Der Bildungs- und Artenschutzauftrag des Zoos hat Vorrang
Antrag
Dem Magistratsvortrag M 121 vom 13.09.2024 "Neubau einer gastronomischen Einrichtung im Zoologischen Garten" wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
- Der Neubau des Zoorestaurants ist so zu planen, dass die Gesamtkosten dafür (Kostengruppen 200 - 700) den Betrag von 6 Mio. € zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer nicht überschreiten. Dabei ist, wie im bisherigen Kostendeckblatt kalkuliert, ein Zuschlag für Unvorhergesehenes und für die konjunkturellen Risiken mit einzurechnen.
- Das Raumprogramm ist dieser Kostenobergrenze entsprechend anzupassen, gegebenenfalls wird auf die Terrasse im Obergeschoss mit Treppenhaus und Personen- und Speisenaufzug verzichtet.
Begründung
Der Zoo Frankfurt hat einen Bildungsauftrag. Er soll Besucherinnen und Besucher dazu motivieren und mobilisieren, sich für die Wildtiere und ihre natürlichen Lebensräume einzusetzen und die Sensibilität für Natur- und Artenschutz zu steigern. Deshalb muss es für den zweitältesten Zoo Deutschlands oberste Priorität sein, die veralteten Tiergehege nach und nach und so schnell wie möglich durch neue Habitatanlagen zu ersetzen. Noch sind nicht alle in der Konzeptstudie für den Zoo Frankfurt entwickelten Vorschläge (M 80/2020) in Planung umgesetzt, geschweige denn realisiert worden. Auch das Frankfurt Conservation Center als Bestandteil dieses Zoo-Konzepts 2030+ soll nach den Planungen der Stadt Frankfurt frühestens 2028 begonnen werden, jedenfalls sind erst ab 2028 im Haushalt dafür Mittel vorgesehen (5.010916 Frankfurt Conservation Center). Vor diesem Hintergrund erscheint das jetzige Neubauvorhaben für eine Zoogastronomie mit Kosten von 9,7 Mio. €, jährlichen Instandhaltungskosten von 130.000 € und Abschreibung von 270.000 € jährlich verfrüht. Es führt außerdem dazu, dass die Zoogastronomie trotz Mieteinnahmen von ca. 70.000 € pro Jahr für den Zoo ein Zuschussgeschäft wird. In Zeiten knapper Finanzmittel sollte lieber der Zuschuss in den Betrieb des Zoos und in die Erfüllung seines Bildungsauftrages fließen, anstatt in den Betrieb einer Gastronomie. Da im Übrigen nach dem Zookonzept 2030+ eine weitere Gastronomiefläche in Zukunft entstehen soll und nicht auszuschließen ist, dass auch noch im Zoogesellschaftshaus eine Gastronomiefläche dazu kommt, ist es vertretbar, zunächst ein hinsichtlich der Investitionskosten reduziertes modernes und zeitgemäßes Gastronomiekonzept umzusetzen. Im Zuge der Realisierung der neuen Habitat-Räume nach dem Zookonzept 2030+ kann dann die neue und größere Gastronomiefläche eingeplant und eventuell die bestehende Planung verwendet werden. Möglicherweise kommt es bis dahin und bei Konkretisierung der Planungen für die Habitat-Räume und modernere Tiergehege zu neuen Konzepten und Ideen für die Zoogastronomie. Die durch die aktuelle Magistratsvorlage vorgeschlagene unwirtschaftliche Lösung sieht zudem noch Veranstaltungsflächen vor, die außerhalb der Zoo-Öffnungszeiten genutzt werden sollen. Bei dem vorgesehenen Standort an der Thüringer Straße wären in diesem Fall Konflikte mit den Anwohnern fast schon vorprogrammiert, weil das dann nur in die Abendstunden fallen kann. Auch scheint die Attraktivität der Dachterrasse nur eingeschränkt, wenn von ihr der Blick auf Baustellen im Zoo für die neuen Tiergehege fällt.
Beratungsverlauf 5 Sitzungen