Ermäßigter Tarif für alle Personen mit ausgewiesener Schwerbehinderung in den Bäderbetrieben Frankfurt sowie in der Eissporthalle
Antrag
- Der Magistrat wird gebeten, bei der BäderBetriebe Frankfurt GmbH und für die Nutzung der Eisporthalle dafür zu sorgen, dass Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen können, ab 01.02.2025 der Tarif "Ermäßigte" gewährt wird.
- Die Gewährung weiterführender Ermäßigungen ab einem GdB von über 50 bleibt davon unberührt.
Begründung
Die Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung ist ein wesentliches Ziel der Stadt Frankfurt. Dazu gehört vor allem, Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe zu schaffen und Hürden für den Zugang zu kulturellen oder sportlichen Freizeitangeboten zu minimieren. Neben vielen anderen Barrieren, die gleichermaßen abgebaut werden müssen, sind finanzielle Hindernisse zu beseitigen. Dies gilt insbesondere für städtische Einrichtungen. Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung, und es kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Um Zugang zum ermäßigten Tarif der Bäder Betriebe Frankfurt zu erhalten, muss man bisher einen GdB von 60 nachweisen. In der Eissporthalle können Personen mit Schwerbehinderung derzeit nicht den Tarif "Ermäßigte" nutzen, es erfolgt eine gesonderte Preissenkung aber der Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit GdB 80. Eine Gewährung des Tarifs "Ermäßigte" für Personen mit Schwerbehinderung ab GdB 50 entspricht mittlerweile dem Normalfall in städtischen Einrichtung wie bspw. Zoo Frankfurt, Palmengarten, den städtischen Museen und dem nichtstädtischen Senckenberg-Museum. Eine Vereinheitlichung ist im Sinne der Nutzenden zu begrüßen.
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