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Friedberger Anlage, Grunderneuerung 1. BA hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

I. Der beigefügten Entwurfsplanung zur Grunderneuerung des

  1. Bauabschnitts der Friedberger Anlage wird zugestimmt. II. Es dient zu Kenntnis, dass die Gesamtkosten für die Maßnahme rund 1.750 T€ betragen. III. Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2020-2023, Produktbereich 22 - Umwelt, Produktgruppe 22.09 - Grün- und Freiflächen unter der Projektdefinition 5.006929 dargestellt. Die Grunderneuerung wird in drei Bauabschnitten erfolgen. IV. Die im Investitionsprogramm 2020-2023 eingestellten Mittel für den
  2. Bauabschnitt in Höhe von 1.750 T€ werden zur Auszahlung freigegeben. V. Es dient weiterhin zu Kenntnis, dass die Gesamtmaßnahme 3 Bauabschnitte umfasst. Der Gesamtinvestitionsbedarf wird auf rund 5.300 T€ veranschlagt. Für die beiden folgenden Bauabschnitte werden gesonderte Vorlagen erarbeitet.

Begründung

A. Allgemeines

Die Wallanlagen sind Ruhe- und Erholungszone für Bewohner und Beschäftigte, sie sind Wegeverbindungen für Fußgänger und Radfahrer und Rückzugsgebiet für Flora und Fauna. Sie umfassen die Frankfurter Innenstadt mit einer Länge von rund 5 km und stellen für Frankfurt eine Grünanlage von höchster Bedeutung dar. Die auf den ehemaligen Befestigungsanlagen der Stadt errichteten Wallanlagen stehen unter Denkmalschutz und unter dem besonderen Schutz der Wallservitut. Seit der Schaffung vor 200 Jahren bis heute haben die Wallanlagen viele Veränderungen erfahren. Mehrfach wurden sie aufgewertet und den jeweiligen Nutzungsansprüchen angeglichen. So letztmalig zu Beginn der 1980er Jahre. Die stark beanspruchte Friedberger Anlage bedarf dringend einer Erneuerung. Die Grunderneuerung der gesamten Grünanlage zwischen der Straße Allerheiligentor und der Straße Friedberger Tor, soll in drei Bauabschnitten abgewickelt werden. Zunächst soll der

  1. Bauabschnitt durchgeführt werden. Dieser Teil der Wallanlage erstreckt sich zwischen den Straßen Allerheiligentor und Zeil. Die Grunderneuerung der Friedberger Anlage erfolgt unter Berücksichtigung der Denkmalpflege und des Bestandes.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Die Friedberger Anlage soll in gleicher Qualität grunderneuert werden, wie die bereits fertiggestellten Wallanlagenabschnitte Obermainanlage und Gallusanlage. Die Wegeführung wird unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes an die Nutzungsansprüche angepasst. Vorhandene Kieswege werden zum Teil mit Naturstein gepflastert, Trampelpfade werden als Wege ausgebaut, weniger genutzte Wege entfallen und schadhafte Wegeflächen werden erneuert. Mit der geplanten Befestigung des Bolzplatzes wird eine bessere Nutzbarkeit erreicht. Auf dem bisherigen Spielplatz wird eine Fitnessanlage für Erwachsene aller Altersgruppen aufgestellt. Es werden mehrere Bäume gepflanzt. Die vorhandenen Rasenflächen werden zum Teil überarbeitet, die Pflanzflächen sollen verjüngt und ergänzt werden. Der Hauptweg wird mit einer neuen, attraktiveren und kostengünstigeren Beleuchtung ausgestattet. Das Heine-Denkmal, das sich derzeit noch in der Taunusanlage befindet, wird in die Friedberger Anlage versetzt.

D. Klimaschutz

I. Produktbereich 22 Umwelt - Produktgruppe - 22.09 - Grün- und Freiflächen

  1. Investitionsbedarf 1.750.000,00 €
  2. Finanzbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Jahr Verpflichtung Mittelabfluss Ansatz IPG 2015-2019 120.000,00 € 102.000,00 € 535.000,00 € 2020 199.500,00 € 142.000,00 € 940.000,00 € 2021 1.430.500,00 € 1.446.000,00 € 275.000,00 € 2022 0,00 € 60.000,00 € 0,00 € Summe: 1.750.000,00 € 1.750.000,00 € 1.750.000,00 €
  3. Folgeinvestitionen keine
  4. Jahresfolgekosten
    • a)personelle Ausgaben keine zusätzlichen, die Friedberger Anlage ist bereits vorhanden
    • b)Sachkosten Bauunterhaltungsmittel, aus dem laufenden Budget gedeckt
    • c)Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,25 % von 1.750.000,00 € : 2 19.687,50 € Abschreibung 15 Jahre 1.750.000,00 € 116.667,67 € Gesamt: 136.354,17 €
  5. Jahreserträge keine
  6. Leistungen Dritter keine
  7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
  8. Sonstiges entfällt

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 45
OBR 1
TO I, TOP 49
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 168 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 44
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD BFF FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
BAU
Sitzung 43
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke BFF FRAKTION FDP Frankfurter
Sitzung 45
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF FRAKTION
Sitzung 50
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Sitzung 46
OBR 1
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 7020 2021 1. Der Vorlage M 168 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Eingang vom benachbarten Gelände der Kolpingjugend weiterhin möglich ist. 2. Die Vorlage OF 1542/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle