Franz-Böhm-Schule hier: Abriss/Neubau Gebäude A
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 89
Betreff: Franz-Böhm-Schule hier: Abriss/Neubau Gebäude A Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2005, § 8542 (M 227)
- Dem Abriss und Neubaus eines Schulgebäudes, Gebäude A, mit direktem Anschluss an den 2015 fertig gestellten Verbindungsbau Gebäude B, der Franz-Böhm-Schule wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. Mit der Anbindung des Neubaus an das Treppenhaus des Gebäudes B wird gleichzeitig eine neue barrierefreie Erschließung des gesamten Komplexes hergestellt. Das Raumprogramm für die Franz-Böhm- Schule am Standort Eichendorffstraße 67 - 69 wurde mit Magistratsbeschluss Nr. 1161 vom 19.09.2008 bewilligt.
- Es dient zur Kenntnis, dass Mittel in Höhe von 12.193.000 € brutto erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. Hierin enthalten sind anteilig 458.000 € aus dem Gebäude B.
- Im Investitionsprogramm 2015 - 2018 sind Mittel für den Abriss-Neubau des Gebäudes A in Höhe von 9.010.000,-- € unter der Produktgruppe 20.1, Sachkonto 80785100, Profit Center 200109, Kostenstelle 400405, PSP-Element 5.003791.500.999.100 bis 700 enthalten. Zur Deckung der darüber hinausgehenden Aufwendungen in Höhe von 2.872.805,21 € ist es vorgesehen, im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 einen Budgetübertrag von dem Projekt 5.003792 für das Projekt 5.003791 zu bilden bzw. unterjährig entsprechende Sollveränderungen durchzuführen. Die Verausgabung der konsumtiven Aufwendungen - Abriss Gebäude A - in Höhe von 503.359,58 € erfolgt auf dem Sachkonto 61610000 Innenauftrag
- Die endgültige Beordnung erfolgt in den kommenden Haushalten.
- Es ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Für die aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2015 1.100.000,00 € 146.844,00 € 2016 6.113.000,00 € 100.000,00 € 2017 4.400.000,00 € 2.300.000,00 € 2018 000.000,00 € 5.500.000,00 € 2019 000.000,00 € 2.200.000,00 € 2020 000.000,00 € 1.366,156,00 € Summe 11.613.000,00 € 11.613.000,00 € Für die nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2016 580.000,00 € 300.000,00 € 2017 000.000,00 € 280.000,00 € Summe 580.000,00 € 580.000,00 € Begründung:
- A)Zielsetzung Die Franz-Böhm-Schule (FBS) wird derzeit von ca. 1900 Schülerinnen und Schülern besucht. Die Tendenz ist weiter steigend. Im Rahmen des vom Magistrat als Ausfluss aus dem Schulentwicklungsplan für die Beruflichen Schulen genehmigten Raumprogramms für die Franz-Böhm-Schule ist eine Aufwertung des vorhandenen Schulkomplexes in drei Bauabschnitten vorgesehen. Das Gesamtprojekt besteht aus der Erweiterung durch einen Neubau des Gebäude B (fertiggestellt 2014), den Abriss und Neubau von Gebäude A und die Sanierung des Gebäudes C. Damit soll unter Berücksichtigung der Schülerzahlenentwicklung der Schule den Anforderungen an ausreichende Unterrichtsflächen und zeitgemäße Unterrichtsstandards gefolgt werden und gleichzeitig die Standards hinsichtlich Wärmeschutz und Sicherheit erfüllt werden. Inhalt dieser Bau- und Finanzierungsvorlage sind die Kosten für den zweiten Bauabschnitt Abriss-/ Neubau des Gebäudes A mit Anbindung an den bereits vorhandenen Neubau - Gebäude B-. Gleichzeitig erhält der Gebäudekomplex durch Anschluss an den zentralen barrierefreien Treppenraum eine neue Haupterschließung. Damit steht dann bereits der notwendige, derzeit fehlende zweite Rettungsweg zur Verfügung.
- B)Alternativen Keine
- C)Lösung Gesamtkonzept: Der Gesamtkomplex besteht aus drei Einzelbaukörper (A, B und
- C). Durch diese Aufteilung wird eine abschnittsweise Realisierung möglich, womit eine aufwändige und auf dem Gelände der Schule nicht umsetzbare Gesamtauslagerung der Schule in Container vermieden wird. Nachdem Gebäude B (Mensa und Treppenhaus) bereits realisiert wurde, erfolgt nun die Ausführung von Gebäude A und später Gebäude C (Klassentrakt, Fachräume, Lehrerzimmer) Durch die Fertigstellung des Gebäudes B sind Großteile der technischen Erschließung schon erstellt worden. Bauaufgabe: Die Bauaufgabe besteht in der Neuerrichtung von Gebäude A. Im Gegensatz zu Gebäude C soll dieses Gebäude nicht saniert sondern abgerissen und neu gebaut werden. Hintergrund ist die schlechte Qualität des Stahl- Fertigteilbaus, welcher mit seiner Stahlkonstruktion und leichten Stahlverbunddecken wenig leisten kann hinsichtlich des Brandschutzes und der thermischen Speicherfähigkeit. Eine Sanierung nach aktuellen Richtlinien ist mit Risiken und einer eingeschränkten Gesamtqualität verbunden. Nutzungen: Folgende Nutzungen werden vorgesehen: - Klassenräume - Fachräume Biologie, Chemie, Physik mit den dazugehörenden Sammlungsräumen - Fachräume Religion und EDV - Lehrerzimmer, mit Ruheraum und Arbeitsraum - Sekretariate, Verwaltungsräume für Schulleitung und Abteilungsleiter Höhenentwicklung Baukörper: Der Neubau von Gebäude A hat drei Vollgeschosse. Die Geschosshöhe beträgt 3,95m Gebäudeklasse: Der Neubau hat folgende Merkmale:
Gebäudeklasse 4 gem. § 2 HBO
Schulgebäude: Sonderbau gemäß § 2 (8)
- HBO Grundrissorganisation: Der Grundriss entspricht mit einer Breite von 24,50m und einer Länge von 57,50m ungefähr dem jetzt noch bestehenden Vorgänger-Gebäude aus den 70er Jahren. Dieses Bestandsgebäude wird abgebrochen. Der Neubau von Gebäude A dockt an den Zwischenbaukörper von Gebäude B an. Hier liegen in allen drei Etagen die (barrierefreien) Zugänge zum zentralen Treppenhaus. Die drei Grundrisse sind bezüglich Ihrer Struktur identisch aufgebaut: In der Mitte liegen ein zentraler, kleiner Innenhof (ca.4,00m x 14,75m) Um den kleinen begrünten Innenhof, der für natürliche Belichtung und Belüftung sorgt und auch zugänglich ist, liegt der Erschließungsbereich (als bauaufsichtlich notwendiger Flur konzipiert) mit Aufweitungen als Aufenthaltsbereich (Möblierung hier mit Sitzmöbeln aus nichtbrennbaren Baustoffen) Um den Erschließungsbereich liegen alle Aufenthaltsräume, sie sind ringsherum an den vier Außenfassaden angeordnet (ebenfalls natürliche Belichtung und Belüftung). Erschließung: Die Haupterschließung erfolgt über das Treppenhaus in Bauteil B, über die Verbindungsbaukörper zu Gebäude A (und später auch zu Gebäude
- C). Alle Aufenthaltsräume sind vom Flur aus auf kurzem Wege erreichbar. Ein zusätzliches Fluchttreppenhaus an der Nordwestfassade stellt den zweiten baulichen Flucht- und Rettungsweg sicher. Die Barrierefreiheit wird über barrierefreie Rampen sowie den Aufzug in Bauteil B sichergestellt. Vergabekonzept / Kostenberechnung: Um die Planungs- und Bauzeit und damit die notwendige Auslagerung des Schulbetriebs in andere Schulgebäude in der Umgebung in Grenzen zu halten, ist die Vergabe an einen Generalunternehmer in vorgefertigter Bauweise geplant. Hierdurch wird die Gesamtbauzeit sowie die Lärmbelästigung der Nachbarn und der in Betrieb befindlichen anderen Schulbauten verringert. Der Entwurf wurde durch die beauftragten Planer erbracht, die Ausführungsplanung wird jedoch durch den Generalunternehmer erstellt, da dieser in seinem Angebot die Bauweise vorgibt. Der Abriss soll in den Sommerferien 2016 erfolgen, damit die Beeinträchtigung des Schulbetriebs begrenzt wird. Danach kann mit dem Neubau begonnen werden.
- D)Kosten Die vorliegende Kostenberechnung schließt ab mit
- Investitionsbedarf 11.613.000 € brutto
- Zugehörige Folgekosten Keine 3: Jahresfolgekosten
- a)personelle Kosten Keine
- b)sächliche Folgekosten Keine
- c)Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 3,75% 419.910 € Abschreibung 432.882 €
- Jahreserträge
- Stellenplanmäßige Auswirkungen Keine Anlage 1_Erlaeuterungsbericht (ca. 61 KB) Anlage 2_Kostendeckblaetter (ca. 888 KB) Anlage 3_Folgekosten (ca. 88 KB)
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
Sitzung
1
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 10
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 89 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung
1
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
17
Der Vorlage M 89 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
AFD Linke FDP BFF Frankfurter CDU SPD Grüne FRAKTION
Sitzung
2
OBR 9
TO I, TOP 23
Die Vorlage M 89 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
2
Haupt-
und Finanzausschusses
TO I, TOP 20
Der Vorlage M 89 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Sitzung
4
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 28
Der Vorlage M 89 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL