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Verkehrsuntersuchung Ortsumfahrung Praunheim

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 09.05.2014, M 94 Betreff: Verkehrsuntersuchung Ortsumfahrung Praunheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2005, § 10477 (M 32) 1. Die Verkehrsuntersuchung Ortsumfahrung Praunheim wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 10477 vom 15.12.2005 - Gesamtverkehrsplan - für eine Ortsumfahrung Praunheim vom Gewerbegebiet nördlich Heerstraße bis zum Praunheimer Weg eine Vorplanung zu erstellen. 3. Der Magistrat wird ferner beauftragt, für die Ortslage Praunheim sowie für die bestehenden Straßenabschnitte, für die durch die Realisierung des Vorhabens mit Mehrbelastungen zu rechnen ist, flankierende verkehrsorganisatorische und gestalterische Maßnahmen zu konzipieren und der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat zur Beschlussfassung vorzulegen, mit denen die entlastenden Wirkungen gesichert und zur Geltung gebracht werden können bzw. die belastenden Wirkungen minimiert und verträglich gemacht werden können. 4. Es dient des Weiteren zur Kenntnis, dass die Vorplanungskosten auf etwa 80.000 € geschätzt werden. Zu den Kosten der weiterführenden Planung kann in gegenwärtigem Stadium noch keine belastbare Schätzung abgegeben werden. Der Magistrat geht jedoch davon aus, dass sämtliche Planungskosten aus vorhandenen Mitteln der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002453 Ortsumfahrung Praunheim (Planungsmittel), finanziert werden können, sofern deren Übertragung im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 bewilligt wird. Begründung: A. Zielsetzung Die Ortsdurchfahrt Praunheim im Zuge Heerstraße - Praunheimer Weg ist durch eine hohe Verkehrsbelastung gekennzeichnet. Insbesondere im alten Ortskern Praunheim, wo der Verkehr über die gegenläufigen Einbahnstraßen Heerstraße - Alt-Praunheim und Haingrabenstraße geführt wird, besteht eine deutliche Diskrepanz zwischen der Verkehrsbedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr und der straßenräumlichen Situation. Daraus erwachsen signifikante Mängel für das städtebauliche Umfeld dieser Straßen mit ihren teilweise sensiblen Nutzungen, die Erschließung dieser Nutzungen, die Aufenthaltsqualität im Straßenraum und die Abwicklung des nicht-motorisierten Verkehrs. Der Gedanke einer Ortsumfahrung Praunheim wird daher bereits seit vielen Jahren diskutiert. Der Gesamtverkehrsplan 1962 mit seinen starken Wachstumsprognosen für die Stadt und Umland und der stark nachfrageorientierten Netzausbaustrategie sah die Ortsumfahrung Praunheim als Teil einer großräumigen, zügig ausgebauten Straßenverbindung von den westlichen Frankfurter Stadtteilen autobahnparallel über Höchst/Unterliederbach, Sossenheim und Rödelheim durch die Nordweststadt und weiter parallel zur Nidda in Richtung Bad Vilbel vor (Rhein-Main-Schnellweg). Die provisorische Ausbildung des Knotenpunktes Guerickestraße/Heerstraße und insbesondere die heute vor allem als wichtige Grünverbindung wahrgenommene "Schultrasse" durch die Nordweststadt zeugen noch von diesen Planungen. Gleichzeitig sollte die Ludwig-Landmann-Straße als radiale Hauptverkehrsstraße nach Steinbach und weiter in Richtung Kronberg verlängert werden. Eine Realisierung dieser ursprünglichen Planungen würde heute sicher als störender Fremdkörper in Siedlung und Landschaft empfunden werden. Eine veränderte Planungsphilosophie geht heute von einer stärker integrierten Betrachtung von Stadt- und Verkehrsplanung und einer Orientierung an sozialen, ökologischen und ökonomischen Zielgrößen aus. Vor diesem Hintergrund sind auch die Zielsetzungen einer Ortsumfahrung Praunheim neu zu bewerten. Aus heutiger Sicht muss es im Wesentlichen darum gehen, die vorhandenen, überwiegend kleinräumigen Verkehrsrelationen zwischen Praunheim und den benachbarten Stadtteilen und zwischen diesen Stadtteilen durch Praunheim hindurch stadtverträglich zu bewältigen. Die Anziehungswirkung auf neue, eher weiträumig orientierte Verkehrsrelationen soll minimiert werden. Gleichzeitig hat die Ortsumfahrung Praunheim auch Erschließungsaufgaben für die geplante Gewerbegebietsentwicklung nördlich der Heerstraße. Die Ortsumfahrung kann daher ortsnäher und weniger umwegig verlaufen. Es ist jedoch auch darauf hinzuweisen, dass die einzig denkbare Führung der Ortsumfahrung westlich der Ortslage Praunheim dazu führt, dass der bestehende Verkehr über die von Osten an die heutige Ortsdurchfahrt anbindenden verkehrswichtigen Straßen (Alt-Praunheim, In der Römerstadt, Am Stockborn - Bernadottestraße) nicht oder allenfalls zu einem geringen Anteil auf die Ortsumfahrung verlagert werden kann. Im Ortskern Praunheim sind daher auch zukünftig in einem gewissen Umfang gebietsfremde Verkehre zu bewältigen. B. Alternativen Im Rahmen der Untersuchungen zum Gesamtverkehrsplan 2005 konnte die Schar möglicher Lösungsansätze für eine Ortsumfahrung Praunheim deutlich eingegrenzt werden. Insbesondere wurde deutlich, dass eine weiträumige Umfahrung - sei es westlich der A 5 durch eine Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße bis zur geplanten Ortsumfahrung Steinbach oder östlich der A 5 an der Nordweststadt und Niederursel vorbei zur verlängerten Rosa-Luxemburg-Straße (Umfahrung Niederursel) nicht zu den beabsichtigten Entlastungen der Ortslage Praunheim in nennenswerter Größenordnung führen, da die Verkehrssituation in Praunheim eher durch kleinräumige Verkehrsbeziehungen zu und zwischen den benachbarten Stadtteilen gekennzeichnet ist. Der Magistrat hat der Stadtverordnetenversammlung daher vorgeschlagen, die Ortsumfahrung Praunheim mit einer Trassenführung von der Heerstraße in Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße durch das geplante Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße bis zum Praunheimer Weg in den Gesamtverkehrsplan aufzunehmen. Eine Verlängerung bis zur Rosa-Luxemburg-Straße war nicht untersucht worden, da eine solche Trasse als unvereinbar mit dem Bau der Europäischen Schule und der Bedeutung des Grünzugs durch die Nordweststadt angesehen wurde. Als Ergebnis der parlamentarischen Beratung wurde dann jedoch eine verlängerte Trassenführung der Ortsumfahrung Praunheim über den Praunheimer Weg hinaus in Tunnellage bis zur Rosa-Luxemburg-Straße in den Gesamtverkehrsplan aufgenommen. Eine Führung zunächst nur bis zum Praunheimer Weg wurde in diesem Zusammenhang als denkbare erste Baustufe bewertet. Auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie, die die grundsätzliche Machbarkeit einer Verlängerung im Tunnel mit Anschluss an die Rosa-Luxemburg-Straße bestätigt hat, sind im Rahmen einer modellgestützten Verkehrsuntersuchung folgende alternative Zustände betrachtet worden: Analyse-Nullfall A0 Der Analyse-Nullfall bildet im Verkehrsmodell die derzeitige Situation ab. Er dient auf der Basis vorhandener Daten zu Einflussgrößen des Verkehrsaufkommens und erhobenen Verkehrskenngrößen der Kalibrierung des Verkehrsmodells Prognose-Nullfall P0 Der Prognose-Nullfall bildet die zu erwartenden Entwicklungen ab, die unabhängig von der Ortsumfahrung Praunheim im Untersuchungsgebiet zu erwarten sind. Er berücksichtigt sowohl die erwartete Entwicklung von verkehrserzeugenden Kenngrößen wie Einwohner und Arbeitsplätze usw. als auch die erwartete Entwicklung der sonstigen Verkehrsinfrastruktur sowohl im Straßennetz als auch im öffentlichen Personennahverkehrsnetz. Der Prognose-Nullfall ist der Vergleichsmaßstab für die verkehrlichen Wirkungen der untersuchten Planfälle zur Ortumfahrung Praunheim. Prognoseplanfall P1 Der Planfall 1 repräsentiert die erste Baustufe der Ortsumfahrung Praunheim bis zum Praunheimer Weg. Prognoseplanfall P2a Die Planfälle 2a - 2c repräsentieren jeweils eine Ortsumfahrung Praunheim bis zu einem Anschluss an die Rosa-Luxemburg-Straße. Sie unterscheiden sich in der Form der Verknüpfung der Ortsumfahrung mit dem Praunheimer Weg. Der Planfall 2a sieht eine Vollverknüpfung von Ortsumfahrung Praunheim mit dem Praunheimer Weg vor, d.h. es kann aus allen Richtungen in alle Richtungen gefahren werden. Dieser Planfall dient als Vergleichsmaßstab zu den Planfällen mit Einschränkungen hinsichtlich der Verknüpfung. Prognoseplanfall P2b Der Planfall 2b sieht einen vollständigen Verzicht auf eine Verknüpfung zwischen Ortsumfahrung Praunheim und Praunheimer Weg vor. Prognoseplanfall P2c Der Planfall 2c sieht eine Teilverknüpfung vor. Der Praunheimer Weg ist in diesem Planfall nur mit der Ortsumfahrung Praunheim in und aus Richtung Westen verknüpft. Verkehrsbeziehungen zwischen dem Praunheimer Weg und dem Anschluss der Umfahrung an die Rosa-Luxemburg-Straße sind nicht möglich. C. Lösung Die Auswertung der jeweiligen Planfallergebnisse sowie der Vergleich der Ergebnisse untereinander und mit den Ergebnissen des Prognose-Nullfalls zeigen, dass es sinnvoll und verantwortbar ist, die Ortsumfahrung Praunheim stufenweise zu entwickeln. Die erste Baustufe bis zum Praunheimer Weg kann mit erster Priorität weiterverfolgt werden. Das gilt insbesondere in Hinblick auf die geplante Vollentwicklung des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße. Als nächster Schritt ist eine Vorplanung für diese erste Baustufe zu erstellen. Die große Lösung für die Ortsumfahrung Praunheim bis zur Rosa-Luxemburg-Straße (2. Baustufe) zeigt für die Entlastung der Ortslage Praunheim und insbesondere für die Verkehrsverteilung in der Nordweststadt noch bessere Ergebnisse, jedoch ist eine Finanzierung des dafür erforderlichen Tunnelbauwerks auf unabsehbare Zeit nicht darstellbar. Zudem ist fraglich, ob die erwartbaren hohen Kosten für eine Tunnellösung in einem angemessenen Verhältnis zu den zusätzlichen positiven Wirkungen stehen und ob nicht als langfristige negative Wirkung eine höhere Anziehungskraft der großen Lösung auf weiträumige Verkehrsbeziehungen befürchtet werden muss. Deswegen wird diese große Lösung vom Magistrat nicht weiter verfolgt. In jedem Fall ist eine Verknüpfung zwischen der Ortsumfahrung Praunheim und dem Praunheimer Weg vorzusehen. Zur Absicherung der gewünschten Entwicklungen bzw. zur Vermeidung oder Minimierung unerwünschter Entwicklungen erscheint es geboten, flankierende Maßnahmen in der Ortslage Praunheim und in den von Zusatzbelastungen betroffenen Straßenräumen zu ergreifen. Im Einzelnen begründet sich diese Einschätzung wie nachfolgend stichpunktartig dargestellt. Details können dem als Anlage beigefügten Ergebnisbericht zur Verkehrsuntersuchung entnommen werden. - Die unabhängig von der Frage der Ortsumfahrung Praunheim zu erwartende Verkehrsentwicklung (Prognose-Nullfall) zeigt im näheren Untersuchungsgebiet insbesondere die Auswirkungen der geplanten Gewerbegebietsentwicklung nördlich der Heerstraße. Der Quell- und Zielverkehr dieser Gebietsentwicklung müsste vollständig über den Knotenpunkt Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße abgewickelt werden. Aufgrund der Lagegunst wäre damit zu rechnen, dass sich langfristig intensive Verkehrsbeziehungen auch zwischen dem Gewerbegebiet und den Siedlungsbereichen in Praunheim, in der Nordweststadt, in Heddernheim und in Niederursel einstellen. Daraus resultiert ein signifikanter Anstieg der Verkehrsbelastung in der Ortslage Praunheim, der zumindest abschnittsweise als unverträglich zu bewerten ist und grundsätzlich dem Ziel einer Entlastung der Ortslage entgegensteht. Das gemäß Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung hergestellte Junktim zwischen der Vollentwicklung des Gewerbegebietes und der Realisierung der ersten Baustufe der Ortsumfahrung Praunheim erscheint vor diesem Hintergrund fachlich begründet. - Die durch den Planfall 1 repräsentierte erste Baustufe der Ortsumfahrung Praunheim führt zu einer signifikanten Entlastung in der Ortslage Praunheim, die sich tendenziell auch auf die Straße In der Römerstadt entlastend auswirkt. Da das Belastungsniveau unter das heutige Niveau fällt, führt die Ortsumfahrung nicht nur zu einer relationsgerechten Aufteilung des Quell- und Zielverkehrs des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße sondern auch zu einer Verlagerung von bezüglich der Ortslage Praunheim gebietsfremden Verkehren. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Quell- und Zielverkehr der nordöstlich an Praunheim anschließenden Siedlungsbereiche und nur in deutlich nachgeordneter Größenordnung um weiterreichende Verkehrsbeziehungen. Da die Ortsumfahrung die oben beschriebene Lagegunst zwischen der Gewerbegebietsentwicklung und den nordöstlich benachbarten Siedlungsbereichen noch verstärkt, wachsen in diesem Fall auch die entsprechenden Verkehrsrelationen. Dementsprechend führt der Anschluss der Ortsumfahrung Praunheim an den Praunheimer Weg zu ambivalenten Wirkungen im anschließenden Straßennetz: Auf dem Praunheimer Weg ist nördlich des Anschlusses der Ortsumfahrung mit Verkehrszuwächsen zu rechnen. Verkehrszuwächse sind auch auf der Relation zwischen der Ortsumfahrung und der Bernadottestraße zu erwarten. Dementsprechend sind die Entlastungen auf dem Abschnitt des Praunheimer Wegs südlich des Anschlusses der Ortsumfahrung und die Belastungen auf diesem Abschnitt in etwa ausgeglichen. Die Ortsumfahrung erhält im nördlichen Abschnitt selbst eine Belastung in der Größenordnung, wie sie heute auf dem Praunheimer Weg in diesem Bereich zu verzeichnen ist und bleibt damit vergleichsweise moderat. - Der durch die Planfälle 2a bis 2c repräsentierte Vollausbau der Ortsumfahrung Praunheim zeigt eine weitere geringe und zumeist entlastende Wirkung für den Ortskern Praunheim, eine weitere Entlastung der Straße In der Römerstadt sowie eine Entlastung der Bernadottestraße und des Erich-Ollenhauer-Rings. Maßgeblich für das Gesamtbild aus Be- und Entlastung ist aber die Frage, wie die Ortsumfahrung Praunheim mit dem Praunheimer Weg verknüpft wird. Wenn man bei einem Vollausbau der Ortsumfahrung auf jegliche Verknüpfung mit dem Praunheimer Weg verzichtet (Planfall 2b), steigt der Verkehrswert der Umfahrung nur unwesentlich. Dementsprechend ist auch die weitere Entlastung für die Ortslage Praunheim praktisch vernachlässigbar. Auf dem Praunheimer Weg stellen sich in etwa die Belastungen ein, die auch ganz ohne Ortsumfahrung zu erwarten sind. Der Verzicht auf eine Verknüpfung würde aber zu signifikanten Zunahmen auf dem Hammarskjöldring führen, da sich der Verkehr zwischen Niederursel/Nordweststadt und der Ortsumfahrung Praunheim auf diesen Straßenabschnitt konzentrieren würde. Ein Vollverknüpfung (Planfall 2a) führt zu den stärksten Entlastungen im bestehenden Straßennetz. Das gilt ausdrücklich auch für den Praunheimer Weg selbst, da für alle Relationen vergleichsweise kurze Wege entstehen und die Ortsumfahrung insgesamt den höchsten Verkehrswert erhält und damit auch die stärksten Entlastungen bewirkt. Ein Verzicht auf die Fahrbeziehungen vom Praunheimer Weg in den als Tunnel konzipierten zweiten Abschnitt der Ortsumfahrung (Planfall 2c) lässt den Verkehrswert dieses Abschnitts sinken. Die Entlastung der bestehenden Alternativstrecken Praunheimer Weg Süd -Bernadottestraße und Praunheimer Weg Nord - Hammarskjöldring fallen dementsprechend geringer aus. Grundsätzlich erscheint aber auch dieser Ansatz verträglich. D. Kosten Die Vorplanungskosten werden auf etwa 80.000 € geschätzt. Für die weiterführenden Planungskosten kann in diesem Planungsstadium noch keine belastbare Schätzung abgegeben werden. Der Magistrat geht aber derzeit davon aus, dass sämtliche Planungskosten durch Haushaltsreste bei der Maßnahme 5.002453 Ortsumfahrung Praunheim (Planungsmittel), deren Übertragung im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 beantragt wurde, gedeckt werden können. Anlage 1_Ergebnisbericht (ca. 2,5 MB) Anlage 2_Abbildungen_zum_Ergebnisbericht (ca. 4,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.05.2014, OF 475/8 Antrag vom 17.07.2014, OF 496/8 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 32 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2014, OM 3190 Anregung an den Magistrat vom 17.07.2014, OM 3339 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7, 8 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 14.05.2014 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung der KAV am 02.06.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 94 wird zugestimmt. 30. Sitzung des OBR 8 am 05.06.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 94 wird bis zur außerordentlichen Sitzung des Ortsbeirates im Juli 2014 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 475/8 wird bis zur außerordentlichen Sitzung des Ortsbeirates im Juli 2014 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 94 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen FARBECHTE und fraktionslos (= Ablehnung) 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.06.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 94 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014, TO II, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 94 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.07.2014, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 94 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 32. Sitzung des OBR 8 am 17.07.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3339 2014 1. Die Vorlage M 94 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 475/8 wird durch die Annahme der Vorlage 496/8 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 496/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Anhang vor dem Abschnitt "Statistische und systematische Probleme" folgender Absatz eingefügt wird: "In der Sitzung des Ortsbeirates 8 am 17.07.2014 kündigte Stadtrat Majer an, dass eine zweite Stufe des Gewerbegebietes Praunheim nur nach einer Verkehrsverträglichkeitsuntersuchung stattfinden könne, die sich an der Leistungsfähigkeit der vorhandenen Straßen orientiert. Dies ist offensichtlich bei dem ersten Bauabschnitt des Gewerbegebietes nicht geschehen - sonst würden wir heute nicht über den Sachzwang durch diesen Bau diskutieren." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. 4 CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 94 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 94 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 94 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und ELF Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung) REP (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 94 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP gegen LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4864, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 § 5076, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 61 10