Bestellung der Prüfer für den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 07.06.2019, M 85
Betreff: Bestellung der Prüfer für den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018, § 3184 (M 147) Auf Vorschlag der Betriebskommission des Eigenbetriebs wird die WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Liebigstraße 8 60323 Frankfurt am Main als Prüfer für den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main bestellt. Begründung: A. Zielsetzung Der gemäß § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 7 EigBGes schlägt die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird. B. Alternativen Keine C. Lösung Im Jahr 2018 wurden durch die Stadtkämmerei, Beteiligungsmanagement, im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung fünf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert und die Angebote ausgewertet. Die WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Mit Beschluss vom 11.04.2019 hat die Betriebskommission des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main vorgeschlagen, die WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Liebigstraße 8 60323 Frankfurt am Main als Prüfer für den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main zu bestellen. Die Prüfung beinhaltet: - Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften - Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Fragenkatalog gemäß IDW PS720) - Prüfung der Bezüge der Geschäftsführer und der leitenden Angestellten sowie die Kommentierung der Erfüllung der Zielwertvereinbarungen der Betriebsleiter - Ausführlicher Erläuterungsteil zum Jahresabschluss, wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war - Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main D. Kosten Die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2019 werden zu einem Honorar einschließlich Nebenkosten von voraussichtlich 25.480,00 EUR netto bzw. 30.321,20 EUR inkl. Mehrwertsteuer erbracht. Anlage _BeschlussBK7986853 (ca. 39 KB) Vertraulichkeit: Nein