Weiterentwicklung des städtischen Maßnahmenpakets: Hochwasser- und Starkregenschutz an den Niddazuflüssen aus dem Taunus kontinuierlich ausbauen
Antrag
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie an Liederbach, Sulzbach, Westerbach, Steinbach, Urselbach, Eschbach und Erlenbach ein Warnsystem aufgebaut werden kann, um eine frühzeitige Warnung der Bürger:innen gewährleisten zu können. Hierfür sind auch die bereits begonnenen Gespräche des Magistrats mit den Oberliegern zu intensivieren. Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Rückhaltung von Regenwasser an allen Niddazuflüssen im Norden der Stadt durchzuführen, die von plötzlich steigenden Wassermassen betroffen sind. Eine Möglichkeit hierfür ist die Anlage von Regenrückhaltebecken, wie sie die Stadt Frankfurt beispielsweise bereits in ihren städtischen Waldflächen im Taunus anlegt. Voraussetzung hierfür ist die Verfügbarkeit von Flächen sowie die wasserrechtliche Genehmigung des RP Darmstadt. Der Magistrat wird bezugnehmend auf den Antrag NR 274/22 und den daraus hervorgegangenen B 423/22 beauftragt, mit Unterstützung des RP Darmstadt und in Zusammenarbeit mit den Kommunen an den Oberläufen, an jenen Stellen neue Retentionsräume zu schaffen, an denen diese möglich und ökologisch sinnvoll sind. Der Magistrat wird beauftragt, auch weiterhin im Rahmen des Vorkaufsrechts systematisch zum Verkauf stehende Gewässerrandstreifen von 10 Metern Breite im Stadtgebiet aufzukaufen, um dadurch die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt beim Hochwasserschutz weiter ausbauen zu können. Der Magistrat wird beauftragt, sicher zu stellen, dass keine neuen Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt durch die Bauaufsicht genehmigt werden. Auch Veränderungen an Fluss- und Bachläufen durch neue Baugebiete müssen auf ihre Hochwasserwirkung hin überprüft und dürfen ggf. nicht genehmigt werden. Der Magistrat wird beauftragt, Gespräche mit dem Land Hessen zu führen, um die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes so zu fassen, dass die Kommunen a. keine Gebäude oder versiegelte Flächen in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten genehmigen dürfen, die die Retentionsfunktion einschränken (bisher mit Ausnahmeregelung möglich) b. prüfen, ob neue Baugebiete, deren Oberflächenwasser in ein hochwassergefährdetes Fließgewässer entwässern, nur mit einer Drosselung genehmigt werden. Der Magistrat wird beauftragt, sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass das Gebührenrecht so geändert wird, dass die städtischen Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Gewässerpflege zumindest aber zur Starkregenvorsorge über Gebühren finanziert werden können. Konkret umsetzbare Anregungen aus den Ortsbeiräten zur Situation vor Ort werden von der Stadtverordnetenversammlung begrüßt, vom Magistrat auf seine Durchführbarkeit hin geprüft und wenn möglich umgesetzt.
Begründung
Hochwasser- und Starkregenereignisse treten aufgrund des Klimawandels gehäuft bzw. in einer höheren Intensität auf und führen in vielen Bereichen Frankfurts zu temporären Überschwemmungen. Besonders betroffen sind die besiedelten Einzugsbereiche der Niddazuflüsse aus dem Taunus. Hier kommt es immer häufiger zu extremen Situationen, die nicht nur Hab- und Gut, sondern auch Leib- und Leben der Betroffenen gefährden. In Niederursel wurde beispielswiese in 2024 der Dorfwiesenweg bereits mehrfach zum reißenden Fluss, der sogar Autos mitriss. Die Gründe für die Entwicklung sind vielfältig. Dazugehören z.B.: Klimawandel, Bebauung von alten Retentionsflächen, Neubaugebiet ohne ausreichende Oberflächenspeicherung, Kläranlagen, die zu klein dimensioniert sind und bei Starkregen Wasser ablassen müssen. Die Stadt Frankfurt hat sich in den vergangenen Jahren intensiv bemüht, neue natürliche Retentionsflächen zu schaffen und mit der Planung für den Bau von Regerückhaltemaßnahmen begonnen. Ein Problem hierbei ist allerdings, dass die notwendigen Flächen nicht zur Verfügung stehen. Auch lässt sich der Bau vom Rückhaltemaßnahmen nur langfristig verwirklichen, da der Bau wasserrechtlich vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt werden muss. Die dahingehenden Bemühungen sollten aber dennoch weiterverfolgt werden.
Beratungsverlauf 13 Sitzungen
GRÜNE, SPD, Linke, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Ziffer 7.: GRÜNE und SPD gegen CDU, farbechte/Linke und fraktionslos (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung)
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Ziffern 1. bis 6. und 8.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1017/24)
Ziffern 1. bis 6. und 8.: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1017/24)
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Ziffern 1. bis 6. und 8.: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1017/24)
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Annahme bei Enthaltung BFF