Verkehrsuntersuchung Ortsumfahrung Praunheim
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 09.05.2014, M 94 Betreff: Verkehrsuntersuchung Ortsumfahrung
Praunheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2005, § 10477 (M 32)
1. Die Verkehrsuntersuchung Ortsumfahrung Praunheim
wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, in Umsetzung des
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 10477 vom 15.12.2005 -
Gesamtverkehrsplan - für eine Ortsumfahrung Praunheim vom Gewerbegebiet
nördlich Heerstraße bis zum Praunheimer Weg eine Vorplanung zu erstellen.
3. Der Magistrat wird
ferner beauftragt, für die Ortslage Praunheim sowie für die bestehenden
Straßenabschnitte, für die durch die Realisierung des Vorhabens mit
Mehrbelastungen zu rechnen ist, flankierende verkehrsorganisatorische und
gestalterische Maßnahmen zu konzipieren und der Stadtverordnetenversammlung und
dem Ortsbeirat zur Beschlussfassung vorzulegen, mit denen die entlastenden
Wirkungen gesichert und zur Geltung gebracht werden können bzw. die belastenden
Wirkungen minimiert und verträglich gemacht werden können. 4. Es dient des Weiteren zur Kenntnis, dass die
Vorplanungskosten auf etwa 80.000 € geschätzt werden. Zu den
Kosten der weiterführenden Planung kann in gegenwärtigem Stadium noch keine belastbare Schätzung abgegeben werden. Der Magistrat geht
jedoch davon aus, dass sämtliche Planungskosten aus vorhandenen Mitteln der
Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002453 Ortsumfahrung Praunheim
(Planungsmittel), finanziert werden können, sofern deren Übertragung im Rahmen
des Jahresabschlusses 2013 bewilligt wird. Begründung: A. Zielsetzung Die Ortsdurchfahrt Praunheim im Zuge Heerstraße -
Praunheimer Weg ist durch eine hohe Verkehrsbelastung gekennzeichnet.
Insbesondere im alten Ortskern Praunheim, wo der Verkehr über die gegenläufigen
Einbahnstraßen Heerstraße - Alt-Praunheim und Haingrabenstraße geführt wird,
besteht eine deutliche Diskrepanz zwischen der Verkehrsbedeutung für den
Kraftfahrzeugverkehr und der straßenräumlichen Situation. Daraus erwachsen
signifikante Mängel für das städtebauliche Umfeld dieser Straßen mit ihren
teilweise sensiblen Nutzungen, die Erschließung dieser Nutzungen, die
Aufenthaltsqualität im Straßenraum und die Abwicklung des nicht-motorisierten
Verkehrs. Der Gedanke einer Ortsumfahrung
Praunheim wird daher bereits seit vielen Jahren diskutiert. Der
Gesamtverkehrsplan 1962 mit seinen starken Wachstumsprognosen für die Stadt und
Umland und der stark nachfrageorientierten Netzausbaustrategie sah die
Ortsumfahrung Praunheim als Teil einer großräumigen, zügig ausgebauten
Straßenverbindung von den westlichen Frankfurter Stadtteilen autobahnparallel
über Höchst/Unterliederbach, Sossenheim und Rödelheim durch die Nordweststadt
und weiter parallel zur Nidda in Richtung Bad Vilbel vor
(Rhein-Main-Schnellweg). Die provisorische Ausbildung des Knotenpunktes
Guerickestraße/Heerstraße und insbesondere die heute vor allem als wichtige
Grünverbindung wahrgenommene "Schultrasse" durch die Nordweststadt zeugen noch
von diesen Planungen. Gleichzeitig sollte die Ludwig-Landmann-Straße als
radiale Hauptverkehrsstraße nach Steinbach und weiter in Richtung Kronberg
verlängert werden. Eine Realisierung dieser ursprünglichen Planungen würde
heute sicher als störender Fremdkörper in Siedlung und Landschaft empfunden
werden. Eine veränderte Planungsphilosophie
geht heute von einer stärker integrierten Betrachtung von Stadt- und
Verkehrsplanung und einer Orientierung an sozialen, ökologischen und
ökonomischen Zielgrößen aus. Vor diesem Hintergrund sind auch die Zielsetzungen
einer Ortsumfahrung Praunheim neu zu bewerten. Aus heutiger Sicht muss es im
Wesentlichen darum gehen, die vorhandenen, überwiegend kleinräumigen
Verkehrsrelationen zwischen Praunheim und den benachbarten Stadtteilen und
zwischen diesen Stadtteilen durch Praunheim hindurch stadtverträglich zu
bewältigen. Die Anziehungswirkung auf neue, eher weiträumig orientierte
Verkehrsrelationen soll minimiert werden. Gleichzeitig hat die Ortsumfahrung Praunheim auch
Erschließungsaufgaben für die geplante Gewerbegebietsentwicklung nördlich der
Heerstraße. Die Ortsumfahrung kann daher ortsnäher und weniger umwegig
verlaufen. Es ist jedoch auch darauf hinzuweisen, dass die einzig denkbare
Führung der Ortsumfahrung westlich der Ortslage Praunheim dazu führt, dass der
bestehende Verkehr über die von Osten an die heutige Ortsdurchfahrt anbindenden
verkehrswichtigen Straßen (Alt-Praunheim, In der Römerstadt, Am Stockborn -
Bernadottestraße) nicht oder allenfalls zu einem geringen Anteil auf die
Ortsumfahrung verlagert werden kann. Im Ortskern Praunheim sind daher auch
zukünftig in einem gewissen Umfang gebietsfremde Verkehre zu bewältigen.
B. Alternativen Im Rahmen der Untersuchungen zum Gesamtverkehrsplan
2005 konnte die Schar möglicher Lösungsansätze für eine Ortsumfahrung Praunheim
deutlich eingegrenzt werden. Insbesondere wurde deutlich, dass eine weiträumige
Umfahrung - sei es westlich der A 5 durch eine Verlängerung der
Ludwig-Landmann-Straße bis zur geplanten Ortsumfahrung Steinbach oder östlich
der A 5 an der Nordweststadt und Niederursel vorbei zur verlängerten
Rosa-Luxemburg-Straße (Umfahrung Niederursel) nicht zu den beabsichtigten
Entlastungen der Ortslage Praunheim in nennenswerter Größenordnung führen, da
die Verkehrssituation in Praunheim eher durch kleinräumige Verkehrsbeziehungen
zu und zwischen den benachbarten Stadtteilen gekennzeichnet ist. Der Magistrat hat der Stadtverordnetenversammlung
daher vorgeschlagen, die Ortsumfahrung Praunheim mit einer Trassenführung von
der Heerstraße in Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße durch das geplante
Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße bis zum Praunheimer Weg in den
Gesamtverkehrsplan aufzunehmen. Eine Verlängerung bis zur Rosa-Luxemburg-Straße
war nicht untersucht worden, da eine solche Trasse als unvereinbar mit dem Bau
der Europäischen Schule und der Bedeutung des Grünzugs durch die Nordweststadt
angesehen wurde. Als Ergebnis der parlamentarischen Beratung wurde dann jedoch
eine verlängerte Trassenführung der Ortsumfahrung Praunheim über den
Praunheimer Weg hinaus in Tunnellage bis zur Rosa-Luxemburg-Straße in den
Gesamtverkehrsplan aufgenommen. Eine Führung zunächst nur bis zum Praunheimer
Weg wurde in diesem Zusammenhang als denkbare erste Baustufe bewertet. Auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie, die die
grundsätzliche Machbarkeit einer Verlängerung im Tunnel mit Anschluss an die
Rosa-Luxemburg-Straße bestätigt hat, sind im Rahmen einer modellgestützten
Verkehrsuntersuchung folgende alternative Zustände betrachtet worden: Analyse-Nullfall A0 Der Analyse-Nullfall bildet im Verkehrsmodell die
derzeitige Situation ab. Er dient auf der Basis vorhandener Daten zu
Einflussgrößen des Verkehrsaufkommens und erhobenen Verkehrskenngrößen der
Kalibrierung des Verkehrsmodells Prognose-Nullfall P0 Der Prognose-Nullfall bildet die zu erwartenden
Entwicklungen ab, die unabhängig von der Ortsumfahrung Praunheim im
Untersuchungsgebiet zu erwarten sind. Er berücksichtigt sowohl die erwartete
Entwicklung von verkehrserzeugenden Kenngrößen wie Einwohner und Arbeitsplätze
usw. als auch die erwartete Entwicklung der sonstigen Verkehrsinfrastruktur
sowohl im Straßennetz als auch im öffentlichen Personennahverkehrsnetz. Der
Prognose-Nullfall ist der Vergleichsmaßstab für die verkehrlichen Wirkungen der
untersuchten Planfälle zur Ortumfahrung Praunheim. Prognoseplanfall P1 Der Planfall 1 repräsentiert die erste Baustufe der
Ortsumfahrung Praunheim bis zum Praunheimer Weg. Prognoseplanfall P2a Die Planfälle 2a - 2c repräsentieren jeweils eine
Ortsumfahrung Praunheim bis zu einem Anschluss an die Rosa-Luxemburg-Straße.
Sie unterscheiden sich in der Form der Verknüpfung der Ortsumfahrung mit dem
Praunheimer Weg.
Der Planfall 2a sieht eine
Vollverknüpfung von Ortsumfahrung Praunheim mit dem Praunheimer Weg vor, d.h.
es kann aus allen Richtungen in alle Richtungen gefahren werden. Dieser
Planfall dient als Vergleichsmaßstab zu den Planfällen mit Einschränkungen
hinsichtlich der Verknüpfung. Prognoseplanfall P2b Der Planfall 2b sieht einen vollständigen Verzicht
auf eine Verknüpfung zwischen Ortsumfahrung Praunheim und Praunheimer Weg
vor. Prognoseplanfall P2c Der Planfall 2c sieht eine Teilverknüpfung vor. Der
Praunheimer Weg ist in diesem Planfall nur mit der Ortsumfahrung Praunheim in
und aus Richtung Westen verknüpft. Verkehrsbeziehungen zwischen dem Praunheimer
Weg und dem Anschluss der Umfahrung an die Rosa-Luxemburg-Straße sind nicht
möglich. C. Lösung Die Auswertung der jeweiligen Planfallergebnisse
sowie der Vergleich der Ergebnisse untereinander und mit den Ergebnissen des
Prognose-Nullfalls zeigen, dass es sinnvoll und verantwortbar ist, die
Ortsumfahrung Praunheim stufenweise zu entwickeln. Die erste Baustufe bis zum
Praunheimer Weg kann mit erster Priorität weiterverfolgt werden. Das gilt
insbesondere in Hinblick auf die geplante Vollentwicklung des
Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße. Als nächster Schritt ist eine
Vorplanung für diese erste Baustufe zu erstellen. Die große Lösung für die Ortsumfahrung Praunheim bis
zur Rosa-Luxemburg-Straße (2. Baustufe) zeigt für die Entlastung der Ortslage
Praunheim und insbesondere für die Verkehrsverteilung in der Nordweststadt noch
bessere Ergebnisse, jedoch ist eine Finanzierung des dafür erforderlichen
Tunnelbauwerks auf unabsehbare Zeit nicht darstellbar. Zudem ist fraglich, ob
die erwartbaren hohen Kosten für eine Tunnellösung in einem angemessenen
Verhältnis zu den zusätzlichen positiven Wirkungen stehen und ob nicht als
langfristige negative Wirkung eine höhere Anziehungskraft der großen Lösung auf
weiträumige Verkehrsbeziehungen befürchtet werden muss. Deswegen wird diese
große Lösung vom Magistrat nicht weiter verfolgt. In jedem Fall ist eine Verknüpfung zwischen der
Ortsumfahrung Praunheim und dem Praunheimer Weg vorzusehen. Zur Absicherung der
gewünschten Entwicklungen bzw. zur Vermeidung oder Minimierung unerwünschter
Entwicklungen erscheint es geboten, flankierende Maßnahmen in der Ortslage
Praunheim und in den von Zusatzbelastungen betroffenen Straßenräumen zu
ergreifen. Im Einzelnen begründet sich diese
Einschätzung wie nachfolgend stichpunktartig dargestellt. Details können
dem als Anlage beigefügten Ergebnisbericht zur Verkehrsuntersuchung entnommen
werden. - Die unabhängig von der Frage der
Ortsumfahrung Praunheim zu erwartende Verkehrsentwicklung (Prognose-Nullfall)
zeigt im näheren Untersuchungsgebiet insbesondere die Auswirkungen der
geplanten Gewerbegebietsentwicklung nördlich der Heerstraße. Der Quell- und
Zielverkehr dieser Gebietsentwicklung müsste vollständig über den Knotenpunkt
Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße abgewickelt werden. Aufgrund der Lagegunst
wäre damit zu rechnen, dass sich langfristig intensive Verkehrsbeziehungen auch
zwischen dem Gewerbegebiet und den Siedlungsbereichen in Praunheim, in der
Nordweststadt, in Heddernheim und in Niederursel einstellen. Daraus resultiert
ein signifikanter Anstieg der Verkehrsbelastung in der Ortslage Praunheim, der
zumindest abschnittsweise als unverträglich zu bewerten ist und grundsätzlich
dem Ziel einer Entlastung der Ortslage entgegensteht. Das gemäß Beschlusslage
der Stadtverordnetenversammlung hergestellte Junktim zwischen der
Vollentwicklung des Gewerbegebietes und der Realisierung der ersten Baustufe
der Ortsumfahrung Praunheim erscheint vor diesem Hintergrund fachlich
begründet. - Die durch den Planfall 1
repräsentierte erste Baustufe der Ortsumfahrung Praunheim führt zu einer
signifikanten Entlastung in der Ortslage Praunheim, die sich tendenziell auch
auf die Straße In der Römerstadt entlastend auswirkt. Da das Belastungsniveau unter das heutige Niveau
fällt, führt die Ortsumfahrung nicht nur zu einer relationsgerechten Aufteilung
des Quell- und Zielverkehrs des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße sondern
auch zu einer Verlagerung von bezüglich der Ortslage Praunheim gebietsfremden
Verkehren. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Quell- und Zielverkehr der
nordöstlich an Praunheim anschließenden Siedlungsbereiche und nur in deutlich
nachgeordneter Größenordnung um weiterreichende Verkehrsbeziehungen. Da die
Ortsumfahrung die oben beschriebene Lagegunst zwischen der
Gewerbegebietsentwicklung und den nordöstlich benachbarten Siedlungsbereichen
noch verstärkt, wachsen in diesem Fall auch die entsprechenden
Verkehrsrelationen. Dementsprechend führt der Anschluss der Ortsumfahrung
Praunheim an den Praunheimer Weg zu ambivalenten Wirkungen im anschließenden
Straßennetz: Auf dem Praunheimer Weg ist nördlich des Anschlusses der
Ortsumfahrung mit Verkehrszuwächsen zu rechnen. Verkehrszuwächse sind auch auf
der Relation zwischen der Ortsumfahrung und der Bernadottestraße zu erwarten.
Dementsprechend sind die Entlastungen auf dem Abschnitt des Praunheimer Wegs
südlich des Anschlusses der Ortsumfahrung und die Belastungen auf diesem
Abschnitt in etwa ausgeglichen. Die Ortsumfahrung erhält im nördlichen
Abschnitt selbst eine Belastung in der Größenordnung, wie sie heute auf dem
Praunheimer Weg in diesem Bereich zu verzeichnen ist und bleibt damit
vergleichsweise moderat. - Der durch die Planfälle 2a bis 2c repräsentierte
Vollausbau der Ortsumfahrung Praunheim zeigt eine weitere geringe und zumeist
entlastende Wirkung für den Ortskern Praunheim, eine weitere Entlastung der
Straße In der Römerstadt sowie eine Entlastung der Bernadottestraße und des
Erich-Ollenhauer-Rings. Maßgeblich für das Gesamtbild aus Be- und Entlastung
ist aber die Frage, wie die Ortsumfahrung Praunheim mit dem Praunheimer Weg
verknüpft wird.
Wenn man bei einem Vollausbau der
Ortsumfahrung auf jegliche Verknüpfung mit dem Praunheimer Weg verzichtet
(Planfall 2b), steigt der Verkehrswert der Umfahrung nur unwesentlich.
Dementsprechend ist auch die weitere Entlastung für die Ortslage Praunheim
praktisch vernachlässigbar. Auf dem Praunheimer Weg stellen sich in etwa die
Belastungen ein, die auch ganz ohne Ortsumfahrung zu erwarten sind. Der
Verzicht auf eine Verknüpfung würde aber zu signifikanten Zunahmen auf dem
Hammarskjöldring führen, da sich der Verkehr zwischen Niederursel/Nordweststadt
und der Ortsumfahrung Praunheim auf diesen Straßenabschnitt konzentrieren
würde. Ein Vollverknüpfung (Planfall 2a)
führt zu den stärksten Entlastungen im bestehenden Straßennetz. Das gilt
ausdrücklich auch für den Praunheimer Weg selbst, da für alle Relationen
vergleichsweise kurze Wege entstehen und die Ortsumfahrung insgesamt den
höchsten Verkehrswert erhält und damit auch die stärksten Entlastungen
bewirkt. Ein Verzicht auf die Fahrbeziehungen
vom Praunheimer Weg in den als Tunnel konzipierten zweiten Abschnitt der
Ortsumfahrung (Planfall 2c) lässt den Verkehrswert dieses Abschnitts sinken.
Die Entlastung der bestehenden Alternativstrecken Praunheimer Weg Süd
-Bernadottestraße und Praunheimer Weg Nord - Hammarskjöldring fallen
dementsprechend geringer aus. Grundsätzlich erscheint aber auch dieser Ansatz
verträglich. D. Kosten Die Vorplanungskosten werden auf etwa 80.000 €
geschätzt. Für die weiterführenden Planungskosten kann in diesem
Planungsstadium noch keine belastbare Schätzung abgegeben werden. Der Magistrat
geht aber derzeit davon aus, dass sämtliche Planungskosten durch Haushaltsreste
bei der Maßnahme 5.002453 Ortsumfahrung Praunheim (Planungsmittel), deren
Übertragung im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 beantragt wurde, gedeckt
werden können. Anlage 1_Ergebnisbericht (ca. 2,5 MB) Anlage 2_Abbildungen_zum_Ergebnisbericht (ca. 4,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom 22.05.2014, OF 475/8
Antrag vom
17.07.2014, OF
496/8 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.02.2005, M 32
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2014, OM 3190
Anregung an den
Magistrat vom 17.07.2014, OM 3339
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7, 8 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 14.05.2014 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung
der KAV am 02.06.2014, TO I, TOP 6
Beschluss: Der Vorlage M 94 wird zugestimmt.
30. Sitzung des OBR 8
am 05.06.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 94 wird bis zur außerordentlichen Sitzung des Ortsbeirates im Juli
2014 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage
OF 475/8 wird bis zur außerordentlichen Sitzung des Ortsbeirates im Juli 2014
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7
am 17.06.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 94 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen
FARBECHTE und fraktionslos (= Ablehnung) 30. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 17.06.2014, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 94 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 31. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014, TO II, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 94 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 31. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 15.07.2014, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 94 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 32. Sitzung des OBR 8
am 17.07.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3339 2014
1. Die Vorlage
M 94 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 475/8 wird durch die Annahme der
Vorlage 496/8 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage
OF 496/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Anhang vor dem Abschnitt
"Statistische und systematische Probleme" folgender Absatz
eingefügt wird: "In der Sitzung des Ortsbeirates 8 am 17.07.2014
kündigte Stadtrat Majer an, dass eine zweite Stufe des Gewerbegebietes
Praunheim nur nach einer Verkehrsverträglichkeitsuntersuchung stattfinden
könne, die sich an der Leistungsfähigkeit der vorhandenen Straßen orientiert.
Dies ist offensichtlich bei dem ersten Bauabschnitt des Gewerbegebietes nicht
geschehen - sonst würden wir heute nicht über den Sachzwang durch diesen Bau
diskutieren."
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. 4 CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen 1 CDU
(= Ablehnung) 32. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO I, TOP 27
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 94 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 33. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO II, TOP 25
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 94 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 33. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 94 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen
LINKE. und ELF Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung) REP (= Annahme)
34. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 21
Beschluss: Der Vorlage M 94 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP
gegen LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 4864, 33. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 § 5076, 34. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 61 10