Friedberger Anlage, 2. BA - Grunderneuerung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 98 wird zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
Die Wallanlagen sind Ruhe- und Erholungszone für Bewohner:innen und Beschäftigte, sie sind Wegeverbindungen für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen und Rückzugsgebiet für Flora und Fauna. Sie umfassen die Frankfurter Innenstadt mit einer Länge von rund 5 km und stellen für Frankfurt eine Grünanlage von höchster Bedeutung dar. Die auf den ehemaligen Befestigungsanlagen der Stadt errichteten Wallanlagen stehen unter Denkmalschutz und unter dem besonderen Schutz der Wallservitut. Seit der Schaffung vor 200 Jahren bis heute haben die Wallanlagen viele Veränderungen erfahren. Mehrfach wurden sie aufgewertet und den jeweiligen Nutzungsansprüchen angeglichen. So letztmalig zu Beginn der 1980er Jahre. Die stark beanspruchte Friedberger Anlage bedarf dringend einer Erneuerung. Die Grunderneuerung der gesamten Grünanlage zwischen der Straße Allerheiligentor und der Straße Friedberger Tor, soll in drei Bauabschnitten abgewickelt werden. Der
- Bauabschnitt wurde 2023 gebaut. Nun soll der
- Bauabschnitt durchgeführt werden. Dieser Teil der Wallanlage erstreckt sich zwischen der Straße Zeil bis südöstlich der Julius-Leber-Schule in der Grünanlage. Die Grunderneuerung der Friedberger Anlage erfolgt unter Berücksichtigung der Denkmalpflege und des Bestandes.
B. Finanzielle Auswirkungen
Es erfolgt keine Grunderneuerung der Friedberger Anlage/Wallanlage. Die Anlage wird weiter den aktuellen Beanspruchungen ausgesetzt. Eine adäquate Nutzung kann nicht mehr gewährleistet werden.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Friedberger Anlage wird in gleicher Qualität grunderneuert, wie die bereits fertiggestellten Wallanlagenabschnitte Obermainanlage, Gallusanlage und Friedberger Anlage
- Bauabschnitt. Die Wegeführung wird unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes an die Nutzungsansprüche optimiert und angepasst. Die derzeitige Befestigungsart der Wege mit einem gepflasterten Mittelteil und angrenzenden wassergebundenen Randbereichen (Sommer- und Winterstreifen) wird aufgrund des Unfallpotentials aufgegeben. Ein durchgehender Weg wird mit dem für die Wallanlagen typischen Porphyrpflaster ausgebaut. Die anderen Wege werden mit einer wassergebundenen Decke versehen. Der Bereich des Bolzplatzes wird neu geordnet: Der Bolzplatz wird etwas verkleinert und um ein Streetballfeld ergänzt. Der Tischtennisbereich wird verlegt und erneuert. Die neuen Freizeitanlagen sollen barrierefrei erreichbar sein. Daher wird der Platz etwas angehoben, so dass er nicht mehr so tief liegt wie bisher. Damit ist auch die seitliche Entwässerung in die Vegetationsflächen gewährleistet. Mit der Befestigung wird eine bessere Nutzbarkeit erreicht. In den vergangenen fünf Jahren wurden in dem vorgesehenen Bearbeitungsbereich bereits 12 Bäume gepflanzt. Die Bestandsbäume bleiben erhalten. Ein Teil der bestehenden, überalterten Eiben erhält einen Pflegeschnitt. Die vorhandenen Rasenflächen werden zum Teil überarbeitet. Inmitten einer Rasenfläche ist die Einsaat einer Wiesenfläche als Nahrungsquelle von Bienen und Insekten vorgesehen. Die Pflanzflächen werden verjüngt und ergänzt. Wegekreuzungen werden mit Stauden, Bodendeckern und Solitärgehölzen gestaltet und zum Schutz mit Rabattengeländer eingefasst. Der Hauptweg wird mit einer neuen, energiesparenden und insektenfreundlichen Beleuchtung ausgestattet. Das Rinz-Denkmal wird mit einer Staudenpflanzung aufgewertet ebenso wie der Bereich der Fellner-Gedenktafel. Die Bankstandorte werden erneuert und ihre Anzahl erweitert, Abfallbehältnisse bedarfsorientiert ergänzt. Der vorhandene Spielplatz ist in einem guten Zustand und liegt außerhalb des Bearbeitungsbereichs.
D. Klimaschutz
Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen
- Investitionsbedarf: 1.700.000,00 €
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Jahr Ansatz IPG für
- BA Verpflichtung für
- BA Mittelabfluss für
- BA Bis 2022 200.000,00 € 0,00 € 0,00 € 2023 120.000,00 € 1.800,00 € 1.800,00 € 2024 1.380.000,00 € 1.698.200,00 € 126.000,00 € 2025 0,00 € 0,00 € 1.516.000,00 € 2026 0,00 € 0,00 € 17.000,00 € 2027 0,00 € 0,00 € 17.000,00 € 2028 0,00 € 0,00 € 22.200,00 € Gesamtinvestitionsbedarf 1.700.000,00 € 1.700.000,00 € 1.700.000,00 €
- Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Keine
- Jahresfolgekosten:
- a)Personelle Ausgaben Keine
- b)Sachkosten Bauunterhaltungsmittel werden aus dem laufenden Budget gedeckt
- c)Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung 1,75 % von 1.700.000,00 € / 2 14.875,00 €
- Abschreibung 15 Jahre von 1.700.000,00 € 113.400,00 € Kapitalkosten 128.275,00 €
- Jahreserträge: Keine
- Leistungen Dritter: Keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine
- Sonstiges: Keine