Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M
87 Betreff:
Neufassung der Satzung über
die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am
Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.11.2002, §
4072 (M 194) I. Satzung über die Bildung von
Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main Aufgrund von § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 51 Nr. 6 der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der in der Fassung der Bekanntmachung vom
07. März 2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. März 2010
(GVBl. I S. 119), in Verbindung mit § 143 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes
(HSchG) in der Fassung vom 14.07.2009 (GVBl. I Seite 265) hat die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am __.__.____ , § ____,
die folgende Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die
Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main beschlossen: § 1 (1) Die Stadt
Frankfurt am Main ist Träger nachstehender Berufsschulen: 1. Bergiusschule 2.
Berufliche Schulen Berta Jourdan 3. Bethmannschule
4.
Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode 5. Franz-Böhm-Schule
6.
Gutenbergschule 7.
Hans-Böckler-Schule 8.
Heinrich-Kleyer-Schule 9.
Julius-Leber-Schule 10. Klingerschule 11.
Ludwig-Erhard-Schule 12. Paul-Ehrlich-Schule 13.
Philipp-Holzmann-Schule 14. Stauffenbergschule 15.
Werner-von-Siemens-Schule 16. Wilhelm-Merton-Schule
(2) Nach § 143
Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes werden für diese 16 Berufsschulen
Schulbezirke gebildet. (3) Grundlage für
die Bildung der Schulbezirke ist die Zuordnung von Ausbildungsberufen (in Einzelfällen mit regionaler
Festlegung des Einzugsbereichs). Die Schulbezirke ergeben sich aus dem
beigefügten "Verzeichnis über die den Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main
zugeordneten Ausbildungsberufe". Das Verzeichnis ist wesentlicher Bestandteil dieser
Satzung. § 2 Über den Besuch einer anderen als der nach dieser
Satzung zuständigen Schule entscheidet das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am
Main. § 3 Ergänzende oder abweichende Regelungen, die auf
öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen oder Rechtsverordnungen einer Schulaufsichtsbehörde
beruhen, gehen dieser Satzung vor. § 4 Diese Satzung tritt am 01. August 2011 in Kraft.
Die Satzung über die Bildung von
Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main vom 25.02.1993
(Amtsblatt vom 03.08.1993, S.583), zuletzt geändert durch Satzung vom
07.11.2002 (Amtsblatt vom 25.02.2003, S. 199), tritt mit Ablauf des 31.07.2011
außer Kraft. Frankfurt am Main,
__.__.____ DER
MAGISTRAT
Petra Roth Oberbürgermeisterin II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß § 5
HGO und § 143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu veranlassen. Begründung: A.
Zielsetzung Gemäß § 63 Abs. 1 Hessisches
Schulgesetz (HSchG) ist die Berufsschulpflicht für Auszubildende durch den
Besuch der Berufsschule, in deren Schulbezirk der Beschäftigungsort liegt
(Standort des Ausbildungsbetriebes/der außerbetrieblichen
Ausbildungseinrichtung), zu erfüllen. Schulbezirk einer Berufsschule ist das
Gebiet des Schulträgers. Bestehen im Rahmen der Trägerschaft mehrere
Berufsschulen, ist für jede von Ihnen ein Schulbezirk zu bilden und dies durch
Satzung zu regeln. Grundlage für die Festlegung von Schulbezirken ist die
Zuordnung von Berufsfeldern, Berufsgruppen oder Ausbildungsberufen (§ 143 Abs.
2 HSchG). Gründe für die Neufassung der
Satzung sind: ● die vollzogene
Umsetzung der Maßnahmen im Zuge der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans
für die Beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main [SEP-B] (Aufhebung von
2 Beruflichen Schulen und Neustrukturierung des Bildungsangebotes an den 16
Beruflichen Schulen) ● aktuelle schulorganisatorische und
raumkapazitive Erfordernisse zur Verlagerung der Zuständigkeit für die
Beschulung der Auszubildenden der Berufe - Drogist/in, Orthopädieschuhmacher/in,
Schuhmacher/in und Zahntechniker/in von der Bergiusschule an die Paul-Ehrlich-Schule
- Immobilienkaufmann/- frau von der Stauffenbergschule an die
Hans-Böckler-Schule sowie die Ergänzung der Ausbildungsberufe
Bürokaufmann/-frau und Kaufmann/-frau für Bürokommunikation an der Klingerschule und
Aufteilung der Einzugsbereiche. Die neugefasste Satzung sowie deren Anlage
("Verzeichnis über die den Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main
zugeordneten Ausbildungsberufe") wurden mit dem Staatlichen Schulamt für die
Stadt Frankfurt am Main als zuständiger Schulaufsichtsbehörde abgestimmt.
B. Alternativen Die Bildung von Schulbezirken und Fortschreibung der
Schulbezirkssatzung ist ein Erfordernis gemäß § 143 Abs. 2 Hessisches
Schulgesetz. C. Lösung Siehe A. D. Kosten Die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen zur
Aufnahme neuer Ausbildungsberufe an den vorgenannten Schulen werden aus Mitteln
der laufenden Bauunterhaltung geschaffen. Anlage 1 (ca. 22 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 16.09.2002, M 194
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9
Versandpaket: 11.05.2011 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5
am 27.05.2011, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 87
wird zugestimmt.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung FAG 2. Sitzung des OBR 2
am 30.05.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 87
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 2. Sitzung des OBR 4
am 31.05.2011, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 87
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 2. Sitzung des OBR 6
am 31.05.2011, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 87
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 1. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 06.06.2011, TO I, TOP 11
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 87
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte
(= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und
REP (= Annahme) 2. Sitzung des OBR 1
am 07.06.2011, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 87
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 2. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 09.06.2011, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 87
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte
(= Ablehnung) 2. Sitzung des OBR 3
am 09.06.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 87
wird zugestimmt.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD,
LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
2. Sitzung des OBR 9
am 09.06.2011, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage M 87
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung FREIE WÄHLER 3. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 87
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP
gegen Bunte (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 338, 3. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011 Aktenzeichen: 40 1