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Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 87 Betreff: Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.11.2002, § 4072 (M 194) I. Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main Aufgrund von § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), in Verbindung mit § 143 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14.07.2009 (GVBl. I Seite 265) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am __.__.____ , § ____, die folgende Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main beschlossen: § 1 (1) Die Stadt Frankfurt am Main ist Träger nachstehender Berufsschulen: 1. Bergiusschule 2. Berufliche Schulen Berta Jourdan 3. Bethmannschule 4. Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode 5. Franz-Böhm-Schule 6. Gutenbergschule 7. Hans-Böckler-Schule 8. Heinrich-Kleyer-Schule 9. Julius-Leber-Schule 10. Klingerschule 11. Ludwig-Erhard-Schule 12. Paul-Ehrlich-Schule 13. Philipp-Holzmann-Schule 14. Stauffenbergschule 15. Werner-von-Siemens-Schule 16. Wilhelm-Merton-Schule (2) Nach § 143 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes werden für diese 16 Berufsschulen Schulbezirke gebildet. (3) Grundlage für die Bildung der Schulbezirke ist die Zuordnung von Ausbildungsberufen (in Einzelfällen mit regionaler Festlegung des Einzugsbereichs). Die Schulbezirke ergeben sich aus dem beigefügten "Verzeichnis über die den Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main zugeordneten Ausbildungsberufe". Das Verzeichnis ist wesentlicher Bestandteil dieser Satzung. § 2 Über den Besuch einer anderen als der nach dieser Satzung zuständigen Schule entscheidet das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main. § 3 Ergänzende oder abweichende Regelungen, die auf öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen oder Rechtsverordnungen einer Schulaufsichtsbehörde beruhen, gehen dieser Satzung vor. § 4 Diese Satzung tritt am 01. August 2011 in Kraft. Die Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main vom 25.02.1993 (Amtsblatt vom 03.08.1993, S.583), zuletzt geändert durch Satzung vom 07.11.2002 (Amtsblatt vom 25.02.2003, S. 199), tritt mit Ablauf des 31.07.2011 außer Kraft. Frankfurt am Main, __.__.____ DER MAGISTRAT Petra Roth Oberbürgermeisterin II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß § 5 HGO und § 143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Gemäß § 63 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz (HSchG) ist die Berufsschulpflicht für Auszubildende durch den Besuch der Berufsschule, in deren Schulbezirk der Beschäftigungsort liegt (Standort des Ausbildungsbetriebes/der außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtung), zu erfüllen. Schulbezirk einer Berufsschule ist das Gebiet des Schulträgers. Bestehen im Rahmen der Trägerschaft mehrere Berufsschulen, ist für jede von Ihnen ein Schulbezirk zu bilden und dies durch Satzung zu regeln. Grundlage für die Festlegung von Schulbezirken ist die Zuordnung von Berufsfeldern, Berufsgruppen oder Ausbildungsberufen (§ 143 Abs. 2 HSchG). Gründe für die Neufassung der Satzung sind: ● die vollzogene Umsetzung der Maßnahmen im Zuge der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main [SEP-B] (Aufhebung von 2 Beruflichen Schulen und Neustrukturierung des Bildungsangebotes an den 16 Beruflichen Schulen) ● aktuelle schulorganisatorische und raumkapazitive Erfordernisse zur Verlagerung der Zuständigkeit für die Beschulung der Auszubildenden der Berufe - Drogist/in, Orthopädieschuhmacher/in, Schuhmacher/in und Zahntechniker/in von der Bergiusschule an die Paul-Ehrlich-Schule - Immobilienkaufmann/- frau von der Stauffenbergschule an die Hans-Böckler-Schule sowie die Ergänzung der Ausbildungsberufe Bürokaufmann/-frau und Kaufmann/-frau für Bürokommunikation an der Klingerschule und Aufteilung der Einzugsbereiche. Die neugefasste Satzung sowie deren Anlage ("Verzeichnis über die den Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main zugeordneten Ausbildungsberufe") wurden mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main als zuständiger Schulaufsichtsbehörde abgestimmt. B. Alternativen Die Bildung von Schulbezirken und Fortschreibung der Schulbezirkssatzung ist ein Erfordernis gemäß § 143 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz. C. Lösung Siehe A. D. Kosten Die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen zur Aufnahme neuer Ausbildungsberufe an den vorgenannten Schulen werden aus Mitteln der laufenden Bauunterhaltung geschaffen. Anlage 1 (ca. 22 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.09.2002, M 194 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9 Versandpaket: 11.05.2011 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 27.05.2011, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 87 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 87 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2011, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 87 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2011, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 87 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.06.2011, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und REP (= Annahme) 2. Sitzung des OBR 1 am 07.06.2011, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 87 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2011, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Ablehnung) 2. Sitzung des OBR 3 am 09.06.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 87 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2011, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage M 87 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP gegen Bunte (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 338, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011 Aktenzeichen: 40 1