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Jugendparlament der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: NR BFF

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, für die Implementierung eines Jugendparlaments einen genauen Zeitplan und ein Konzept vorzulegen.

Begründung

Der Jugendhilfeausschuss erachtet die Implementierung eines Jugendparlaments als strukturell notwendig, um der Stimme junger Menschen in politischen Entscheidungsprozessen ein stärkeres Gewicht zu verleihen. Nach §12 der Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche das Recht auf Anhörung in allen sie betreffenden Angelegenheiten, was durch ein Jugendparlament auf lokaler Ebene konkret umgesetzt werden kann. Kinder und Jugendliche haben gar kein oder kein vollumfängliches Wahlrecht, gleichzeitig sind sie von politischen Entscheidungen und von multiplen Krisenlagen besonders, betroffen. Junge Menschen sind, insbesondere mit Blick auf die demografischen Veränderungen also in einer alternden Gesellschaft, als Bevölkerungsgruppe strukturell benachteiligt. Aktuelle Studien belegen zudem, dass das Interesse der Jugendlichen an politischer Partizipation und Mitgestaltung zunimmt, und sie sich gleichzeitig mit ihren Positionierungen nicht ausreichend gehört fühlen. Ein kommunales Jugendparlament stärkt die demokratische Kultur und damit die Gesellschaft insgesamt. Mit Blick auf die bundesweiten Wahlergebnisse und wachsende antidemokratische Strömungen ist die Implementierung eines Jugendparlaments genau jetzt ein wichtiges Signal. In Frankfurt hat bereits ein umfangreicher Prozess stattgefunden, in dem auch junge Menschen, im Rahmen der Projektgruppe jugendmachtfrankfurt, sich engagiert eingebracht und Vorschläge zur Implementierung eines Jugendparlaments, erarbeitet haben. Über einen Etatantrag werden Gelder für ein Jugendparlament bereits vorgehalten. Der Jugendhilfeausschuss bittet daher, um genaue Informationen zu den konkreten Plänen des Magistrats und einen Zeitplan für die Umsetzung und Implementierung.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 39
Ältestenausschusses
TO I, TOP 4
Zurückgestellt / Beraten
Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1203 zurückgezogen hat.
Sitzung 41
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 8
Zurückgestellt / Beraten
Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1203 zurückgezogen hat. Beschlussausfertigung(en): § 6253,

Reden im Parlament

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