geschäftsordnungsantrag von ÖkoLinX-ARL über die Vorlage NR 1185 punktweise abzustimmen wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1185 wird zurückgewiesen.
Zustimmung:
CDU SPD FDP Linke Die Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 38
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 3
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU Linke ÖkoLinX-ELF
Sitzung 36
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 8
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 1185 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
CDU AFD Linke Stadtv. Yilmaz Gartenpartei
Sitzung 39
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 2
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 1185 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU BFF-BIG AFD Linke
Sitzung 39
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1185 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD VOLT
Ablehnung:
CDU Linke FDP BFF-BIG AFD ÖkoLinX-ELF

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