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Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main - 1. Änderungssatzung -

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.09.2002, M 194 Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main - 1. Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.1993, § 12148 (M 290) I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main - 1. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I 1992 Seite 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2002 (GVBl. I 2002 Seite 342), in Verbindung mit § 143 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) vom 17.06.1992 (GVBl. I Seite 233), in der Neufassung 02.08.2002 (GVBl. I 2002 Seite 465), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main - 1. Änderungssatzung - beschlossen: Artikel 1 (1) In § 1 Abs. 1 wird die Auflistung der Berufsschulen ab lfd. Nr. 12 wie folgt geändert: 12. Klingerschule 13. Ludwig-Erhard-Schule 14. Paul-Ehrlich-Schule 15. Philipp-Holzmann-Schule 16. Stauffenbergschule 17. Werner-von-Siemens-Schule 18. Wilhelm-Merton-Schule (2) In § 1 Abs. 2 wird die Zahl "17" durch die Zahl "18" ersetzt. (3) Das der Satzung als Anlage beigefügte "Verzeichnis über die den Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main zugeordneten Ausbildungsberufe" wird wie folgt geändert: a) Als neuer Schulbezirk wird eingefügt: 12. KLINGERSCHULE Mauerweg 1, 60136 Frankfurt a.M. (Nordend) b) Die bisherigen Schulbezirke 12 bis 17 werden die Schulbezirke 13 bis 18 c) Im Schulbezirk 3, Elly-Heuss-Knapp-Schule, wird das Berufsfeld "06 Wirtschaft und Verwaltung" mit den Berufen "Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel (nur Lebensmitteleinzelhandel)" und "Verkäufer/Verkäuferin (nur Lebensmitteleinzelhandel)" eingefügt. Hinter beiden Berufen wird das Fußnotenzeichen "*" angefügt. Nach Auflistung aller Berufe des Schulbezirkes werden die Worte " * Ausbildungsbetriebe östlich der BAB 5" als Fußnotentext eingefügt d) Im Schulbezirk 5, Franz-Böhm-Schule, werden bei den Berufen "Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel" und "Verkäufer/Verkäuferin" (beides: Berufsfeld "06 Wirtschaft und Verwaltung") die Worte "(ohne Lebensmitteleinzelhandel)" angefügt. e) Im Schulbezirk 11, Julius-Leber-Schule, wird bei Berufsfeld "06 Wirtschaft und Verwaltung" der Beruf "Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau" gestrichen. f) Im Schulbezirk 12 (neu), Klingerschule, wird das Berufsfeld "06 Wirtschaft und Verwaltung" mit dem Beruf "Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau" eingefügt. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirks-Satzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß § 5 HGO und § 143 HSchG das weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Nach § 63 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ist die Berufsschulpflicht durch den Besuch der Berufsschule, in deren Schulbezirk der Beschäftigungsort (bei Auszubildenden) bzw. der Wohnort (bei Berufsschulpflichtigen ohne Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis) liegt, zu erfüllen. Schulbezirk einer Berufsschule ist das Gebiet des Schulträgers. Ist der Schulträger Träger mehrerer Berufsschulen, hat er für jede von ihnen einen Schulbezirk durch Satzung zu bilden (§ 143 HSchG). Der vorliegende Satzungsentwurf ändert die seit 01.08.1993 gültige Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die in Trägerschaft der Stadt Frankfurt am Main betriebenen Berufsschulen. Die Änderungen betreffen folgende Maßnahmen: a) Bildung eines Schulbezirkes für die Klingerschule; Verlagerung der Zuständigkeit für den Ausbildungsberuf "Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau" von der Julius-Leber-Schule zur Klingerschule. Die Maßnahme ist Bestandteil der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen (§ 4420 vom 24.6.1999), denen das Hessische Kultusministerium mit Erlass vom 16.12.1999 zugestimmt hat. Grundlage ist die Errichtung der Schulform "Berufsschule" an der Klingerschule. b) Verlagerung der Zuständigkeit für die Ausbildungsberufe "Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel (Bereich Lebensmitteleinzelhandel) [Ausbildungsbetriebe östlich der BAB 5]" und "Verkäufer/Verkäuferin (Bereich Lebensmitteleinzelhandel) [Ausbildungsbetriebe östlich der BAB 5]" von der Franz-Böhm-Schule zur Elly-Heuss-Knapp-Schule. Die Berufsschüler/innen dieser Berufe und dieses Berufsfachbereiches werden seit dem Schuljahr 1999/2000 aufgrund unzureichender Raumkapazitäten nicht in Räumen der Franz-Böhm-Schule, die für die Beschulung dieser Berufe zuständig ist, sondern in Räumen und durch Lehrkräfte der Elly-Heuss-Knapp-Schule unterrichtet. Diese Lehrkräfte gelten als an die Franz-Böhm-Schule abgeordnet. Die Schüler/innen dieser Ausbildungsberufe gelten statistisch als Schüler/innen der Franz-Böhm-Schule, was unmittelbare Auswirkungen auf das Schulbudget der Elly-Heuss-Knapp-Schule hat, da die Schülerzahl ausschlaggebend für die Zuweisung von Finanzmitteln ist und sich die Zahl der Schulstellen bzw. der Lehrerzuweisung sowie die Zahl der Deputatstunden und der Abteilungsleiterstellen an der Schüler/innenzahl orientiert. Außerdem entsteht bei der jetzigen Lösung Koordinationsaufwand zwischen beiden Schulen. Eine kurzfristige Verbesserung der raumorganisatorischen Bedingungen an der Franz-Böhm-Schule ist auf der Basis des Ist-Zustandes nicht möglich, daher bedarf es zur Vermeidung von Nachteilen für die Elly-Heuss-Knapp-Schule der formalen Zuständigkeitsänderung. Die vorgenannten Maßnahmen sind satzungstechnisch unabhängig von der allgemeinen Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen (SEP-B), der dem Hessischen Kultusministerium zur Zustimmung vorliegt, zu regeln. B. Alternativen Keine C. Lösung Siehe A. D. Kosten keine Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 87 Zuständige Ausschüsse: Schulausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 6, 9 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 18.09.2002 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung der KAV am 21.10.2002, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage M 194 dient zur Kenntnis. 15. Sitzung des OBR 1 am 22.10.2002, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 194 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2002, TO I, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 194 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 24.10.2002, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage M 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2002, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 194 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Schulausschusses am 28.10.2002, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP, PDS und E.L. (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 15. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2002, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage M 194 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 31.10.2002, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 194 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2002, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2002, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS und E.L.; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4072, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2002 Aktenzeichen: 40

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